ANHANG I VO (EU) 2012/874

Etikett

1.
ETIKETT FÜR ELEKTRISCHE LAMPEN, DIE IN EINER VERKAUFSSTELLE AUSGESTELLT WERDEN

1.
Für das Etikett ist das nachstehende Muster zu verwenden, wenn es nicht auf die Verpackung aufgedruckt wird:

2.
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:

I.
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II.
Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Lampenmodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder mit dem gleichen Lieferantennamen unterscheidet;
III.
Energieeffizienzklasse gemäß Anhang VI; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse der Lampe angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
IV.
Gewichteter Energieverbrauch (EC) in kWh/1000 Stunden, gemäß Anhang VII berechnet und auf die nächste Ganzzahl aufgerundet.

3.
Wird das Etikett auf die Verpackung aufgedruckt und stehen die Angaben gemäß Nummer 2 Ziffern I, II und IV an anderer Stelle auf der Verpackung, können sie auf dem Etikett entfallen. Für das Etikett ist dann eines der nachstehenden Muster zu verwenden:

4.
Die Gestaltung des Etiketts muss wie folgt sein:

Dabei gilt:

a)
Die Größenangaben in der obigen Abbildung und unter Buchstabe d gelten für ein Lampenetikett mit einer Breite von 36 mm und einer Höhe von 75 mm. Wird das Etikett in einem anderen Format gedruckt, so müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben.

Die in den Nummern 1 und 2 angegebene Version des Etiketts muss mindestens 36 mm breit und 75 mm hoch sein, und die in Nummer 3 angegebenen Versionen müssen mindestens 36 mm breit und 68 mm hoch bzw. mindestens 36 mm breit und 62 mm hoch sein. Wenn die Verpackung nicht genügend Platz für das Etikett und dessen Rand bietet oder dadurch mehr als 50 % der Oberfläche der größten Seite eingenommen würde, können das Etikett und der Rand so lange verkleinert werden, wie beide Voraussetzungen erfüllt bleiben. Das Etikett darf jedoch in keinem Fall auf weniger als 40 % seiner Standardgröße (der Höhe nach) verkleinert werden. Ist die Verpackung für ein solches verkleinertes Etikett zu klein, muss ein 36 mm breites und 75 mm hohes Etikett an der Lampe oder der Verpackung befestigt werden.

b)
Der Hintergrund muss sowohl bei der mehrfarbigen als auch bei der einfarbigen Version des Etiketts weiß sein.
c)
Bei der mehrfarbigen Version des Etiketts müssen die Farben CMGS — Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz entsprechend dem folgenden Beispiel sein: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
d)
Das Etikett muss alle folgenden Anforderungen erfüllen (die Zahlen beziehen sich auf die obige Abbildung; die Farbangaben gelten nur für die mehrfarbige Version des Etiketts):

Begrenzungslinie: 2 pt — Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 1 mm.
EU-Logo — Farben: X-80-00-00 und 00-00-X-00.
Energie-Logo: Farbe: X-00-00-00. Piktogramm wie abgebildet: EU-Logo und Energie-Logo (kombiniert): Breite: 30 mm, Höhe: 9 mm.
Trennlinie unter dem Etikettenkopf: 1 pt — Farbe: Cyan 100 % — Länge: 30 mm.
Skala A++-E

Pfeil: Höhe: 5 mm, Zwischenraum: 0,8 mm — Farben:

    Höchste Effizienzklasse: X-00-X-00,

    Zweite Effizienzklasse: 70-00-X-00,

    Dritte Effizienzklasse: 30-00-X-00,

    Vierte Effizienzklasse: 00-00-X-00,

    Fünfte Effizienzklasse: 00-30-X-00,

    Sechste Effizienzklasse: 00-70-X-00,

    Letzte Effizienzklasse: 00-X-X-00.

Text: Calibri fett 15 pt, Großbuchstaben, weiß; „+” -Symbole: Calibri fett 15 pt, hochgestellt, weiß, in einer einzigen Zeile ausgerichtet.

Energieeffizienzklasse

Pfeil: Breite: 11,2 mm, Höhe: 7 mm, 100 % schwarz.

Text: Calibri fett 20 pt, Großbuchstaben, weiß; „+” -Symbole: Calibri fett 20 pt, hochgestellt, weiß, in einer einzigen Zeile ausgerichtet.

