Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/1261
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Geschehen zu Brüssel am 2. Dezember 2013.
Im Namen des Rates
Der Präsident
E. Gustas
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