Artikel 1 VO (EU) 2013/1306

Geltungsbereich

Diese Verordnung enthält die Vorschriften über

a)
die Finanzierung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), einschließlich der Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums;
b)
das System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung;
c)
die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Verwaltungs- und Kontrollsysteme;
d)
die Cross-Compliance-Regelung;
e)
den Rechnungsabschluss.

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