Präambel VO (EU) 2013/1152

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe(1), insbesondere auf Artikel 10 und Artikel 30 Absätze 1 und 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die ungarische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission(2) enthält mehrere Fehler, die berichtigt werden sollten. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
(2)
Die Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
(3)
Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit und weder das Europäische Parlament noch der Rat haben ihnen widersprochen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16.

(2)

ABl. L 295 vom 12.11.2011, S. 1.

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