Präambel VO (EU) 2013/1152
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe(1), insbesondere auf Artikel 10 und Artikel 30 Absätze 1 und 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die ungarische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 der Kommission(2) enthält mehrere Fehler, die berichtigt werden sollten. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
- (2)
- Die Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 sollte daher entsprechend berichtigt werden.
- (3)
- Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit und weder das Europäische Parlament noch der Rat haben ihnen widersprochen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16.
- (2)
ABl. L 295 vom 12.11.2011, S. 1.
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