Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/1001
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. Oktober 2013
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Algirdas Šemeta
Mitglied der Kommission
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