ANHANG I VO (EU) 2013/1316

TEIL I

1.
Horizontale Prioritäten

Innovatives Management & Dienstleistungen Einheitlicher europäischer Luftraum – SESAR System
Innovatives Management & Dienstleistungen

Telematiksysteme für Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr sowie Wasserfahrzeuge

(ITS, ERTMS, RIS und VTMIS)

Innovatives Management & Dienstleistungen Seehäfen des Verkehrskernnetzes, Meeresautobahnen und Flughäfen, sichere und geschützte Infrastrukturen
Neue Technologien und Innovation Neue Technologien und Innovation gemäß Artikel 33 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013

2.
Kernnetzkorridore

Ostsee – Adria

ANPASSUNG:

Gdynia – Gdańsk – Katowice/Sławków Gdańsk – Warszawa – Katowice Katowice – Ostrava – Brno – Wien Szczecin/Świnoujście – oznań – Wrocław – Ostrava Katowice – Žilina – Bratislava – Wien Wien – Graz – Villach – Udine – Trieste Udine – Venezia – Padova – Bologna – Ravenna Graz – Maribor –Ljubljana – Koper/Trieste

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

Gdynia - KatowiceEisenbahnArbeiten
Gdynia, GdańskHäfenHafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen
Warszawa - KatowiceEisenbahnArbeiten
Wroclaw – Poznań – Szczecin/ŚwinoujścieEisenbahnArbeiten
Świnoujście, SzczecinHafenHafenanbindungen
Bielsko Biala – ŽilinaStraßenverkehrArbeiten
Katowice - Ostrava - Brno - Wien & Katowice - Žilina - Bratislava - WienEisenbahnArbeiten, insbesondere grenzübergreifende Abschnitte PL-CZ, CZ-AT, PL-SK und SK-AT, Bahnstrecke Brno-Přerov; (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen und Anbindungen Flughäfen - Eisenbahn
Wien - Graz - Klagenfurt - Udine - Venezia - RavennaEisenbahnteilweiser Bau neuer Strecken (Semmering-Basistunnel und Koralm-Bahnstrecke), Schienenmodernisierung; Arbeiten noch nicht abgeschlossen; (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen; Modernisierung der zweispurigen Verbindung zwischen Udine - Cervignano und Trieste
Graz - Maribor - PragerskoEisenbahnStudien und Arbeiten für zweite Spur
Trieste, Venezia, Ravenna, KoperHäfenHafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen

Nordsee – Ostsee

ANPASSUNG:

Helsinki – Tallinn – Rīga Ventspils – Rīga Rīga – Kaunas Klaipėda – Kaunas – Vilnius Kaunas – Warszawa Grenze BY – Warszawa – Poznań – Frankfurt/Oder – Berlin – Hamburg Berlin – Magdeburg – Braunschweig – Hannover Hannover – Bremen – Bremerhaven/Wilhelmshaven Hannover – Osnabrück – Hengelo – Almelo – Deventer – Utrecht Utrecht – Amsterdam Utrecht – Rotterdam – Antwerpen Hannover – Köln – Antwerpen

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

Helsinki – TallinnHäfen, MeeresautobahnenHafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen und ihrer Anbindungen, Eisbrecher-Kapazitäten, Meeresautobahnen
Tallinn – Rīga– Kaunas – WarszawaEisenbahn(detaillierte) Studien für neue, vollständig bezüglich UIC-Lichtraumprofil interoperable Strecke; Beginn der Arbeiten für die neue Strecke vor 2020; Modernisierung und neue Strecke auf Staatsgebiet PL; Anbindungen Eisenbahn – Flughäfen/Häfen, Schienen-Straßen-Terminals, Meeresautobahnen
Ventspils – RīgaEisenbahnModernisierung, Hafenanbindungen, Meeresautobahnen
Klaipėda – KaunasEisenbahnModernisierung, Hafenanbindungen, Meeresautobahnen
Kaunas – VilniusEisenbahnModernisierung, Anbindungen Flughäfen, Schienen-Straßen-Terminals
Via-Baltica-KorridorStraßenverkehrArbeiten an grenzüberschreitenden Abschnitten (EE, LV, LT, PL)
Grenze BY – Warszawa – Poznań – Grenze DEEisenbahnArbeiten an bestehender Strecke, Studien für Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr
Grenze PL – Berlin – Hannover – Amsterdam/RotterdamEisenbahnStudien und Modernisierung mehrerer Abschnitte (Amsterdam – Utrecht – Arnhem; Hannover – Berlin)
Wilhelmshaven – Bremerhaven – BremenEisenbahnStudien und Arbeiten
Berlin – Magdeburg – Hannover, Mittellandkanal, westdeutsche Kanäle, Rhein, Waal, Noordzeekanaal, IJssel, TwentekanaalBinnenschifffahrtStudien, Arbeiten zur Verbesserung der Schiffbarkeit und Modernisierung von Wasserstraßen und Schleusen
Schleusen Amsterdam & Amsterdam – RijnkanaalBinnenschifffahrtStudien zu Schleusen noch nicht abgeschlossen; Hafen: Anbindungen (Studien und Arbeiten, einschließlich Modernisierung der Beatrix-Schleuse)

