ANHANG V VO (EU) 2013/1303

FESTLEGUNG VON PAUSCHALSÄTZEN FÜR EINNAHMEN ERWIRTSCHAFTENDE VORHABEN

Gebiet Pauschalsätze
1 STRASSENVERKEHR 30 %
2 SCHIENENVERKEHR 20 %
3 STADTVERKEHR 20 %
4 WASSERWIRTSCHAFT 25 %
5 ABFALLWIRTSCHAFT 20 %

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