ANHANG VO (EU) 2013/1019
Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Nummer 1.27 erhält folgende Fassung:
- 1.27
- Fischereierzeugnisse — Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 1.27a ausgenommen —, die einem enzymatischen Reifungsprozess in Salzlösung unterzogen und aus Fischarten hergestellt werden, bei denen ein hoher Gehalt an Histidin auftritt (17)
Histamin 9 (18) 2 200 mg/kg 400 mg/kg HPLC (19) In Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der Haltbarkeitsdauer - 2.
-
Die folgende Nummer 1.27a wird eingefügt:
- 1.27a
- Durch Fermentierung von Fischereierzeugnissen hergestellte Fischsoße
Histamin 1 400 mg/kg HPLC (19) In Verkehr gebrachte Erzeugnisse während der Haltbarkeitsdauer - 3.
-
Fußnote 2 erhält folgende Fassung:
- (2)
- Bei Nummern 1.1-1.25, 1.27a und 1.28 m = M.
- 4.
-
Fußnote 18 erhält folgende Fassung:
- (18)
- Auf Einzelhandelsebene können einzelne Proben entnommen werden. In diesem Fall gilt die Annahme gemäß Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nicht, nach der die gesamte Partie als unsicher eingestuft werden sollte, es sei denn, das Ergebnis liegt über M.
- 5.
-
Im Abschnitt „Interpretation der Untersuchungsergebnisse” erhält der letzte Absatz des Eintrags zu Histamin in Fischereierzeugnissen folgende Fassung:
Histamin in Fischereierzeugnissen:
- —
-
befriedigend, sofern folgende Anforderungen erfüllt sind:
- 1.
- Der gemessene Durchschnittswert ist ≤ m,
- 2.
- die Höchstzahl der gemessenen c/n-Werte liegt zwischen m und M,
- 3.
- kein gemessener Wert überschreitet den Grenzwert M;
- —
-
unbefriedigend, sofern der gemessene Durchschnittswert > m ist oder mehr als c/n-Werte zwischen m und M liegen oder ein gemessener Wert oder mehrere gemessene Werte > M sind.
- —
-
befriedigend, wenn der gemessene Wert ≤ dem Grenzwert ist,
- —
-
unbefriedigend, wenn der gemessene Wert > dem Grenzwert ist.
Histamin in Fischereierzeugnissen von Fischarten, bei denen ein hoher Gehalt an Histidin auftritt, durch Fermentierung von Fischereierzeugnissen hergestellte Fischsoße ausgenommen:
Durch Fermentierung von Fischereierzeugnissen hergestellte Fischsoße:
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