Mittelmeer

ANPASSUNG:

Algeciras – Bobadilla – Madrid – Zaragoza – Tarragona Sevilla – Bobadilla – Murcia Cartagena – Murcia – Valencia – Tarragona Tarragona – Barcelona – Perpignan – Marseille/Lyon – Torino – Novara – Milano – Verona – Padova – Venezia – Ravenna/Trieste/Koper – Ljubljana – Budapest Ljubljana/Rijeka – Zagreb – Budapest – Grenze UA

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

Algeciras – MadridEisenbahnStudien noch nicht abgeschlossen, Beginn der Arbeiten vor 2015, abzuschließen bis 2020
Sevilla – Antequera – Granada – Almería – Cartagena – Murcia – Alicante – ValenciaEisenbahnStudien und Arbeiten
Madrid – Zaragoza – BarcelonaEisenbahnModernisierung bestehender Strecken (Spurweite, Neben- und Abstellgleise, Bahnsteige)
Valencia – Tarragona – BarcelonaEisenbahnBau 2014 - 2020
BarcelonaHafenAnbindungen Eisenbahn an Hafen und Flughafen
Barcelona – PerpignanEisenbahngrenzübergreifender Abschnitt, Arbeiten noch nicht abgeschlossen, neue Strecke fertiggestellt bis 2015, Modernisierung der bestehenden Strecke (Spurweite, Neben- und Abstellgleise, Bahnsteige)
Perpignan – MontpellierEisenbahnUmgehung Nîmes – Montpellier Inbetriebnahme 2017, Montpellier – Perpignan 2020
LyonEisenbahnEntlastung der Engpässe Lyon: Studien und Arbeiten
Lyon – Avignon – MarseilleEisenbahnModernisierung
Lyon – TorinoEisenbahngrenzübergreifender Abschnitt, Arbeiten Basistunnel; Studien und Arbeiten Zufahrtstrecken
Milano – BresciaEisenbahnteilweise Modernisierung, teilweise neue Hochgeschwindigkeitsstrecke
Brescia – Venezia – TriesteEisenbahnBeginn der Arbeiten an verschiedenen Abschnitten vor 2014 in Synergie mit Modernisierungsmaßnahmen, die in sich überschneidenden Abschnitten wie im Korridor Ostsee – Adria durchgeführt werden
Milano – Cremona – Mantova – Porto Levante/Venezia – Ravenna/TriesteBinnenschifffahrtStudien und Arbeiten
Cremona, Mantova, Venezia, Ravenna, TriesteBinnenhäfenHafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen
Trieste – DivačaEisenbahnStudien und Teilmodernisierung noch nicht abgeschlossen; grenzübergreifender Abschnitt fertigzustellen nach 2020
Koper – Divača – Ljubljana – PragerskoEisenbahnStudien und Modernisierung/teilweise neue Strecke
Rijeka – Zagreb – BudapestEisenbahnStudien und Arbeiten (einschließlich Bau einer neuen Spur und einer zweiten Spur zwischen Rijeka und Grenze HU
RijekaHafenModernisierung und Ausbau der Infrastruktur, Entwicklung multimodaler Plattformen und Anbindungen
Ljubljana – ZagrebEisenbahnStudien und Arbeiten
Knoten LjubljanaEisenbahnEisenbahnknoten Ljubljana, einschließlich multimodale Plattform; Anbindung Eisenbahn – Flughafen
Pragersko – ZalalövöEisenbahngrenzübergreifender Abschnitt: Studien, Beginn der Arbeiten vor 2020
Lendava – LetenyeStraßenverkehrgrenzübergreifend, Modernisierung
Boba – SzékesfehérvárEisenbahnModernisierung
Budapest – Miskolc – Grenze UAEisenbahnModernisierung
Vásárosnamény – Grenze UAStraßenverkehrgrenzübergreifend, Modernisierung

