Artikel 7 VO (EU) 2013/1072

Aufhebung

(1) Die Verordnung (EU) Nr. 63/2002 (EZB/2001/18) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.

(2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Korrelationstabelle in Anhang V zu lesen.

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