ANHANG VO (EU) 2013/1275

Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert:

1.
Abschnitt I Zeile 1, Arsen, erhält folgende Fassung:

Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
1.
Arsen (1)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, 2
ausgenommen:
Grünmehl, Luzernegrünmehl und Kleegrünmehl sowie Zuckerrübentrockenschnitzel und getrocknete Zuckerrübenmelasseschnitzel
4
Palmkernkuchen
4 (2)
Phosphate und kohlensaurer Algenkalk
10
Calciumcarbonat, Calcium-Magnesiumcarbonat (10)
15
Magnesiumoxid, Magnesiumcarbonat
20
Fisch und sonstige Wassertiere sowie aus diesen gewonnene Erzeugnisse
25 (2)
Seealgenmehl und aus Seealgen gewonnene Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
40 (2)
Als Tracer verwendete Eisenpartikel 50
Futtermittel-Zusatzstoffe der Funktionsgruppe der Verbindungen von Spurenelementen, 30
ausgenommen:
Kupfer(II)-sulfat-Pentahydrat, Kupfer(II)-carbonat, Di-Kupferchlorid-tri-Hydroxid, Eisencarbonat
50
Zinkoxid, Mangan(II)-oxid, Kupfer(II)-oxid
100
Ergänzungsfuttermittel, 4
ausgenommen:
Mineralfuttermittel
12
Ergänzungsfuttermittel für Heimtiere, die Fisch, andere Wassertiere und daraus gewonnene Erzeugnisse und/oder Seealgenmehl und aus Seealgen gewonnene Futtermittel-Ausgangserzeugnisse enthalten
10 (2)
Retardierende Formulierungen für besondere Ernährungszwecke mit einer Konzentration an Spurenelementen, die den für Alleinfuttermittel festgelegten Höchstgehalt um mehr als das Hundertfache übersteigt
30
Alleinfuttermittel, 2
ausgenommen:
Alleinfuttermittel für Fische und Pelztiere
10 (2)
Alleinfuttermittel für Heimtiere, die Fisch, andere Wassertiere und daraus gewonnene Erzeugnisse und/oder Seealgenmehl und aus Seealgen gewonnene Futtermittel-Ausgangserzeugnisse enthalten
10 (2)

2.
Abschnitt I Zeile 2, Cadmium, erhält folgende Fassung:

Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
2.
Cadmium
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs 1
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen Ursprungs 2
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs, 2
ausgenommen:
Phosphate
10
Futtermittel-Zusatzstoffe der Funktionsgruppe der Verbindungen von Spurenelementen, 10
ausgenommen:
Kupfer(II)-oxid, Mangan(II)-oxid, Zinkoxid und Mangan(II)-sulfat-Monohydrat
30
Futtermittel-Zusatzstoffe der Funktionsgruppe der Bindemittel und Trennmittel 2
Vormischungen (6) 15
Ergänzungsfuttermittel, 0,5
ausgenommen:
Mineralfuttermittel
– –
mit < 7 % Phosphor (8)
5
– –
mit > 7 % Phosphor (8)
0,75 je 1 % Phosphor (8), höchstens 7,5
Ergänzungsfuttermittel für Heimtiere
2
Retardierende Formulierungen für besondere Ernährungszwecke mit einer Konzentration an Spurenelementen, die den für Alleinfuttermittel festgelegten Höchstgehalt um mehr als das Hundertfache übersteigt
15
Alleinfuttermittel, 0,5
ausgenommen:
Alleinfuttermittel für Rinder (außer Kälbern), Schafe (außer Lämmern), Ziegen (außer Ziegenlämmern) und Fische
1
Alleinfuttermittel für Heimtiere
2

3.
Abschnitt I Zeile 4, Blei, erhält folgende Fassung:

Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4.
Blei(*)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, 10
ausgenommen:
Grünfutter (3)
30
Phosphate und kohlensaurer Algenkalk
15
Calciumcarbonat, Calcium-Magnesiumcarbonat (10)
20
Hefen
5
Futtermittel-Zusatzstoffe der Funktionsgruppe der Verbindungen von Spurenelementen, 100
ausgenommen:
Zinkoxid
400
Mangan(II)-oxid, Eisencarbonat, Kupfer(II)-carbonat
200
Futtermittel-Zusatzstoffe der Funktionsgruppe der Bindemittel und Trennmittel, 30
ausgenommen:
Klinoptilolith vulkanischen Ursprungs, Natrolith-Phonolith
60
Vormischungen (6) 200
Ergänzungsfuttermittel, 10
ausgenommen:
Mineralfuttermittel
15
Retardierende Formulierungen für besondere Ernährungszwecke mit einer Konzentration an Spurenelementen, die den für Alleinfuttermittel festgelegten Höchstgehalt um mehr als das Hundertfache übersteigt
60
Alleinfuttermittel 5

