ANHANG I VO (EU) 2013/1295

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR BÜRGSCHAFTSFAZILITÄT FÜR DEN KULTUR- UND KREATIVSEKTOR

Die durch die Bürgschaftsfazilität bereitgestellte finanzielle Unterstützung ist für KMU sowie für Kleinst-, kleine und mittlere Organisationen des Kultur- und Kreativsektors vorgemerkt; sie ist an die speziellen Bedürfnisse des Sektors angepasst und als solche erkennbar.

1.
Aufgaben

Die Bürgschaftsfazilität soll
a)
teilnehmenden Finanzmittlern aus allen an der Bürgschaftsfazilität teilnehmenden Ländern Bürgschaften bieten;
b)
teilnehmenden Finanzmittlern zusätzliches Fachwissen bieten, um die Risikobewertung von KMU und Kleinst-, kleinen und mittleren Organisationen und ihren Projekten im Kultur- und Kreativbereich vorzunehmen.

2.
Auswahl der teilnehmenden Finanzmittler

Der EIF wählt die teilnehmenden Finanzmittler nach marktüblichen Grundsätzen und den in Artikel 4 Buchstabe c genannten Einzelzielen aus. Die Auswahlkriterien umfassen insbesondere:
a)
das Volumen der Fremdfinanzierungen, die KMU sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Organisationen zur Verfügung gestellt werden,
b)
die Grundsätze für das Risikomanagement bei der Darlehensvergabe, insbesondere in Bezug auf Kultur- und Kreativprojekte;
c)
die Fähigkeit zum Aufbau eines diversifizierten Darlehensportfolios und zum Vorschlagen eines regionen- und sektorübergreifenden Marketing- und Absatzförderungsplans für KMU sowie Kleinst-, kleine und mittlere Organisationen.

3.
Laufzeit der Bürgschaftsfazilität

Die Laufzeit einzelner Bürgschaften kann bis zu zehn Jahre betragen. Gemäß Artikel 21 Absatz 3 Ziffer i der Haushaltsordnung werden durch die Bürgschaften generierte Rückzahlungen für einen Zeitraum, der die Dauer des Verpflichtungszeitraums plus zehn Jahre nicht überschreiten darf, der Bürgschaftsfazilität zugewiesen. Rückzahlungen, die gemäß den Bestimmungen einschlägiger Übertragungsvereinbarungen durch die Maßnahmen des vor 2014 eingerichteten MEDIA-Produktionsgarantiefonds generiert wurden, sind der Bürgschaftsfazilität im Zeitraum 2014-2020 zuzuordnen. Die Kommission informiert die Mitgliedstaaten durch den Ausschuss "Kreatives Europa" über Zuordnungen dieser Art.

4.
Kapazitätenaufbau

Im Rahmen der Bürgschaftsfazilität betrifft der Kapazitätenaufbau die Bereitstellung von Fachwissen für teilnehmende Finanzmittler, um deren Verständnis des Kultur- und Kreativsektors (in Bezug auf Aspekte wie die immaterielle Natur von als Sicherheit geltenden Vermögenswerten, die Größe des Marktes, dem die kritische Masse fehlt, und den Prototypcharakter der Produkte und Dienstleistungen) zu verbessern und jedem teilnehmenden Finanzmittler zusätzliches Fachwissen beim Aufbau von Portfolios und der Risikobewertung im Zusammenhang mit Kultur- und Kreativprojekten zur Verfügung zu stellen. Die für den Kapazitätenaufbau zugewiesenen Mittel sind auf 10 % des Haushalts der Bürgschaftsfazilität beschränkt. Der EIF wählt die Anbieter von Dienstleistungen für den Kapazitätenaufbau im Auftrag der Bürgschaftsfazilität und unter Aufsicht der Kommission in einem öffentlichen und offenen Vergabeverfahren aus, auf der Grundlage von Kriterien wie Erfahrung mit Finanzierungen im Kultur- und Kreativsektor, Fachkompetenz, geografische Reichweite, Leistungsfähigkeit und Marktkenntnis.

5.
Budget

Die Mittelzuweisung deckt die Gesamtkosten der Bürgschaftsfazilität ab, einschließlich Zahlungsverpflichtungen gegenüber teilnehmenden Finanzmittlern, wie z. B. Ausfallzahlungen, Gebühren für die Verwaltung der Ressourcen der Union durch den EIF sowie alle sonstigen förderfähigen Kosten oder Ausgaben.

6.
Publizität und Sensibilisierung

Der EIF trägt zur Bekanntmachung der Bürgschaftsfazilität im europäischen Bankensektor bei. Darüber hinaus stellen jeder teilnehmende Finanzmittler und der EIF sicher, dass der Unterstützung im Rahmen der Bürgschaftsfazilität die angemessene Sichtbarkeit und Transparenz zukommt, indem sie KMU sowie Kleinst-, kleine und mittlere Organisationen, die die Zielgruppe bilden, über die Finanzierungsmöglichkeiten Informationen bereitstellen. Zu diesem Zweck stellt die Kommission u.a. dem Netz der "Kreatives-Europa"-Desks die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung.

7.
Arten von Darlehen

Arten von Darlehen, die von der Bürgschaftsfazilität abgedeckt sind, umfassen insbesondere:
a)
Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte;
b)
Unternehmensübertragungen;
c)
Umlaufmittel (wie z. B. Vorfinanzierung, Lückenfinanzierung, Cashflow, Kreditlinien).

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