Artikel 2 VO (EU) 2013/1197

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 11. Juli 2013.

Folgende Bestimmungen des Anhangs gelten jedoch ab 1. Juli 2014:

a)
die Bestimmungen gemäß Eintrag Nr. 1 Spalte i sowie die Bestimmungen gemäß den Einträgen Nrn. 3 bis 9 Spalte i bezüglich der Verwendung von Stoffen in Wimpernfärbemitteln;
b)
Einträge Nrn. 2 und 10.

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