Orient/Östliches Mittelmeer

ANPASSUNG:

Hamburg – Berlin Rostock – Berlin – Dresden Bremerhaven/Wilhelmshaven – Magdeburg – Dresden Dresden – Ústí nad Labem – Mělník/Praha - Kolín Kolín – Pardubice – Brno – Wien/Bratislava – Budapest – Arad – Timișoara – Craiova – Calafat – Vidin – Sofia Sofia – Plovdiv – Burgas Plovdiv – Grenze TR Sofia – Thessaloniki – Athína – Piraeus – Lemesos – Lefkosia Athína – Patras/Igoumenitsa

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

Dresden - PrahaEisenbahnStudien für Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr
PrahaEisenbahnModernisierung, Umgehung Güterverkehr; Anbindung Eisenbahn–Flughafen
Hamburg – Dresden – Praha – PardubiceBinnenschifffahrtStudien Elbe und Vltava, Arbeiten zur Verbesserung der Schiffbarkeit und Modernisierung
Schleusen DěčínBinnenschifffahrtStudien
Praha - Brno - BřeclavEisenbahnModernisierung, einschließlich des Eisenbahnknotens Brno und der multimodalen Plattform;
Břeclav – BratislavaEisenbahngrenzübergreifend, Modernisierung
Bratislava – HegyeshalomEisenbahngrenzübergreifend, Modernisierung
Mosonmagyaróvár – Grenze SKStraßenverkehrgrenzübergreifend, Modernisierung
Tata – BiatorbágyEisenbahnModernisierung
Budapest – Arad – Timișoara – CalafatEisenbahnModernisierung in HU fast abgeschlossen, in RO noch nicht abgeschlossen

Vidin – Sofia – Burgas – /Grenze TR

Sofia – Thessaloniki – Athína/Piraeus

EisenbahnStudien und Arbeiten Vidin – Sofia – Thessaloniki – Athína; Modernisierung Sofia – Burgas-/Grenze TR
Vidin – CraiovaStraßenverkehrgrenzübergreifend, Modernisierung
Thessaloniki, IgoumenitsaHafenModernisierung und Ausbau der Infrastruktur, multimodale Anbindungen
Athína/Piraeus/Heraklion – LemesosHafen, MeeresautobahnenHafenkapazität und multimodale Anbindungen
Lemesos – LefkosiaHäfen, multimodale PlattformenModernisierung der modalen Anbindung einschließlich Südring Lefkosia, Studien und Arbeiten, Verkehrsmanagamentsysteme
Lefkosia – Larnacamultimodale Plattformenmultimodale Anbindungen und Telematiksysteme
PatrasHafenHafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen
Athína – PatrasEisenbahnStudien und Arbeiten, Hafenanbindungen

Skandinavien – Mittelmeer

ANPASSUNG:

Grenze RU – Hamina/Kotka – Helsinki – Turku/Naantali – Stockholm – Malmö Oslo – Göteborg – Malmö – Trelleborg Malmö – København – Kolding/Lübeck – Hamburg – Hannover Bremen – Hannover – Nürnberg Rostock – Berlin – Leipzig – München Nürnberg – München – Innsbruck – Verona – Bologna – Ancona/Firenze Livorno/La Spezia - Firenze – Roma – Napoli – Bari – Taranto – Valletta Napoli – Gioia Tauro – Palermo/Augusta – Valletta

