Artikel 1 VO (EU) 2013/1155
Dem Artikel 36 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 wird folgender Buchstabe d angefügt:
- d)
- Informationen über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln.
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