ANHANG I VO (EU) 2012/932

Ökodesign-Anforderungen

1.
Allgemeine Ökodesign-Anforderungen

1.1.
Der Berechnung des Energieverbrauchs und anderer Parameter von Haushaltswäschetrocknern wird der Zyklus für das Trocknen von Baumwollwäsche (mit einem anfänglichen Feuchtegehalt des Füllguts von 60 %) bis zu einem Restfeuchtegehalt des Füllguts von 0 % (im Folgenden „das Standard-Baumwollprogramm” ) zugrunde gelegt. Dieser Zyklus muss auf der/den Programmwahleinrichtung(en) des Haushaltswäschetrockners und/oder dessen ggf. vorhandener Anzeige mit der Benennung „Standard-Baumwollprogramm” oder mit einem einheitlichen Symbol oder einer geeigneten Kombination von beidem deutlich erkennbar und als standardmäßig verwendeter Zyklus für Haushaltswäschetrockner eingestellt sein, die über eine automatische Programmwahl oder eine Funktion für die automatische Wahl eines Trocknungsprogramms oder die Aufrechterhaltung einer Programmwahl verfügen. Handelt es sich bei dem Wäschetrockner um einen automatischen Wäschetrockner, ist das „Standard-Baumwollprogramm” ein Programm mit automatischer Abschaltung.
1.2.
Die vom Hersteller bereitgestellte Bedienungsanleitung muss Folgendes enthalten:

a)
Informationen zum „Standard-Baumwollprogramm” , wobei anzugeben ist, dass es zum Trocknen normaler nasser Baumwollwäsche geeignet und in Bezug auf den Energieverbrauch für das Trocknen nasser Baumwollwäsche am effizientesten ist;
b)
Angabe der Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und im unausgeschalteten Zustand;
c)
ungefähre Angabe der Programmdauer und des Energieverbrauchs der Haupttrocknungsprogramme sowohl bei vollständiger Befüllung als auch, sofern anwendbar, bei Teilbefüllung.

2.
Spezifische Ökodesign-Anforderungen

Haushaltswäschetrockner müssen den folgenden Anforderungen genügen:
2.1.
Ab dem 1. November 2013:

der Energieeffizienzindex (EEI) muss kleiner sein als 85;

für Kondensationshaushaltswäschetrockner darf die gewichtete Kondensationseffizienz nicht kleiner sein als 60 %.

2.2.
Ab dem 1. November 2015:

für Kondensationshaushaltswäschetrockner muss der Energieeffizienzindex (EEI) kleiner sein als 76;

für Kondensationshaushaltswäschetrockner darf die gewichtete Kondensationseffizienz nicht kleiner sein als 70 %.

Der Energieeffizienzindex (EEI) und die gewichtete Kondensationseffizienz werden gemäß Anhang II berechnet.

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