ANHANG VO (EU) 2013/1302

Muster für zu übermittelnde Informationen nach Artikel 5 Absatz 2

In die Bezeichnung eines EVTZ, dessen Mitglieder beschränkt haften, wird der Zusatz „mit beschränkter Haftung” aufgenommen (Artikel 12 Absatz 2a).

Das Sternchen* kennzeichnet ein Pflichtfeld.

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