Gewichteter Energieverbrauch

Wert: Calibri fett 16 pt, 100 % schwarz, und Calibri normal 9 pt, 100 % schwarz

Name oder Warenzeichen des Lieferanten
Modellkennung des Lieferanten

Der Name oder das Warenzeichen des Lieferanten und die Modellkennung müssen in eine Fläche von 30 × 7 mm passen.

Deutlichkeit und Sichtbarkeit des Etiketts dürfen nicht durch andere Angaben oder Aufdrucke, die auf der Einzelverpackung angebracht, aufgedruckt oder an ihr befestigt sind, beeinträchtigt werden. Abweichend hiervon gilt, dass das EU-Umweltzeichen hinzugefügt werden kann, wenn für das betreffende Modell ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) vergeben wurde.

2.
ETIKETT FÜR LEUCHTEN, DIE IN EINER VERKAUFSSTELLE AUSGESTELLT WERDEN

1.
Das Etikett muss in der jeweiligen Sprache abgefasst sein und dem folgenden Muster oder den in den Nummern 2 und 3 festgelegten Varianten entsprechen.

2.
Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:

I.
Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
II.
Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Leuchtenmodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder mit dem gleichen Lieferantennamen unterscheidet;
III.
Den im Beispiel in Nummer 1 dargestellten Satz oder gegebenenfalls eine der Alternativen dazu aus den Beispielen in nachstehender Nummer 3. Statt des Begriffs „Leuchte” kann ein genauerer Begriff verwendet werden, der die konkrete Leuchtenart oder das Produkt, in das die Leuchte eingebaut ist (z. B. Möbelstück), beschreibt, solange klar ist, dass der Begriff sich auf das zum Verkauf stehende Produkt bezieht, mit dem die Lichtquellen betrieben werden;
IV.
Die Skala der Energieeffizienzklassen gemäß Teil 1 dieses Anhangs, gegebenenfalls mit den folgenden Elementen:

a)
einem „Leuchtmittel” -Piktogramm, um die Energieeffizienzklassen der vom Nutzer austauschbaren Lampen anzugeben, mit denen die Leuchte gemäß den Anforderungen an die Kompatibilität nach dem Stand der Technik kompatibel ist,
b)
einem Kreuz durch die Energieeffizienzklassen von Lampen, mit denen die Leuchte gemäß den Anforderungen an die Kompatibilität nach dem Stand der Technik nicht kompatibel ist,
c)
den Buchstaben „LED” , die vertikal neben den Energieeffizienzklassen A bis A++ angeordnet sind, wenn die Leuchte LED-Module enthält, die nicht dafür bestimmt sind, vom Endnutzer entfernt zu werden. Wenn eine solche Leuchte keine Fassungen für vom Nutzer austauschbare Lampen enthält, ist ein Kreuz über den Klassen B bis E anzubringen;

V.
Gegebenenfalls eine der folgenden Optionen:

a)
wenn die Leuchte mit Lampen betrieben wird, die vom Endnutzer ausgetauscht werden können, und wenn solche Lampen in der Verpackung der Leuchte enthalten sind, den Satz gemäß dem Beispiel in Nummer 1 mit den entsprechenden Energieeffizienzklassen. Sofern erforderlich, kann der Satz so angepasst werden, dass er sich auf eine oder auf mehrere Lampen bezieht, und es können mehrere Energieeffizienzklassen angegeben werden,
b)
wenn die Leuchte nur LED-Module enthält, die nicht dafür bestimmt sind, vom Endnutzer entfernt zu werden, den Satz gemäß dem Beispiel in Nummer 3 Buchstabe b,
c)
wenn die Leuchte sowohl LED-Module, die nicht dafür bestimmt sind, vom Endnutzer entfernt zu werden, als auch Fassungen für austauschbare Lampen enthält und solche Lampen nicht zu der Leuchte gehören, den Satz gemäß dem Beispiel in Nummer 3 Buchstabe d,
d)
wenn die Leuchte nur mit Lampen betrieben wird, die vom Endnutzer ausgetauscht werden können, und wenn solche Lampen nicht zu der Leuchte gehören, bleibt das Feld gemäß dem Beispiel in Nummer 3 Buchstabe a leer.

