Artikel 1 VO (EU) 2013/1034

Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang wird Phosphin freisetzendes Aluminiumphosphid als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 20 genehmigt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.