Artikel 1 VO (EU) 2013/1304
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Aufträge des Europäischen Sozialfonds (ESF), einschließlich der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, sein Interventionsbereich, besondere Bestimmungen und die Arten von Ausgaben, die für eine Unterstützung in Frage kommen, festgelegt.
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