Artikel 78 VO (EU) 2013/1303
Gemeinsame Bestimmungen für die Berechnung der Zwischenzahlungen und der Restzahlungen
Die fondsspezifischen Regelungen enthalten Bestimmungen für die Berechnung der als Zwischenzahlungen und Restzahlung erstatteten Beträge. Dieser Betrag ist abhängig von dem spezifischen, auf die förderfähigen Ausgaben anwendbaren Kofinanzierungssatz.
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