ANHANG II VO (EU) 2013/1274

Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert:

1.
Im Eintrag für E 160a(iv) Algencarotine erhält die Spezifikation zur Definition folgende Fassung:

Definition

Gemischte Carotine können auch aus der Meeresalge Dunaliella salina gewonnen werden. Beta-Carotin wird mit Hilfe eines ätherischen Öls extrahiert. Die Zubereitung ist eine 20- bis 30 %ige Suspension in Speiseöl. Das Verhältnis trans-/cis-Isomere liegt zwischen 50/50 und 71/29.

Die wichtigsten färbenden Grundbestandteile sind Carotinoide, vor allem β-Carotin. α-Carotin, Lutein, Zeaxanthin und β-Cryptoxanthin können vorhanden sein. Neben Farbpigmenten kann der Stoff im Ausgangsmaterial natürlich vorkommende Öle, Fette und Wachse enthalten.

2.
Der Eintrag für E 151 Brillantschwarz BN, Schwarz PN, wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:

„E 151 BRILLANTSCHWARZ PN”

b)
Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung:

Definition

Brillantschwarz PN besteht im Wesentlichen aus Tetranatrium-4-acetamid-5-hydroxy-6-[7-sulfonat-4-(4-sulfonatphenylazo)-1-naphthylazo]naphthalen-1,7-disulfonat und sonstigen Farbstoffen sowie Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen.

Brillantschwarz PN wird als das Natriumsalz beschrieben.

Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.

3.
Im Eintrag für E 227 Calciumhydrogensulfit erhält die Überschrift folgende Fassung:

„E 227 CALCIUMHYDROGENSULFIT”

4.
Im Eintrag für E 228 Kaliumhydrogensulfit erhält die Überschrift folgende Fassung:

„E 228 KALIUMHYDROGENSULFIT”

5.
Der Eintrag für E 460(i) Mikrokristalline Cellulose wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:

„E 460(i) MIKROKRISTALLINE CELLULOSE, CELLULOSE-GEL”

b)
Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung:

„Synonyme”

6.
Der Eintrag für E 466 Carboxymethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:

„E 466 NATRIUM-CARBOXYMETHYLCELLULOSE, CELLULOSEGUMMI”

b)
Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung:

Synonyme NaCMC; Natrium-CMC

c)
Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung:

Definition Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Natriumsalz eines Carboxymethylethers einer direkt aus faserigem Pflanzenmaterial gewonnenen Cellulose

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