Artikel 5 VO (EU) 2013/1301

Investitionsprioritäten

Der EFRE unterstützt folgende Investitionsprioritäten innerhalb der thematischen Ziele, die in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 dargelegt sind, im Einklang mit den in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i jener Verordnung genannten und im Partnerschaftsabkommen festgelegten Entwicklungserfordernissen und dem dort festgelegten Wachstumspotenzial:

(1)
Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation durch

a)
Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation (F&I) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse;
b)
Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko-Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung, sowie Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien; ferner Förderung von Investitionen, die zur Stärkung der Krisenreaktionskapazitäten im öffentlichen Gesundheitswesen erforderlich sind;

(2)
Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Nutzung und Qualität von IKT durch

a)
Ausbau des Breitbandzugangs und der Hochgeschwindigkeitsnetze und Unterstützung des Einsatzes neu entstehender Technologien und Netze in der digitalen Wirtschaft;
b)
Entwicklung von IKT-Produkten, IKT-Diensten und E-Commerce, Ausweitung der IKT-Nachfrage;
c)
Stärkung der IKT-Anwendungen für E-Government, E-Learning, digitale Integration, E-Culture und elektronische Gesundheitsdienste;

(3)
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch

a)
Förderung des Unternehmergeists, insbesondere durch Erleichterung der wirtschaftlichen Nutzung neuer Ideen und Förderung von Unternehmensgründungen, auch durch Gründerzentren;
b)
Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle für KMU, insbesondere hinsichtlich der Internationalisierung;
c)
Unterstützung bei der Schaffung und dem Ausbau fortschrittlicher Kapazitäten für die Produkt- und Dienstleistungsentwicklung;
d)
Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen;

(4)
Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft durch

a)
Förderung der Produktion und Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quellen;
b)
Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen;
c)
Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien in der öffentlichen Infrastruktur, einschließlich öffentlicher Gebäude, und im Wohnungsbau;
d)
Entwicklung und Einführung intelligenter Nieder- und Mittelspannungsverteilersysteme;
e)
Förderung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes für sämtliche Gebiete, insbesondere städtische Gebiete, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität und klimaschutzrelevanten Anpassungsmaßnahmen;
f)
Förderung von Forschung und Innovation im Bereich kohlenstoffarmer Technologien und ihres Einsatzes;
g)
Förderung des Einsatzes hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung auf der Grundlage des Nutzwärmebedarfs;

(5)
Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements durch

a)
Unterstützung von Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich ökosystemgestützter Ansätze;
b)
Förderung von Investitionen zur Bewältigung spezieller Risiken, Sicherstellung des Katastrophenschutzes und Entwicklung von Katastrophenmanagementsystemen;

(6)
Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz durch

a)
Investitionen im Bereich der Abfallwirtschaft, um die Anforderungen des umweltrechtlichen Besitzstandes der Union zu erfüllen und den von den Mitgliedstaaten ermittelten, über diese Anforderungen hinausgehenden Investitionsbedarf zu decken;
b)
Investitionen im Bereich der Wasserwirtschaft, um die Anforderungen des umweltrechtlichen Besitzstandes der Union zu erfüllen und den von den Mitgliedstaaten ermittelten, über diese Anforderungen hinausgehenden Investitionsbedarf zu decken;
c)
Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes;
d)
Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur;
e)
Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Umfelds, zur Wiederbelebung von Stadtzentren, zur Sanierung und Dekontaminierung von Industriebrachen (einschließlich Umwandlungsgebieten), zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen;
f)
Förderung innovativer Technologien zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft, der Wasserwirtschaft und im Hinblick auf den Boden oder zur Verringerung der Luftverschmutzung;
g)
Unterstützung des industriellen Wandels hin zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft, Förderung von ökologischem Wachstum, Öko-Innovation und Umweltleistungsmanagement im öffentlichen und im privaten Sektor;

(7)
Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen durch

a)
Unterstützung eines multimodalen einheitlichen europäischen Verkehrsraums durch Investitionen in das TEN-V;
b)
Ausbau der regionalen Mobilität durch Anbindung sekundärer und tertiärer Knotenpunkte an die TEN-V-Infrastruktur, einschließlich multimodaler Knoten;
c)
Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher (einschließlich geräuscharmer) Verkehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen, darunter Binnenwasserstraßen und Seeverkehr, Häfen, multimodale Verbindungen und Flughafeninfrastruktur, um eine nachhaltige regionale und örtliche Mobilität zu fördern;
d)
Entwicklung und Sanierung umfassender, hochwertiger und interoperabler Eisenbahnsysteme sowie Förderung von Lärmminderungsmaßnahmen;
e)
Verbesserung der Energieeffizienz und Versorgungssicherheit durch die Entwicklung intelligenter Systeme zur Energieverteilung, -speicherung und -übertragung und die Einbeziehung dezentraler Erzeugung aus erneuerbaren Energien;

(8)
Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte durch

a)
Unterstützung der Entwicklung von Gründerzentren und Investitionsunterstützung für Selbstständige, Kleinstunternehmen und Unternehmensgründungen;
b)
Förderung eines beschäftigungsfreundlichen Wachstums durch die Entwicklung des endogenen Potenzials als Teil einer Territorialstrategie für spezifische Bereiche – einschließlich der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung und der Verbesserung des Zugangs zu spezifischen natürlichen und kulturellen Ressourcen und Verbesserung der Entwicklung dieser Ressourcen;
c)
Unterstützung lokaler Beschäftigungsinitiativen und Hilfe für Strukturen, die Nachbarschaftsdienste anbieten, um Arbeitsplätze zu schaffen, wenn derartige Maßnahmen nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) fallen;
d)
Investitionen in Infrastrukturen für Arbeitsverwaltungen;

(9)
Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung durch

a)
Investitionen in eine Gesundheits- und soziale Infrastruktur, die zur nationalen, regionalen und lokalen Entwicklung beiträgt, Verringerung der Ungleichheiten in Bezug auf den Gesundheitszustand, Förderung der sozialen Inklusion durch besseren Zugang zu sozialen, kulturellen und Erholungsdienstleistungen und den Übergang von institutionalisierten zu gemeindenahen Diensten;
b)
Unterstützung der Sanierung sowie wirtschaftlichen und sozialen Belebung benachteiligter Gemeinden in städtischen und ländlichen Gebieten;
c)
Unterstützung von Sozialunternehmen;
d)
Investitionen im Zuge der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Entwicklungsstrategien;
e)
Unterstützung der Aufnahme und der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migranten und Flüchtlingen;

(10)
Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur;
(11)
Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltungen und Dienste im Zusammenhang mit der Durchführung des EFRE sowie zur Unterstützung von Maßnahmen im Rahmen des ESF zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltungen.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates (Siehe Seite 470 dieses Amtsblatts).

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