Artikel 11 VO (EU) 2013/1310

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2014.

Jedoch gilt

Artikel 6 Nummern 15, 17 und 18 ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung;

Artikel 6 Nummer 20 ab dem 22. Dezember 2013; und

Artikel 8 Nummer 3 ab dem in dieser Bestimmung genannten Zeitpunkt des Beginns der Anwendung.

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