ANHANG VO (EU) 2013/1202

ANHANG I

ZOLLKONTINGENTE GEMÄSS ARTIKEL 3 ABSATZ 1

Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN) ist die Warenbezeichnung nur als Hinweis zu verstehen; maßgebend für die Präferenzregelung nach diesem Anhang ist der Geltungsbereich des KN-Codes. Bei KN-Codes mit dem Zusatz „ex” ist der KN-Code zusammen mit der entsprechenden Warenbezeichnung für die Präferenzregelung maßgebend.

Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung Kontingentmenge pro Jahr(*) Begünstigte Zollsatz
09.1571

03019110

03019190

03021110

03021120

03021180

03031410

03031420

03031490

03044210

03044250

03044290

ex03045200

03048210

03048250

03048290

ex03049921

ex03051000

ex03053990

03054300

ex03055980

ex03056980

Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster): lebend; frisch oder gekühlt; gefroren; getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräuchert; Fischfilets und anderes Fischfleisch; Mehl, Pulver und Pellets, genießbar 15 Tonnen Zollgebiet Kosovo 0 %
09.1573

03019300

03027300

03032500

ex03043900

ex03045100

ex03046900

ex03049390

ex03051000

ex03053100

ex03054490

ex03055980

ex03056400

Karpfen (Cyprinus carpio, Carassius carassius, Ctenopharyngodon idellus, Hypophthalmichthys spp., Cirrhinus spp., Mylopharyngodon piceus) lebend; frisch oder gekühlt; gefroren; getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräuchert; Fischfilets und anderes Fischfleisch; Mehl, Pulver und Pellets, genießbar 20 Tonnen Zollgebiet Kosovo 0 %
09.1575

ex03019985

03028510

03038950

ex03044990

ex03045990

ex03048990

ex03049999

ex03051000

ex03053990

ex03054980

ex03055980

ex03056980

Seebrassen (Dentex dentex und Pagellus-Arten): lebend; frisch oder gekühlt; gefroren; getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; geräuchert; Fischfilets und anderes Fischfleisch; Mehl, Pulver und Pellets, genießbar 45 Tonnen Zollgebiet Kosovo 0 %
09.1577

ex03019985

03028410

03038410

ex03044990

ex03045990

ex03048990

ex03049999

ex03051000

ex03053990

ex03054980

ex03055980

ex03056980

Meerbarsche (Wolfsbarsche) (Dicentrarchus labrax): lebend; frisch oder gekühlt; gefroren; getrocknet; gesalzen oder in Salzlake; geräuchert; Fischfilets und anderes Fischfleisch; Mehl, Pulver und Pellets, genießbar 30 Tonnen Zollgebiet Kosovo 0 %
09.1530

ex22042193

ex22042194

ex22042195

ex22042196

ex22042197

ex22042198

ex22042993

ex22042994

ex22042995

ex22042996

ex22042997

ex22042998

Wein aus frischen Weintrauben mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol. oder weniger, ausgenommen Schaumwein 30000 hl Albanien(**) Bosnien und Herzegowina(***), ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien(****), Montenegro(*****), Serbien(******), Zollgebiet Kosovo(*******) frei
09.1560

ex22042193

ex22042194

ex22042195

ex22042196

ex22042197

ex22042198

ex22042993

ex22042994

ex22042995

ex22042996

ex22042997

ex22042998

Wein aus frischen Weintrauben mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 15 % vol. oder weniger, ausgenommen Schaumwein 20000 hl Zollgebiet Kosovo frei

Fußnote(n):

(*)

Je Zollkontingent ist für Einfuhren mit Ursprung in den begünstigten Ländern eine Gesamtmenge zugänglich.

(**)

Wein mit Ursprung in Albanien erhält Zugang zu diesem Gesamtzollkontingent, sofern zuvor das einzelne Zollkontingent ausgeschöpft wurde, das in dem mit Albanien vereinbarten Zusatzprotokoll über Wein festgelegt ist. Dieses einzelne Zollkontingent wird unter den laufenden Nummern 09.1512 und 09.1513 eröffnet.

(***)

Wein mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina erhält Zugang zu diesem Gesamtzollkontingent, sofern zuvor die beiden einzelnen Zollkontingente ausgeschöpft wurden, die in dem mit Bosnien und Herzegowina vereinbarten Zusatzprotokoll über Wein festgelegt sind. Diese einzelnen Kontingente werden unter den laufenden Nummern 09.1528 und 09.1529 eröffnet.

(****)

Wein mit Ursprung in der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien erhält Zugang zu diesem Gesamtzollkontingent, sofern zuvor die beiden einzelnen Zollkontingente ausgeschöpft wurden, die in dem mit der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien vereinbarten Zusatzprotokoll über Wein festgelegt sind. Diese einzelnen Zollkontingente werden unter den laufenden Nummern 09.1558 und 09.1559 eröffnet.

(*****)

Wein mit Ursprung in Montenegro erhält Zugang zu diesen Gesamtzollkontingenten, sofern zuvor das einzelne Zollkontingent ausgeschöpft wurde, das in dem mit Montenegro vereinbarten Protokoll über Wein festgelegt ist Dieses einzelne Zollkontingent wird unter der laufenden Nummer 09.1514 eröffnet.

(******)

Wein mit Ursprung in Serbien erhält Zugang zu diesem Gesamtzollkontingent, sofern zuvor die beiden einzelnen Zollkontingente ausgeschöpft wurden, die in dem mit Serbien vereinbarten Protokoll über Wein festgelegt sind. Diese einzelnen Kontingente werden unter den laufenden Nummern 09.1526 und 09.1527 eröffnet.

(*******)

Wein mit Ursprung im Zollgebiet Kosovo erhält Zugang zu diesem Gesamtzollkontingent, sofern zuvor das in dieser Verordnung vorgesehene Zollkontingent ausgeschöpft wurde. Dieses einzelne Zollkontingent wird unter der laufenden Nummer 09.1560 eröffnet.

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