ANHANG VO (EU) 2013/1230

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware in Aufmachung für den Einzelverkauf in Tablettenform mit einem Gesamtgewicht von etwa 900 mg je Stück; eine Tablette besteht aus ( in mg)

Alpha-Liponsäure 300

Calcium (als dibasisches Calciumphosphat) 88,5

mikrokristalliner Cellulose, Hydroxypropylethylcellulose, kolloidalem Siliciumdioxid und Magnesiumstearat etwa 511

Laut Etikett ist die Ware als Nahrungsergänzungsmittel zum menschlichen Verzehr bestimmt. Die auf dem Etikett angegebene empfohlene Tagesdosis ist eine Tablette täglich.

30049000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und nach dem Wortlaut der KN-Codes 3004 und 30049000.

Obwohl die Ware als Nahrungsergänzungsmittel aufgemacht ist, hat sie im Bereich der Verhütung und Behandlung von Krankheiten oder Leiden Wirkung. Eine Einreihung der Ware in Position 2106 als Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ist daher ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2106 Nummer 16).

Die Ware ist für den Einzelverkauf dosiert und verfügt über klar definierte prophylaktische oder therapeutische Eigenschaften, z. B. gegen Polyneuropathie.

Die Ware ist daher als dosierte Arzneiware in Aufmachung für den Einzelverkauf in die Position 3004 einzureihen.

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