ANHANG VO (EU) 2013/1136

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 116 (Oxamyl) wird das Datum 31. Juli 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.
2.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 121 (Clothianidin) wird das Datum 31. Juli 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.
3.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 122 (Pethoxamid) wird das Datum 31. Juli 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.
4.
In der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) des Eintrags 128 (Dimoxystrobin) wird das Datum 30. September 2016 durch 31. Januar 2018 ersetzt.

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