ANHANG VO (EU) 2013/1150

In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 erhält der Eintrag für den Wirkstoff Rapsöl in Zeile 242 folgende Fassung:

Nr. Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit Datum der Zulassung Befristung der Zulassung Sonderbestimmungen
242

Pflanzenöl/Rapsöl

CAS-Nr. 8002-13-9

CIPAC-Nr. nicht vergeben

Rapsöl

Rapsöl ist ein komplexes Gemisch von Fettsäuren.

Relevante Verunreinigung: max. 2 % Erucasäure

1. September 2009 31. August 2019

TEIL A

Nur Anwendungen als Insektizid und Akarizid dürfen zugelassen werden.

TEIL B

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 3. Oktober 2013 abgeschlossenen Überprüfungsberichts zu Rapsöl (SANCO/2623/2008) und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen. Die Anwendungsbedingungen umfassen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung.

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