Artikel 3 VO (EU) 2012/899

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt jedoch ab dem 26. April 2013, außer für Carbaryl in Früchten und Beeren der Code-Nr. 0820000, die zur Gruppe der Gewürze zählen.

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