Artikel 2 VO (EU) 2013/1022

Unbeschadet des Artikels 81 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 veröffentlicht die Kommission bis zum 31. Dezember 2015 einen Bericht über die Anwendung der Bestimmungen der vorliegenden Verordnung, der folgende Punkte zum Gegenstand hat:

a)
die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und
b)
die Zusammensetzung der in Artikel 41 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 genannten unabhängigen Gremien, die für die Zwecke der Artikel 17 und 19 der genannten Verordnung Beschlüsse ausarbeiten.

In dem Bericht werden insbesondere etwaige Entwicklungen in Bezug auf die Anzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten berücksichtigt und es wird überprüft, ob angesichts dieser Entwicklungen eine weitere Anpassung dieser Bestimmungen erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Beschlüsse der EBA im Interesse der Erhaltung und Stärkung des Finanzdienstleistungsbinnenmarkts gefasst werden.

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