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

Hamina/Kotka – HelsinkiHafen, EisenbahnHafenanbindungen, Modernisierung Eisenbahn, Eisbrecher-Kapazitäten
HelsinkiEisenbahnAnbindung Eisenbahn – Flughafen
Grenze RU – HelsinkiEisenbahnArbeiten noch nicht abgeschlossen
Helsinki – TurkuEisenbahnModernisierung
Turku/Naantali – StockholmHäfen, MeeresautobahnenHafenanbindungen, Eisbrecher-Kapazitäten
Stockholm – Malmö (Nordisches Dreieck)EisenbahnArbeiten auf bestimmten Abschnitten noch nicht abgeschlossen
Trelleborg – Malmö – Göteborg – Grenze NOEisenbahn, Hafen, MeeresautobahnenArbeiten, multimodale Plattformen und Hafen-Hinterland-Verbindungen
FehmarnEisenbahnStudien noch nicht abgeschlossen, Bauarbeiten, feste Querung Fehmarnbelt ab 2015
København – Hamburg via Fehmarn: AnschlüsseEisenbahnAnschlüsse DK bis 2020 abzuschließen, Anschlüsse DE in zwei Phasen abzuschließen: Elektrifizierung (eine Spur) und Abschluss der festen Querung; zwei Spuren sieben Jahre später
RostockHäfen, MeeresautobahnenAnbindungen Häfen an Eisenbahn; schadstoffarme Fähren; Eisbrecher-Kapazitäten
Rostock – Berlin – NürnbergEisenbahnStudien und Modernisierung
Hamburg/Bremen – HannoverEisenbahnStudien noch nicht abgeschlossen
Halle – Leipzig – NürnbergEisenbahnArbeiten noch nicht abgeschlossen, Abschluss bis 2017
München – WörglEisenbahnZugang zum Brenner-Basistunnel und grenzübergreifender Abschnitt: Studien
Brenner-BasistunnelEisenbahnStudien und Arbeiten
Fortezza – VeronaEisenbahnStudien und Arbeiten
Napoli – BariEisenbahnStudien und Arbeiten
Napoli – Reggio CalabriaEisenbahnModernisierung
Verona – BolognaEisenbahnModernisierung läuft
Ancona, Napoli, Bari, La Spezia, LivornoHäfenHafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen
Messina – Catania – Augusta/PalermoEisenbahnModernisierung (restliche Abschnitte)
Palermo/Taranto – Valletta/MarsaxlokkHäfen, MeeresautobahnenHafenanbindungen
Valletta – MarsaxlokkHafen, FlughafenModernisierung der modalen Anbindung einschließlich Marsaxlokk – Luqa – Valletta
Bologna – AnconaEisenbahnModernisierung

Rheingebiet – Alpen

ANPASSUNG:

Genova – Milano – Lugano – Basel Genova –Novara – Brig – Bern – Basel – Karlsruhe – Mannheim – Mainz – Koblenz – Köln Köln – Düsseldorf – Duisburg – Nijmegen/Arnhem – Utrecht – Amsterdam Nijmegen – Rotterdam – Vlissingen Köln – Liège – Bruxelles/Brussel – Gent Liège – Antwerpen – Gent – Zeebrugge

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

GenovaHafenHafenanbindungen
Genova - Milano/Novara - Grenze CHEisenbahnStudien; Beginn der Arbeiten vor 2020
Basel – Antwerpen/Rotterdam - AmsterdamBinnenschifffahrtArbeiten zur Verbesserung der Schiffbarkeit
Karlsruhe - BaselEisenbahnArbeiten laufen
Frankfurt - MannheimEisenbahnStudien laufen
LiègeEisenbahnSchienenanbindung Hafen und Flughafen
Rotterdam – ZevenaarEisenbahnStudien laufen, Modernisierung
Zevenaar - Emmerich - OberhausenEisenbahnArbeiten laufen
Zeebrugge – Gent – Antwerpen - Grenze DEEisenbahnModernisierung

Atlantik

ANPASSUNG:

Algeciras – Bobadilla – Madrid Sines / Lisboa – Madrid – Valladolid Lisboa – Aveiro – Leixões/Porto Aveiro – Valladolid – Vitoria – Bergara – Bilbao/Bordeaux – Paris – Le Havre/Metz – Mannheim/Strasbourg

