Artikel 79 VO (EU) 2013/1305

Zusammenfassung der Bewertungen

Unter der Verantwortung der Kommission wird auf Unionsebene eine Zusammenfassung der Ex-ante-und der Ex-post-Bewertungsberichte erstellt.

Die Zusammenfassungen der Bewertungsberichte müssen spätestens am 31. Dezember des Jahres fertiggestellt sein, das auf die Vorlage der jeweiligen Bewertungen folgt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.