ANHANG II VO (EU) 2012/943

Personen nach Artikel 1 Nummer 2

1.
Aboud Rogo Mohammed (alias: a) Aboud Mohammad Rogo, b) Aboud Seif Rogo, c) Aboud Mohammed Rogo, d) Sheikh Aboud Rogo, e) Aboud Rogo Muhammad, f) Aboud Rogo Mohamed)

Geburtsdatum: 11. November 1960, (alternatives Geburtsdatum: a) 11. November 1967, b) 11. November 1969, c) 1. Januar 1969). Geburtsort: Insel Lamu, Kenia. Tag der Benennung durch die VN: 25. Juli 2012.

Der von Kenia aus agierende Extremist Aboud Rogo Mohammed hat den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Somalias bedroht, indem er Al-Shabaab — einer Einrichtung, die von dem gemäß der Resolution 751 (1992) betreffend Somalia und der Resolution 1907 (2009) betreffend Eritrea eingesetzten Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in eine entsprechende Liste aufgenommen wurde, weil sie sich an Handlungen beteiligt, die direkt oder indirekt den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen — finanzielle, materielle, logistische oder technische Unterstützung geleistet hat.

Aboud Rogo Mohammed ist ein extremistischer, in Kenia lebender islamischer Geistlicher. Im Rahmen seiner Kampagne zur Förderung von Gewalt in ganz Ostafrika übt er nach wie vor Einfluss auf extremistische Gruppierungen in Ostafrika aus. Zu Aboud Rogos Aktivitäten gehört auch die Beschaffung von Finanzmitteln für Al-Shabaab.

Als wichtigster ideologischer Führer von Al Hijra, früher bekannt als Muslim Youth Center, nutzte Aboud Rogo Mohammed die extremistische Gruppierung als ein Mittel zur Radikalisierung von hauptsächlich Suaheli sprechenden Afrikanern und zu ihrer Anwerbung für gewaltsame militante Handlungen in Somalia. Zwischen Februar 2009 und Februar 2012 rief Aboud in einer Reihe von aufwieglerischen Vorträgen wiederholt zur gewaltsamen Ablehnung des Friedensprozesses in Somalia auf. In diesen Vorträgen rief Rogo wiederholt zur Anwendung von Gewalt sowohl gegen die Vereinten Nationen als auch die Einsatzkräfte der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf und forderte seine Zuhörerschaft nachdringlich auf, nach Somalia zu reisen, um sich Al-Shabaabs Kampf gegen die Regierung Kenias anzuschließen.

Aboud Rogo Mohammed berät überdies angeworbene Kenianer, die sich Al-Shabaab anschließen, wie sie der Entdeckung durch die kenianischen Behörden entgehen können und auf welchen Routen sie von Mombasa und/oder Lamu in die Al-Shabaab-Hochburgen in Somalia, insbesondere Kismayo, reisen sollen. Er hat zahlreichen Kenianern, die für Al-Shabaab angeworben wurden, die Reise nach Somalia erleichtert.

Im September 2011 warb Rogo in Mombasa (Kenia) Personen für Reisen nach Somalia an, vermutlich um dort terroristische Operationen durchzuführen. Im September 2008 organisierte Rogo in Mombasa ein Treffen, um Mittel zur Finanzierung von Al-Shabaab-Aktivitäten in Somalia zu beschaffen.

2.
Abubaker Shariff Ahmed (alias: a) Makaburi, b) Sheikh Abubakar Ahmed, c) Abubaker Shariff Ahmed, d) Abu Makaburi Shariff, e) Abubaker Shariff, f) Abubakar Ahmed)

Geburtsdatum: 1962. Alternatives Geburtsdatum: 1967. Geburtsort: Kenia. Aufenthaltsort: Majengo-Gebiet, Mombasa, Kenia. Tag der Benennung durch die VN: 23. August 2012.

Abubaker Shariff Ahmed ist führend bei der Vermittlung und Anwerbung von jungen kenianischen Muslimen für gewaltsame militante Handlungen in Somalia und ein enger Gefährte von Aboud Rogo. Er leistet extremistischen Gruppierungen in Kenia (und anderswo in Ostafrika) materielle Unterstützung. Durch seine häufigen Reisen in Al-Shabaab-Hochburgen in Somalia, darunter auch Kismayo, konnte er enge Beziehungen zu ranghohen Al-Shabaab-Mitgliedern unterhalten.

Abubaker Shariff Ahmed ist überdies an der Beschaffung und der Verwaltung der Gelder von Al-Shabaab beteiligt, einer Einrichtung, die von dem gemäß der Resolution 751 (1992) betreffend Somalia und der Resolution 1907 (2009) betreffend Eritrea eingesetzten Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wegen der Beteiligung an Handlungen, die direkt oder indirekt den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen, in eine entsprechende Liste aufgenommen wurde.

Abubaker Shariff Ahmed predigte in Moscheen in Mombasa, dass junge Männer nach Somalia reisen, extremistische Handlungen begehen, für Al-Qaida kämpfen und US-Bürger töten sollen.

Abubaker Shariff Ahmed wurde Ende Dezember 2010 von den kenianischen Behörden wegen des Verdachts auf Beteiligung an dem Bombenattentat auf einen Busbahnhof in Nairobi festgenommen. Abubaker Shariff Ahmed ist überdies Anführer einer kenianischen Jugendorganisation in Mombasa mit Verbindungen zu Al-Shabaab.

Im Jahr 2010 war Abubaker Shariff Ahmed im Majengo-Gebiet in Mombasa (Kenia) als Anwerber und Vermittler für Al-Shabaab tätig.

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