ANHANG VO (EU) 2013/1232

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein nicht alkoholhaltiges Getränk zum unmittelbaren Genuss, bestehend aus (in GHT):

Pfirsichpüree
31
Karottensaftkonzentrat
28
Apfelsaftkonzentrat
12
Birnenpüree
7
Ananassaftkonzentrat
7
Traubensaftkonzentrat
4
Birnensaftkonzentrat
3

und Orangenfruchtfleisch, konzentriertem Acerolakirschenpüree, Apfelfaser und Zitronensaftkonzentrat.

Die Zutaten der Ware sind pasteurisiert und für den Einzelverkauf in kleine Behälter (100 ml) gefüllt.

22029010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Kapitel 22 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2202, 220290 und 22029010.

Da die Ware aus einer Mischung verschiedener Fruchtsaftkonzentrate und einem Gemüsesaftkonzentrat mit zugesetzten Fruchtpürees hergestellt wurde, hat die Ware ihren ursprünglichen Charakter eines Fruchtsafts der Position 2009 verloren (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 2009).

Die Ware ist als ein nicht alkoholhaltiges Getränk aus Fruchtsaftkonzentraten, einem Gemüsesaftkonzentrat und Fruchtpürees aufgemacht.

Die Ware ist daher in den KN-Code 22029010 einzureihen.

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