Artikel 2 VO (EU) 2013/1178
Übergangsmaßnahmen
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ändern oder widerrufen die Mitgliedstaaten bis zum 11. Juni 2014 erforderlichenfalls geltende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Ethoprophos als Wirkstoff enthalten.
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