Artikel 7 VO (EU) 2012/932
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Ökodesign-Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung. Bei der Überprüfung werden insbesondere die Prüftoleranzen nach Anhang III und die Effizienz der Abluftgeräte bewertet.
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