ANHANG I VO (EU) 2013/1293

Kriterien für die Festlegung der indikativen nationalen Zuweisungen für Projekte, die keine integrierten Projekte sind und im Rahmen des Teilprogramms "Umwelt" eingereicht werden

Gemäß den Grundsätzen der Solidarität und der geteilten Verantwortung weist die Kommission auf der Grundlage folgender Kriterien Mittel unter allen Mitgliedstaaten für den in Artikel 1 genannten LIFE-Programmplanungszeitraum für Projekte zu, die keine integrierten Projekte sind:
a)
Bevölkerung

i)
Gesamtbevölkerung jedes Mitgliedstaats (50 %ige Gewichtung); und
ii)
Bevölkerungsdichte jedes Mitgliedstaats bis zu höchstens dem doppelten Wert der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte in der Europäischen Union (5 %ige Gewichtung)

b)
Natur und Biodiversität

i)
Gesamtfläche der Natura-2000-Gebiete jedes Mitgliedstaats, ausgedrückt als Anteil der Gesamtfläche von Natura 2000 (25 %ige Gewichtung); und
ii)
Anteil des von Natura-2000-Gebieten abgedeckten Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats (20 %ige Gewichtung).

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