Artikel 40 VO (EU) 2012/978

Bis 1. Januar 2016 und danach alle zwei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Auswirkungen des Schemas vor, der den letzten Zweijahreszeitraum abdeckt und sich auf alle in Artikel 1 Absatz 2 genannten Präferenzregelungen erstreckt.

Bis 21. November 2017 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung vor. Dieser Bericht kann gegebenenfalls von einem Gesetzgebungsvorschlag begleitet sein.

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