ANHANG II VO (EU) 2013/1060

Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: BindemittelKategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: TrennmittelKategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Stoffe zur Beherrschung einer Kontamination mit Radionukliden (134/137Cs)
Kennnummer des Zusatzstoffes Zusatzstoff Chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethoden Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
1m558i Bentonit

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Bentonit: ≥ 50 % Smektit

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Bentonit: ≥ 50 % Smektit

    Analysemethode (1)

    Zur Bestimmung im Futtermittelzusatzstoff: Röntgendiffraktion (XRD)

Alle Tierarten 20000
1.
Angaben in der Gebrauchsanweisung:

„Die gleichzeitige orale Verabreichung von Makroliden ist zu vermeiden” ;

für Geflügel: „Die gleichzeitige Verabreichung von Robenidin ist zu vermeiden” .

2.
Für Geflügel: Die gleichzeitige Verabreichung von Kokzidiostatika außer Robenidin ist kontraindiziert bei einer Bentonit-Menge ab 5000 mg/kg Alleinfuttermittel.
3.
Die Gesamtmenge an Bentonit darf den in Alleinfuttermitteln zulässigen Höchstgehalt von 20000 mg/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigen.
4.
Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
19. November 2023
1m558i Bentonit

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Bentonit: ≥ 50 % Smektit

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Bentonit: ≥ 50 % Smektit

    Analysemethode (1)

    Zur Bestimmung im Futtermittelzusatzstoff: Röntgendiffraktion (XRD)

Alle Tierarten 20000
1.
Angaben in der Gebrauchsanweisung:

„Die gleichzeitige orale Verabreichung von Makroliden ist zu vermeiden” ;

für Geflügel: „Die gleichzeitige Verabreichung von Robenidin ist zu vermeiden” .

2.
Für Geflügel: Die gleichzeitige Verabreichung von Kokzidiostatika außer Robenidin ist kontraindiziert bei einer Bentonit-Menge ab 5000 mg/kg Alleinfuttermittel.
3.
Die Gesamtmenge an Bentonit darf den in Alleinfuttermitteln zulässigen Höchstgehalt von 20000 mg/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigen.
4.
Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
19. November 2023
1m558i Bentonit

    Zusammensetzung des Zusatzstoffs

    Bentonit: ≥ 50 % Smektit

    Charakterisierung des Wirkstoffs

    Bentonit: ≥ 50 % Smektit

    Analysemethode (1)

    Zur Bestimmung im Futtermittelzusatzstoff: Röntgendiffraktion (XRD)

Alle Tierarten
1.
Angaben in der Gebrauchsanweisung:

„Die gleichzeitige orale Verabreichung von Makroliden ist zu vermeiden” ;

für Geflügel: „Die gleichzeitige Verabreichung von Robenidin ist zu vermeiden” .

2.
Für Geflügel: Die gleichzeitige Verabreichung von Kokzidiostatika außer Robenidin ist kontraindiziert bei einer Bentonit-Menge ab 5000 mg/kg Alleinfuttermittel.
3.
Die Mischung verschiedener Bentonitquellen darf den in Alleinfuttermitteln zulässigen Höchstgehalt von 20000 mg/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigen.
4.
Der Zusatzstoff darf verwendet werden, wenn Futtermittel durch radioaktives Cäsium kontaminiert sind, um es in Tieren und ihren Erzeugnissen zu bekämpfen.
5.
Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
19. November 2023

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter: http://irmm.jrc.ec.europa.eu/EURLs/EURL_feed_additives/Pages/index.aspx

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