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

Hochgeschwindigkeitsschienenstrecke Sines/Lisboa – MadridEisenbahn, HäfenStudien und Arbeiten laufen, Modernisierung der modalen Anbindung Häfen Sines/Lisboa
Hochgeschwindigkeitsschienenstrecke Porto – LisboaEisenbahnStudien laufen
Eisenbahnverbindung Aveiro – Salamanca – Medina del CampoEisenbahngrenzübergreifend: Arbeiten laufen
Eisenbahnverbindung Bergara – San Sebastián – BayonneEisenbahnAbschluss in ES voraussichtlich 2016, in FR 2020
Bayonne – BordeauxEisenbahnÖffentliche Anhörung läuft
Bordeaux – ToursEisenbahnArbeiten laufen
ParisEisenbahnsüdliche Hochgeschwindigkeitsumgehung
Baudrecourt – MannheimEisenbahnModernisierung
Baudrecourt – StrasbourgEisenbahnArbeiten laufen, Abschluss 2016
Le Havre – ParisBinnenschifffahrtModernisierung
Le Havre – ParisEisenbahnStudien, Modernisierung
Le HavreHafen, EisenbahnStudien und Arbeiten in Bezug auf Hafenkapazität, Meeresautobahnen und Anbindungen

Nordsee – Mittelmeer

ANPASSUNG:

Belfast – Baile Átha Cliath/Dublin – Corcaigh/Cork Shannon Foynes/Baile Átha Cliath/Dublin/Corcaigh/Cork — Le Havre/Calais/Dunkerque/Zeebrugge/Terneuzen/Gent/Antwerpen/Rotterdam/Amsterdam Glasgow/Edinburgh – Liverpool/Manchester – Birmingham Birmingham – Felixstowe/London /Southampton London – Lille – Brussel/Bruxelles Amsterdam – Rotterdam – Antwerpen – Brussel/Bruxelles – Luxembourg Luxembourg – Metz – Dijon – Macon – Lyon – Marseille Luxembourg – Metz – Strasbourg – Basel Antwerpen/Zeebrugge – Gent – Dunkerque/Lille – Paris

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

Corcaigh/Cork - Dublin - Baile Átha Cliath/BelfastEisenbahnStudien und Arbeiten; Anschlüsse Baile Átha Cliath/Dublin (DART)
BelfastHafen, multimodale VerbindungenModernisierung
Glasgow – EdinburghEisenbahnModernisierung
Manchester – LiverpoolEisenbahnModernisierung und Elektrifizierung, einschließlich Northern Hub
Birmingham – Reading – SouthamptonEisenbahnModernisierung der Güterverkehrsstrecke
Baile Átha Cliath/Dublin, Corcaigh/Cork, SouthamptonHäfen, EisenbahnStudien und Arbeiten in Bezug auf Hafenkapazität, Meeresautobahnen und Anbindungen
DunkerqueHafenweitere Entwicklung multimodaler Plattformen und Anbindungen
Calais – ParisEisenbahnVorstudien
Bruxelles/BrusselEisenbahnStudien und Arbeiten (Nord-Süd-Anbindung konventionell und Hochgeschwindigkeit)
Felixstowe – MidlandsEisenbahn, Hafen, multimodale PlattformenModernisierung Eisenbahn, Hafenanbindungen und multimodale Plattformen
Maas, einschließlich MaaswerkenBinnenschifffahrtModernisierung
Albertkanaal/Kanal Bocholt-HerentalsBinnenschifffahrtModernisierung
Rhein-Schelde-Korridor Volkerak-Schleuse und Kreekrak-Schleuse, Krammer-Schleuse und Schleuse bei HansweertBinnenschifffahrtSchleusen: Studien laufen
TerneuzenSeeverkehrSchleusen: Studien laufen; Arbeiten
Terneuzen – GentBinnenschifffahrtStudien, Modernisierung
ZeebruggeHafenSchleusen: Studien, Anbindungen (Studien und Arbeiten)
AntwerpenSeeverkehr, Hafen, EisenbahnSchleusen: Studien laufen; Hafen: Anbindungen (einschließlich zweiter Schienenverkehrszugang zum Hafen von Antwerpen)
Rotterdam – AntwerpenEisenbahnModernisierung der Güterschienenverkehrsstrecke
Kanal Seine Nord; Seine – EscautBinnenschifffahrtStudien und Arbeiten; Modernisierung einschließlich grenzüberschreitende und multimodale Verbindungen
Dunkerque – LilleBinnenschifffahrtStudien laufen
Antwerpen, Bruxelles/Brussel, CharleroiBinnenschifffahrtModernisierung
Modernisierung Wasserstraßen in der WallonieBinnenschifffahrtStudien, Modernisierung, intermodale Verbindungen
Bruxelles/Brussel – Luxembourg – StrasbourgEisenbahnArbeiten laufen
Antwerpen – Namur – Grenze LU – Grenze FREisenbahnModernisierung der Güterschienenverkehrsstrecke
Strasbourg – Mulhouse – BaselEisenbahnModernisierung
Eisenbahnverbindungen Luxembourg – Dijon – Lyon (TGV Rhein – Rhône)EisenbahnStudien und Arbeiten
LyonEisenbahnöstliche Umgehung: Studien und Arbeiten
Kanal Saône – Mosel/RheinBinnenschifffahrtVorstudien laufen
RhôneBinnenschifffahrtModernisierung
Hafen Marseille-FosHafenAnbindungen und multimodale Terminals
Lyon – Avignon – Hafen Marseille – FosEisenbahnModernisierung

