Artikel 35 VO (EU) 2013/1296
Zusätzliche Durchführungsmaßnahmen
Maßnahmen, die für die Durchführung des Programms erforderlich sind, wie etwa die Kriterien für die Evaluierung des Programms, darunter auch solche, die sich auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Regelung für die Verbreitung und Weitergabe der Ergebnisse beziehen, werden nach dem Beratungsverfahren gemäß Artikel 36 Absatz 2 erlassen.
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