Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Anwendung von Artikel 6 der EFRE-Verordnung, Artikel 15 der ETZ-Verordnung und Artikel 4 der Kohäsionsfondsverordnung VO (EU) 2013/1300
Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Zusicherung der Kommission gegenüber der Legislative der EU zu Kenntnis, wonach die in den Anhang der entsprechenden Verordnung aufzu-nehmenden gemeinsamen Outputindikatoren für die EFRE-Verordnung, die ETZ-Verordnung und die Kohäsionsfondsverordnung das Ergebnis eines umfassenden Vorbereitungsprozesses, in den die Evaluierungsexperten der Kommission und der Mitgliedstaaten einbezogen werden, sind und vor-aussichtlich stabil bleiben werden.
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