Rhein – Donau

ANPASSUNG:

Strasbourg – Stuttgart – München – Wels/Linz Strasbourg – Mannheim – Frankfurt – Würzburg – Nürnberg – Regensburg – Passau – Wels/Linz München/Nürnberg – Praha – Ostrava/Přerov – Žilina – Košice – Grenze UA Wels/Linz – Wien – Bratislava – Budapest – Vukovar Wien/Bratislava – Budapest – Arad – Brașov/Craiova – București – Constanța – Sulina

VORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:

Eisenbahnverbindung Strasbourg - Kehl AppenweierEisenbahnArbeiten Anbindung Appenweier
Karlsruhe - Stuttgart - MünchenEisenbahnStudien und Arbeiten laufen
Ostrava/Přerov – Žilina – Košice – UA borderEisenbahnModernisierung, multimodale Plattformen
Zlín – ŽilinaStraßenverkehrgrenzübergreifender Straßenabschnitt:
München – PrahaEisenbahnStudien und Arbeiten
Nürnberg – PrahaEisenbahnStudien und Arbeiten
München - Mühldorf - Freilassing - SalzburgEisenbahnStudien und Arbeiten laufen
Salzburg - WelsEisenbahnStudien
Nürnberg - Regensburg - Passau - WelsEisenbahnStudien und Arbeiten laufen
Eisenbahnverbindung Wels - WienEisenbahnAbschluss voraussichtlich 2017
Wien – Bratislava / Wien – Budapest / Bratislava – BudapestEisenbahnStudien Hochgeschwindigkeitsverkehr (einschließlich der Angleichung der Verbindungen zwischen den drei Städten)
Budapest - AradEisenbahnStudien zum Hochgeschwindigkeitsnetz zwischen Budapest und Arad
Komárom – KomárnoBinnenschifffahrtStudien und Arbeiten für eine grenzübergreifende Brücke
Arad - Brașov - București - ConstanțaEisenbahnModernisierung bestimmter Abschnitte; Studien Hochgeschwindigkeitsverkehr
Main – Main-Donau-KanalBinnenschifffahrtStudien und Arbeiten an verschiedenen Abschnitten und Engpässen; Binnenhäfen: multimodale Anbindungen an Eisenbahn
Slavonski BrodHafenStudien und Arbeiten
Giurgiu, GalațiHafenWeiterentwicklung multimodaler Plattformen und Verbindungen mit dem Hinterland: Studien und Arbeiten
Donau (Kehlheim - Constanța/Midia/Sulina)BinnenschifffahrtStudien und Arbeiten an verschiedenen Abschnitten und Engpässen; Binnenhäfen: multimodale Anbindungen
SavaBinnenschifffahrtStudien und Arbeiten an verschiedenen Abschnitten und Engpässen (einschließlich grenzübergreifender Brücke)
București – Dunăre KanalBinnenschifffahrtStudien und Arbeiten
ConstanțaHafen, MeeresautobahnenHafenanbindungen, Meeresautobahnen(einschließlich Eisbrecher-Kapazitäten)
Craiova – BucureștiEisenbahnStudien und Arbeiten

