Artikel 1 VO (EU) 2012/875

Es wird eine Untersuchung nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob durch aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien in die Union versandte Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einrädern), ohne Motor, ob als Ursprungserzeugnisse Indonesiens, Malaysias, Sri Lankas oder Tunesiens angemeldet oder nicht, die derzeit unter den KN-Codes 87120030 und ex87120070 (TARIC-Code 8712003010 und 8712007091) eingereiht werden, die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2011 des Rates eingeführten Maßnahmen umgangen werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.