3.
Die folgenden Abbildungen enthalten ergänzend zu der Abbildung unter Nummer 1 Beispiele für typische Leuchtenetikette, ohne alle Kombinationsmöglichkeiten aufzuzeigen.

a)
Leuchte, die mit Lampen betrieben wird, die vom Nutzer ausgetauscht werden können, und die mit Lampen aller Energieeffizienzklassen kompatibel ist, ohne dazugehörige Lampen:

b)
Leuchte, die ausschließlich nicht austauschbare LED-Module enthält:

c)
Leuchte, die sowohl nicht austauschbare LED-Module als auch Fassungen für vom Nutzer austauschbare Lampen enthält, mit dazugehörigen Lampen:

d)
Leuchte, die sowohl nicht austauschbare LED-Module als auch Fassungen für vom Nutzer austauschbare Lampen enthält, ohne dazugehörige Lampen:

4.
Die grafische Gestaltung des Etiketts muss den folgenden Abbildungen entsprechen.

a)
Das Etikett muss mindestens 50 mm breit und 100 mm hoch sein.
b)
Der Hintergrund muss weiß oder durchsichtig sein. Die Buchstaben der Energieeffizienzklassen müssen jedoch immer weiß sein. Ist der Hintergrund durchsichtig, muss der Händler dafür sorgen, dass das Etikett auf einer Oberfläche angebracht wird, die weiß ist oder einen hellen Grauton aufweist, damit die Lesbarkeit aller Elemente des Etiketts gegeben ist.
c)
Die Farben müssen CMGS — Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz entsprechend dem folgenden Beispiel sein: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz.
d)
Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (die Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung):

Begrenzungslinie: 2 pt — Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 1 mm.
Trennlinie unter dem Etikettenkopf: 1 pt — Farbe: Cyan 100 % — Länge: 43 mm.
Leuchten-Symbol: Strich: 1 pt — Farbe: Cyan 100 % — Größe: 13 ×13 mm — abgerundete Ecken: 1 mm. Piktogramm wie abgebildet bzw. lieferanteneigenes Piktogramm oder Foto, wenn dieses die zum Etikett gehörige Leuchte besser beschreibt.
Text: Calibri normal 9 pt oder größer, 100 % schwarz.
Skala A++-E

Pfeil: Höhe: 5 mm, Zwischenraum: 0,8 mm — Farben:

    Höchste Effizienzklasse: X-00-X-00,

    Zweite Effizienzklasse: 70-00-X-00,

    Dritte Effizienzklasse: 30-00-X-00,

    Vierte Effizienzklasse: 00-00-X-00,

    Fünfte Effizienzklasse: 00-30-X-00,

    Sechste Effizienzklasse: 00-70-X-00,

    Letzte Effizienzklasse: 00-X-X-00.

Text: Calibri fett 14 pt, Großbuchstaben, weiß; „+” -Symbole: Calibri fett 14 pt, hochgestellt, weiß, in einer einzigen Zeile ausgerichtet.

LED-Text: Verdana normal 15 pt, 100 % schwarz.
Kreuz: Farbe: 13-X-X-04, Strich: 3 pt.
Leuchtmittel-Symbol: Piktogramm wie abgebildet.
Text: Calibri normal 10 pt oder größer, 100 % schwarz.
Nummer der Verordnung: Calibri fett 10 pt, 100 % schwarz.
EU-Logo: Farben: X-80-00-00 und 00-00-X-00.
Name oder Warenzeichen des Lieferanten
Modellkennung des Lieferanten:

Der Name oder das Warenzeichen des Lieferanten und die Modellkennung müssen in eine Fläche von 43 × 10 mm passen.

Pfeil für die Energieeffizienzklasse

Pfeil: Höhe: 3,9 mm, Breite: wie in der Abbildung in Nummer 4 dargestellt, jedoch proportional zur Höhe verkleinert, Farbe: die entsprechende in Punkt definierte Farbe.

Text: Calibri fett 10,5 pt, Großbuchstaben, weiß; „+” -Symbole: Calibri fett 10,5 pt, hochgestellt, weiß, in einer einzigen Zeile ausgerichtet.

Ist in der Fläche mit dem Satz, auf den in Nummer 2 Ziffer V Buchstabe a Bezug genommen wird, nicht genug Platz für die Pfeile für die Energieeffizienzklasse, kann für diesen Zweck die Fläche zwischen der Nummer der Verordnung und dem EU-Logo verwendet werden.

e)
Das Etikett kann auch horizontal ausgerichtet ausgestellt werden. In diesem Fall muss es mindestens 100 mm breit und 50 mm hoch sein. Die Komponenten des Etiketts müssen der Beschreibung in Buchstaben b bis d entsprechen und gegebenenfalls gemäß den folgenden Beispielen angeordnet werden. Ist innerhalb der Textbox links von der Skala A++-E nicht genug Platz für die Pfeile für die Energieeffizienzklasse, kann die Textbox soweit erforderlich vertikal vergrößert werden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 27 vom 30.1.2010, S. 1.

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