4.
Abschnitt I Zeile 6, Nitrit, erhält folgende Fassung:

Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
6.
Nitrit (5)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, 15
ausgenommen:
Fischmehl
30
Silagefutter
Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse aus Zuckerrüben und Zuckerrohr sowie der Stärkeerzeugung und der Herstellung alkoholischer Getränke
Alleinfuttermittel, 15
ausgenommen:
Alleinfuttermittel für Hunde und Katzen mit einem Feuchtigkeitsgehalt über 20 %

5.
Abschnitt III Zeile 5, flüchtiges Senföl, erhält folgende Fassung:

Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
5.
Senföl, flüchtig (1)
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, 100
ausgenommen:
Leindottersaat und daraus gewonnene Erzeugnisse(**), aus Senfsaat(**) gewonnene Erzeugnisse, Rapssaat und daraus gewonnene Erzeugnisse
4000
Alleinfuttermittel, 150
ausgenommen:
Alleinfuttermittel für Rinder (außer Kälbern), Schafe (außer Lämmern) und Ziegen (außer Ziegenlämmern)
1000
Alleinfuttermittel für Schweine (außer Ferkeln) und Geflügel
500

6.
Abschnitt VI (Schädliche botanische Verunreinigungen) wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

ABSCHNITT VI: SCHÄDLICHE BOTANISCHE VERUNREINIGUNGEN

Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse Höchstgehalt in mg/kg (ppm), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
1.
Unkrautsamen und nicht gemahlene oder zerkleinerte Früchte, die Alkaloide, Glucoside oder andere giftige Stoffe enthalten, einzeln oder zusammen, darunter:
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel 3000
Datura sp.
1000
2.
Crotalaria spp.
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel 100
3.
Samen und Schalen von Ricinus communis L., Croton tiglium L. und Abrus precatorius L. sowie aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse(1), einzeln oder zusammen
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel 10 (2)
4.
Buchecker, ungeschält — Fagus sylvatica L.
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel Saaten und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbaren Spuren vorhanden sein
5.
Purgierstrauch — Jatropha curcas L.
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel Samen und Früchte und aus deren Verarbeitung gewonnene Erzeugnisse dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbaren Spuren vorhanden sein
6.
Samen von Ambrosia spp.
Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, 50
ausgenommen:
Hirse (Körner von Panicum miliaceum L.) und Sorghum (Körner von Sorghum bicolor (L) Moench s.l.), die nicht zur direkten Verfütterung an Tiere bestimmt sind
200
Mischfuttermittel, die ungemahlene Körner und Samen enthalten 50
7.
Samen von

Indischer Braunsenf- Brassica juncea (L.) Czern. und Coss. ssp. integrifolia (West.) Thell.

Sareptasenf — Brassica juncea (L.) Czern. und Coss. ssp. juncea

Chinesischer Senf — Brassica juncea (L.) Czern. und Coss. ssp. juncea var. lutea Batalin

Schwarzer Senf — Brassica nigra (L.) Koch

Abessinischer (äthiopischer) Senf — Brassica carinata A. Braun

Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel Samen dürfen in Futtermitteln nur in nicht bestimmbaren Spuren vorhanden sein

Fußnote(n):

(*)

Die Höchstgehalte für Blei in kaolinitischem Ton und in kaolinitischen Ton enthaltenden Futtermitteln beziehen sich auf eine analytische Bestimmung von Blei, wobei 30 Minuten lang in Salpetersäure (5 Gew.-%) bei Siedetemperatur extrahiert wird. Es können auch gleichwertige Extraktionsverfahren verwendet werden, die nachweislich einen gleichen Extraktionswirkungsgrad besitzen.

(**)

Auf Verlangen der zuständigen Behörden führt der verantwortliche Unternehmer eine Untersuchung durch, mit der er nachweist, dass der Gesamtgehalt an Glucosinolaten unter 30 mmol/kg liegt. Die Referenzmethode für die Analyse ist EN-ISO 9167-1:1995.

(1)

Soweit mikroskopisch bestimmbar.

(2)

Einschließlich Teile von Samenschalen.

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