Artikel 8 VO (EU) 2013/1300

Aufhebung

Unbeschadet des Artikels 6 dieser Verordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 hiermit mit Wirkung vom 1. Januar 2014 aufgehoben.

Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.

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