ANHANG II VO (EU) 2013/1274
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird wie folgt geändert:
- 1.
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Im Eintrag für E 160a(iv) Algencarotine erhält die Spezifikation zur Definition folgende Fassung:
Definition Gemischte Carotine können auch aus der Meeresalge Dunaliella salina gewonnen werden. Beta-Carotin wird mit Hilfe eines ätherischen Öls extrahiert. Die Zubereitung ist eine 20- bis 30 %ige Suspension in Speiseöl. Das Verhältnis trans-/cis-Isomere liegt zwischen 50/50 und 71/29.
Die wichtigsten färbenden Grundbestandteile sind Carotinoide, vor allem β-Carotin. α-Carotin, Lutein, Zeaxanthin und β-Cryptoxanthin können vorhanden sein. Neben Farbpigmenten kann der Stoff im Ausgangsmaterial natürlich vorkommende Öle, Fette und Wachse enthalten.
- 2.
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Der Eintrag für E 151 Brillantschwarz BN, Schwarz PN, wird wie folgt geändert:
- a)
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Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„E 151 BRILLANTSCHWARZ PN”
- b)
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Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung:
Definition Brillantschwarz PN besteht im Wesentlichen aus Tetranatrium-4-acetamid-5-hydroxy-6-[7-sulfonat-4-(4-sulfonatphenylazo)-1-naphthylazo]naphthalen-1,7-disulfonat und sonstigen Farbstoffen sowie Natriumchlorid und/oder Natriumsulfat als den wichtigsten farblosen Bestandteilen.
Brillantschwarz PN wird als das Natriumsalz beschrieben.
Das Calcium- und das Kaliumsalz sind ebenfalls zugelassen.
- 3.
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Im Eintrag für E 227 Calciumhydrogensulfit erhält die Überschrift folgende Fassung:
„E 227 CALCIUMHYDROGENSULFIT”
- 4.
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Im Eintrag für E 228 Kaliumhydrogensulfit erhält die Überschrift folgende Fassung:
„E 228 KALIUMHYDROGENSULFIT”
- 5.
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Der Eintrag für E 460(i) Mikrokristalline Cellulose wird wie folgt geändert:
- a)
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Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„E 460(i) MIKROKRISTALLINE CELLULOSE, CELLULOSE-GEL”
- b)
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Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung:
„Synonyme”
- 6.
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Der Eintrag für E 466 Carboxymethylcellulose, Natrium-Carboxymethylcellulose, Cellulosegummi wird wie folgt geändert:
- a)
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Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„E 466 NATRIUM-CARBOXYMETHYLCELLULOSE, CELLULOSEGUMMI”
- b)
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Die Spezifikation zu Synonymen erhält folgende Fassung:
Synonyme NaCMC; Natrium-CMC - c)
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Die Spezifikation zur Definition erhält folgende Fassung:
Definition Natrium-Carboxymethylcellulose ist ein Natriumsalz eines Carboxymethylethers einer direkt aus faserigem Pflanzenmaterial gewonnenen Cellulose
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