Artikel 9 VO (EU) 2013/1074
Aufhebung
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1027/2006 (EZB/2006/8) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.
(2) Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Korrelationstabelle in Anhang IV zu lesen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.