Artikel 25 VO (EU) 2013/1316

Ausschussverfahren

(1) Die Kommission wird vom CEF-Koordinierungsausschuss unterstützt. Der Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(3) Der Ausschuss gewährleistet eine horizontale Übersicht über die in Artikel 17 genannten Arbeitsprogramme, um sicherzustellen, dass diese kohärent sind und dass Synergien zwischen den Verkehrs-, Telekommunikations- und Energie-Sektoren ermittelt, genutzt und bewertet werden. Er bemüht sich insbesondere darum, diese Arbeitsprogramme im Hinblick darauf zu koordinieren, dass Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen, die mehrere Sektoren betreffen, ermöglicht werden.

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