ANHANG VO (EU) 2013/1212

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)
1.
Herzfrequenzmessgerät, bestehend aus:

einem Herzschlagsensor und einem Funksender, integriert in einen Brustgurt,

einem Herzfrequenzüberwachungsgerät, bestehend aus einem Funkempfänger mit einer integrierten Uhr, mit Bedienknöpfen und optoelektronischer Anzeige, das am Handgelenk getragen werden kann,

einer Halterung zur Befestigung des Herzfrequenzüberwachungsgeräts an der Lenkstange eines Fahrrads.

Die Herzschläge werden von dem Sensor erfasst und die entsprechenden Daten per Funk an das Überwachungsgerät übermittelt, welches die (tatsächliche, maximale oder durchschnittliche) Herzfrequenz errechnet und das Ergebnis anzeigt.

Das Gerät kann auch als Uhr und Stoppuhr verwendet werden.

(*) Siehe Abbildung 1.

90318038

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Kapitel 90 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9031, 903180 und 90318038.

Der Herzschlagsensor und das Herzfrequenzüberwachungsgerät sind dazu bestimmt, im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 90 in Verbindung mit Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI gemeinsam eine genau bestimmte Funktion auszuüben, da der Sensor die Herzschläge erfasst und die Signale zur Verarbeitung und Anzeige an das Überwachungsgerät übermittelt.

Das Gerät ist eine zusammengesetzte Ware aus in Kapitel 90 (Mess- oder Prüfgerät) und Kapitel 91 (Uhr) eingereihten Bestandteilen. Gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) ist das Gerät nach dem Bestandteil einzureihen, der ihm seinen wesentlichen Charakter verleiht.

Aufgrund der objektiven Merkmale des Geräts, insbesondere aufgrund des Vorherrschens der Bestandteile mit Herzschlagmessungs- und Herzschlagüberwachungsfunktion, wird der wesentliche Charakter des Geräts durch die Messkomponenten bestimmt. Die Uhrfunktion des Geräts ergänzt seine Funktion als Messapparat, da für einen Apparat zur Durchführung von zeitbasierten Messungen (Herzschläge pro Minute) für den zeitlichen Vergleich bei der Verarbeitung der Messung eine Uhr erforderlich ist. Folglich ist eine Einreihung als Uhr in die Position 9102 ausgeschlossen.

Eine Einreihung in die Position 9018 als medizinisches Instrument, Apparat oder Gerät ist ebenfalls ausgeschlossen, da der Apparat im Allgemeinen nicht in der medizinischen Berufspraxis verwendet wird (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9018, erster Absatz).

Bei einer auf einen bestimmten Zeitraum bezogenen Messung (Bestimmung der Herzfrequenz oder der Herzschläge pro Minute) werden nicht irgendwelche Einheiten zusammengezählt (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9029 Nummer 1). Folglich ist eine Einreihung in die Unterposition 90291000 als Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler ausgeschlossen.

Die Bestimmung der Herzfrequenz (Herzschläge pro Minute) ist keine Bestimmung der Umdrehungs- oder linearen Geschwindigkeit (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9029 Nummer 2). Somit ist eine Einreihung in die Unterposition 902920 als Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser ebenfalls ausgeschlossen.

Das Gerät ist daher als andere elektronische Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 90318038 einzureihen.

2.
Ein Herzschlagsensor und ein Funksender, integriert in einen Brustgurt, der dazu bestimmt ist, zum Erfassen der Herzschläge um den Brustkorb getragen zu werden.

Die Ware erfasst die Herzschläge und übermittelt die entsprechenden Daten per Funk an ein Herzfrequenzüberwachungsgerät, das bei der Gestellung nicht enthalten ist.

(*) Siehe Abbildung 2.

90319085

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9031, 903190 und 90319085.

Die Ware ist erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein Herzfrequenzmessgerät der Position 9031 bestimmt. Sie ist ein für das Funktionieren des Herzfrequenzmessgeräts wesentlicher Bestandteil, da dieses ohne die Ware nicht arbeiten kann.

Die Ware ist daher als andere Teile von Instrumenten, Apparaten, Geräten und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 90319085 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildungen dienen nur zur Information.

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