Artikel 1 VO (EU) 2012/991
Die im Anhang beschriebene Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe” und der Funktionsgruppe „Verbindungen von Spurenelementen” angehört, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
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