Anlage 1 SERA (VO (EU) 2012/923)
Signale
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1.
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NOT- UND DRINGLICHKEITSSIGNALE
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1.1.
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Allgemeines
- 1.1.1.
- Ungeachtet der Bestimmungen in Nummer 1.2 und 1.3 darf der Pilot eines Luftfahrzeugs in einer Notlage jedes verfügbare Mittel benutzen, um sich bemerkbar zu machen, seinen Standort bekanntzugeben und Hilfe herbeizurufen.
- 1.1.2.
- Die Telekommunikationsverfahren für die Übermittlung von Not- und Dringlichkeitssignalen müssen Abschnitt 14 entsprechen.
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1.2.
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Notsignale
- 1.2.1.
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Die folgenden, entweder zusammen oder einzeln gegebenen Signale bedeuten, dass schwere und unmittelbare Gefahr droht und dass sofortige Hilfe angefordert wird:
- a)
- Ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes Signal, das aus der Gruppe SOS (... — — — ... des Morsealphabets) besteht;
- b)
- ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus dem gesprochenen Wort „MAYDAY” besteht;
- c)
- eine über Datenverbindung übermittelte Notmeldung, mit der die Absicht des Wortes MAYDAY übermittelt wird;
- d)
- einzeln und in kurzen Zeitabständen abgefeuerte rotleuchtende Raketen oder Leuchtkugeln;
- e)
- ein Leuchtfallschirm mit rotem Licht;
- f)
- Einstellung des Transponders auf Modus A Code 7700.
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1.3.
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Dringlichkeitssignale
- 1.3.1.
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Die folgenden, entweder gemeinsam oder einzeln gegebenen Signale bedeuten, dass ein Luftfahrzeug sich in einer schwierigen Lage befindet, die es zur Landung zwingt, jedoch keine sofortige Hilfeleistung erfordert:
- a)
- Wiederholtes Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder
- b)
- wiederholtes Ein- und Ausschalten der Positionslichter derart, dass sie nicht mit Positionslichtern, die als Blinklichter eingerichtet sind, verwechselt werden können.
- 1.3.2.
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Die folgenden, entweder gemeinsam oder einzeln gegebenen Signale bedeuten, dass ein Luftfahrzeug eine sehr dringende Meldung über die Sicherheit eines Wasserfahrzeugs, eines Luftfahrzeugs, eines anderen Fahrzeugs oder über Personen an Bord oder in Sicht abzugeben hat:
- a)
- Ein durch Tastfunk oder auf andere Art gegebenes Signal, das aus der Gruppe XXX (—..— —..— —..— des Morsealphabets) besteht;
- b)
- ein durch Sprechfunk gegebenes Signal, das aus dem gesprochenen Wort „PANPAN” besteht;
- c)
- eine über Datenverbindung übermittelte Dringlichkeitsmeldung, mit der die Absicht des Wortes PANPAN übermittelt wird.
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2.
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SIGNALE ZUR WARNUNG UNBEFUGTER LUFTFAHRZEUGE, DIE IN EINEM FLUGBESCHRÄNKUNGSGEBIET, EINEM LUFTSPERRGEBIET ODER EINEM GEFAHRENGEBIET FLIEGEN ODER IM BEGRIFF SIND, IN EINES DIESER GEBIETE EINZUFLIEGEN
- 2.1.
- Werden Signale bei Tag und bei Nacht verwendet, um unbefugte Luftfahrzeuge zu warnen, die in einem Flugbeschränkungsgebiet, einem Luftsperrgebiet oder einem Gefahrengebiet fliegen oder im Begriff sind, in eines dieser Gebiete einzufliegen, zeigt eine Folge von Leuchtgeschossen, die in Abständen von zehn Sekunden vom Boden abgefeuert werden und von denen sich jedes in rote und grüne Lichter oder Sterne zerlegt, an, dass das Luftfahrzeug in einem Flugbeschränkungsgebiet, einem Luftsperrgebiet oder einem Gefahrengebiet fliegt oder im Begriff ist, in eines dieser Gebiete einzufliegen, und die notwendigen Abhilfemaßnahmen zu treffen hat.
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3.
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SIGNALE FÜR DEN FLUGPLATZVERKEHR
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3.1.
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Licht- und Feuerwerkssignale
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3.1.1.
