Artikel 89 VO (EU) 2013/1303

Aufgaben und Ziele

(1) Die Fonds tragen zur Entwicklung und Weiterverfolgung der Maßnahmen der Union zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts gemäß Artikel 174 AEUV bei.

Die aus den Fonds unterstützten Maßnahmen tragen auch zur Verwirklichung der Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstums bei.

(2) Zu dem Zweck nach Absatz 1 werden folgende Ziele verfolgt:

a)
"Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" in Mitgliedstaaten und Regionen; die Unterstützung erfolgt aus den Fonds; und
b)
"Europäische territoriale Zusammenarbeit"; die Unterstützung erfolgt aus dem EFRE.

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