Artikel 11 VO (EU) 2013/1301

Nördlichste Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte

Artikel 4 findet auf die spezifische zusätzliche Mittelausstattung für die nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte keine Anwendung. Diese Ausstattung wird den thematischen Zielen zugewiesen, die in Artikel 9 Absatz 1 Nummern 1, 2, 3, 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 aufgeführt sind.

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