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Anweisungen
Lichtsignal | Von der Flugplatzkontrolle an: | ||
---|---|---|---|
Luftfahrzeuge im Flug | Luftfahrzeuge am Boden | ||
Gerichtet an die betreffenden Luftfahrzeuge (siehe Abbildung A1-1) |
Grünes Dauersignal | Landung freigegeben | Start freigegeben |
Rotes Dauersignal | Anderes Luftfahrzeug hat Vorflug, Platzrunde fortsetzen | Halt | |
Grünes Blinksignal | Zwecks Landung zurückkehren(*) | Rollerlaubnis erteilt | |
Rotes Blinksignal | Nicht landen, Flugplatz unbenutzbar | Benutzte Landefläche freimachen | |
Weißes Blinksignal | Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld rollen(*) | Zum Ausgangspunkt auf dem Flugplatz zurückkehren | |
Rote Feuerwerkskörper | Ungeachtet aller früheren Anweisungen und Freigaben zur Zeit nicht landen. |
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3.1.2.
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Bestätigung durch das Luftfahrzeug
- a)
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Während des Flugs:
- 1.
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zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang:
- —
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durch wechselweise Betätigung der Querruder, es sei denn, das Luftfahrzeug befindet sich im Quer- oder Endanflug zur Landung;
- 2.
-
zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang:
- —
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durch zweimaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder, falls keine Landescheinwerfer vorhanden sind, der Positionslichter.
- b)
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Am Boden:
- 1.
-
zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang:
- —
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durch Bewegen der Querruder oder Seitenruder;
- 2.
-
zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang:
- —
-
durch zweimaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder, falls keine Landescheinwerfer vorhanden sind, der Positionslichter.
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3.2.
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Bodensignale
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3.2.1.
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Landeverbot
- 3.2.1.1.
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Ein in der Signalfläche ausgelegtes waagerechtes quadratisches rotes Feld mit zwei gelben Diagonalstreifen (Abbildung A1-2) zeigt an, dass ein Landeverbot für längere Zeit gilt.
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3.2.2.
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Besondere Vorsicht beim Landeanflug und bei der Landung
- 3.2.2.1.
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Ein in der Signalfläche ausgelegtes waagerechtes quadratisches rotes Feld mit einem gelben Diagonalstreifen (Abbildung A1-3) zeigt an, dass wegen des schlechten Zustandes des Rollfeldes oder aus anderen Gründen besondere Vorsicht beim Landeanflug und bei der Landung geboten ist.
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3.2.3.
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Benutzung der Start- und Landebahnen und der Rollbahnen
- 3.2.3.1.
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Eine in der Signalfläche ausgelegte waagerechte weiße Fläche in Form einer Hantel (Abbildung A1-4) zeigt an, dass zum Starten, Landen und Rollen nur Start- und Landebahnen und Rollbahnen benutzt werden dürfen.
- 3.2.3.2.
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Eine in der Signalfläche ausgelegte waagerechte weiße Fläche in Form einer Hantel wie in Nummer 3.2.3.1 mit je einem schwarzen Streifen in den kreisförmigen Flächenteilen, wobei die Streifen im rechten Winkel zur Längsachse der Fläche liegen (Abbildung A1-5), zeigt an, dass zum Starten und Landen nur die Start- und Landebahnen benutzt werden dürfen, Rollbewegungen jedoch nicht auf Start- und Landebahnen oder Rollbahnen beschränkt sind.
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3.2.4.
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Geschlossene Start- und Landebahnen oder Rollbahnen
- 3.2.4.1.
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Auf Start- und Landebahnen und Rollbahnen oder Teilen davon kennzeichnen horizontale Kreuze in einer kontrastierenden Farbe, weiß auf Start- und Landebahnen und gelb auf Rollbahnen, (Abbildung A1-6) einen Bereich, der für Luftfahrzeugbewegungen ungeeignet ist.
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3.2.5.
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Richtungen für Start und Landung
- 3.2.5.1.
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Ein waagerechtes weißes oder orangefarbenes „T” (Lande-T) (Abbildung A1-7) zeigt die Richtung für Start und Landung an, die parallel zum Längsbalken des Lande-T in Richtung auf den Querbalken durchzuführen sind. Bei Nacht ist das Lande-T entweder zu beleuchten oder durch weiße Lichter darzustellen.
- 3.2.5.2.
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Eine zweistellige Zahl (Abbildung A1-8) auf einer Tafel, die am Kontrollturm oder in dessen Nähe senkrecht angebracht ist, gibt für Luftfahrzeuge auf dem Rollfeld die Startrichtung, gerundet auf die nächstliegenden zehn Grad der mißweisenden Kompassrose an.
