ANHANG VO (EU) 2013/1037
Gebräuchliche Bezeichnung |
IUPAC-Bezeichnung Kennnummern |
Mindestreinheit des Wirkstoffs(1) | Datum der Genehmigung | Ablauf der Genehmigung | Produktart | Sonderbestimmungen(2) |
---|---|---|---|---|---|---|
IPBC |
IUPAC-Bezeichnung: 3-iod-2-propynyl butylcarbamat EG-Nr.: 259-627-5 CAS-Nr.: 55406-53-6 |
980 g/kg | 1. Juli 2015 | 30. Juni 2025 | 6 |
Bei der Produktbewertung sind insbesondere die Aspekte Exposition, Risiken und Wirksamkeit im Zusammenhang mit etwaigen Verwendungen zu berücksichtigen, die unter einen Zulassungsantrag fallen, bei der Risikobewertung des Wirkstoffs auf EU-Ebene jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Zulassung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für industrielle oder gewerbliche Anwender werden sichere Betriebsverfahren und angemessene organisatorische Maßnahmen festgelegt. Wenn eine Exposition auf andere Weise nicht auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann, werden die Produkte mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung verwendet. Soweit eine behandelte Ware mit IPBC behandelt oder ihr absichtlich IPBC zugesetzt wurde und erforderlichenfalls auch, wenn es unter normalen Verwendungsbedingungen zu Hautkontakt und der Freisetzung von IPBC kommen kann, trägt die für das Inverkehrbringen der behandelten Ware verantwortliche Person dafür Sorge, dass das Etikett Angaben über das Risiko der Hautsensibilisierung sowie die Angaben gemäß Artikel 58 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthält. |
Fußnote(n):
- (1)
Die in dieser Spalte angegebene Reinheit war die Mindestreinheit des Wirkstoffs, der für die Beurteilung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 verwendet wurde. Der Wirkstoff in dem in Verkehr gebrachten Produkt kann dieselbe oder eine andere Reinheit aufweisen, sofern er nachgewiesenermaßen technisch äquivalent zu dem beurteilten Stoff ist.
- (2)
Für die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze von Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sind Inhalt und Schlussfolgerungen der Bewertungsberichte auf der folgenden Website der Kommission zu finden: http://ec.europa.eu/comm/environment/biocides/index.htm.
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