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3.2.6.
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Richtungsänderung nach rechts nach dem Start und vor der Landung
- 3.2.6.1.
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Ein in der Signalfläche oder am Ende der Start- und Landebahn oder des Schutzstreifens waagerecht ausgelegter und nach rechts abgewinkelter Pfeil in auffallender Farbe (Abbildung A1-9) zeigt an, dass Richtungsänderungen nach dem Start und vor der Landung nach rechts vorzunehmen sind.
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3.2.7.
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Flugverkehrsdienst-Meldestelle
- 3.2.7.1.
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Der senkrecht angebrachte Buchstabe C in schwarzer Farbe auf gelbem Hintergrund (Abbildung A1-10) zeigt den Standort der Flugverkehrs-Meldestelle an.
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3.2.8.
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Segelflugbetrieb
- 3.2.8.1.
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Ein in der Signalfläche waagerecht ausgelegtes weißes Doppelkreuz (Abbildung A1-11) zeigt an, dass der Flugplatz von Segelflugzeugen benutzt wird und Segelflugbetrieb stattfindet.
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4.
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EINWINKZEICHEN
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4.1.
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Vom Einwinker an das Luftfahrzeug
4.1.1. Die vom Einwinker zu verwendenden Zeichen, bei denen die Hände zur besseren Sichtbarkeit für den Piloten gegebenenfalls durch Lichtquellen ergänzt werden, sind mit Blickrichtung zum Luftfahrzeug- a)
- bei Starrflüglern vor der linken Seite des Luftfahrzeugs im Blickfeld des Piloten zu geben und
- b)
- bei Hubschraubern so zu geben, dass der Einwinker für den Piloten am besten zu sehen ist.
4.1.2. Der Einwinker stellt vor Anwendung der im Folgenden dargestellten Zeichen sicher, dass der Bereich“ in dem das Luftfahrzeug geführt werden soll, frei von Hindernissen ist, mit denen das Luftfahrzeug bei Befolgung von SERA.3301 Buchstabe a zusammenstoßen könnte.
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4.2.
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Vom Piloten eines Luftfahrzeugs an einen Einwinker
4.2.1. Diese Signale sind vom Piloten im Cockpit zu verwenden, wobei die Hände für den Einwinker deutlich sichtbar sein müssen und gegebenenfalls durch Lichtquellen zu ergänzen sind, damit sie für den Einwinker gut erkennbar sind.
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4.3.
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Hinweise der Technik/Instandhaltung
4.3.1. Handzeichen sind nur zu verwenden, wenn Sprachkommunikation für Hinweise der Technik/Instandhaltung nicht möglich ist.
4.3.2. Einwinker müssen sicherstellen, dass die Flugbesatzung Hinweise der Technik/Instandhaltung bestätigt.
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5.
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STANDARDHANDZEICHEN FÜR NOTSITUATIONEN
- 5.1.
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Die folgenden Handzeichen für die Kommunikation in Notsituationen zwischen dem Einsatzleiter/den Feuerwehrleuten des Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienstes und der Flugbesatzung und/oder Kabinenbesatzung des in Not befindlichen Luftfahrzeugs sind als Mindestanforderung vorgeschrieben. Handzeichen des Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienstes, die der Flugbesatzung in Notsituationen gegeben werden, sollten von der linken Vorderseite des Luftfahrzeugs aus gegeben werden.
- 1.
- Evakuierung empfohlen
- 2.
- Stopp empfohlen
- 3.
- Notsituation beherrscht
- 4.
- Feuer
Fußnote(n):
- (*)
Lande- und Rollfreigaben werden zum gegebenen Zeitpunkt erteilt.
- (**)
Mit diesem Signal zeigt eine Person, die sich an einer Flügelspitze des Luftfahrzeugs befindet, dem Piloten/Einwinker/Push-Back-Fahrer an, dass das Luftfahrzeug seine Parkposition einnehmen oder diese verlassen kann, ohne dass Hindernisse im Weg sind.
- (***)
Dieses Zeichen wird auch als Hinweis der Technik/Instandhaltung verwendet.
- (****)
Zur Verwendung bei schwebenden Hubschraubern.
- (*****)
Dieses Signal ist hauptsächlich für Luftfahrzeuge mit integriertem Einstieg vorn bestimmt.
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