3.
Andere Abschnitte des Kernnetzes

Sofia bis Grenze FYROMGrenzübergreifendEisenbahnStudien laufen
Sofia bis Grenze SerbienGrenzübergreifendEisenbahnStudien laufen
Timișoara – Grenze SerbienGrenzübergreifendEisenbahnStudien laufen
Wrocław – PrahaGrenzübergreifendEisenbahnStudien
Nowa Sól – Hradec KrálovéGrenzübergreifendStraßenverkehrArbeiten
Brno – Grenze ATGrenzübergreifendStraßenverkehrModernisierung
Budapest – ZvolenGrenzübergreifendStraßenverkehrModernisierung
Budapest – Grenze RSGrenzübergreifendEisenbahnStudien
Bottnischer Korridor: Luleå – OuluGrenzübergreifendEisenbahnStudien und Arbeiten
Iași – Grenze MDGrenzübergreifendEisenbahnStudien noch nicht abgeschlossen und Arbeiten
Suceava – Grenze UAGrenzübergreifendEisenbahnStudien und Arbeiten
Vorrangige Vorhaben gemäß Anhang III des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (Praha – Linz, neuer Hochkapazitäts-Schienenstrang: Zentrale Trans-Pyrenäen-Verbindung, "Eiserner Rhein" (Rheidt-Antwerpen))GrenzübergreifendEisenbahnStudien laufen
Târgu Neamt – UngheniGrenzübergreifendStraßenverkehrModernisierung
Marijampolė – Kybartai (Grenze LT/RU)GrenzübergreifendStraßenverkehrModernisierung
Vilnius – Grenze LT/BYGrenzübergreifendStraßenverkehrModernisierung
Ioannina – Kakavia (Grenze EL/AL)GrenzübergreifendStraßenverkehrStudien
Kleidi – Polikastro – Evzonoi (Grenze EL/FYROM)GrenzübergreifendStraßenverkehrModernisierung
Serres – Promahonas – Grenze EL/BGGrenzübergreifendStraßenverkehrArbeiten laufen
Alexandroupoli – Kipoi Grenze EL/TRGrenzübergreifendStraßenverkehrStudien und Arbeiten
Dubrovnik – Grenze HR/MEGrenzübergreifendStraßenverkehrArbeiten
Kędzierzyn Koźle – Chałupki-granicaGrenzübergreifendEisenbahnArbeiten

A Coruña - Vigo - Palencia

Gijón - Palencia

EngpassEisenbahn, MeeresautobahnenArbeiten laufen (einschließlich Häfen und multimodaler Plattformen)
Frankfurt – Fulda – Erfurt – BerlinEngpassEisenbahnStudien
Eisenbahn EgnatiaEngpassEisenbahnStudien laufen
Sundsvall – Umeå – LuleåEngpassEisenbahnStudien und Arbeiten
Zagreb – Grenze SREngpassEisenbahnStudien und Arbeiten
A Coruña – Madrid (Hochgeschwindigkeitsschienenstrecke)EngpassEisenbahnArbeiten laufen
Stockholm – Gävle – SundsvallKernnetz – SonstigesEisenbahnArbeiten
Mjölby – Hallsberg – GävleKernnetz – SonstigesEisenbahnArbeiten
Bothnian – Kiruna – Grenze NOKernnetz – SonstigesEisenbahnStudien und Arbeiten
Milford Hafen – Swansea – CardiffKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung
Eisenbahnverbindung Sionainn/Shannon Faing/Foynes – Gabhal Luimnigh/Limerick JunctionKernnetz – SonstigesEisenbahnStudien
Hochgeschwindigkeit 2Kernnetz – SonstigesEisenbahnStudien und Arbeiten für eine Hochgeschwindigkeitsstrecke London – Midlands
Grenze UA – Kraków – Katowice – Wrocław – DresdenKernnetz – SonstigesEisenbahnArbeiten
Riga – Grenze RU/BYKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung
Vilnius – Grenze BYKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung, Anbindung Flughafen
Kybartai – KaunasKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung
Tallinn – Tartu – Koidula – Grenze RUKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung
Marseille – Toulon – Nice – Ventimiglia - GenovaKernnetz – SonstigesEisenbahnStudien Hochgeschwindigkeitsverkehr
Bordeaux – ToulouseKernnetz – SonstigesEisenbahnStudien Hochgeschwindigkeitsverkehr
Helsinki – OuluKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung von Abschnitten
Bilbao – Pamplona – Zaragoza – SaguntoKernnetz – SonstigesEisenbahnStudien und Arbeiten
Brunsbüttel – Kiel (Nord-Ostseekanal)Kernnetz – SonstigesBinnenschifffahrtVerbesserung der Navigationsbedingungen
Cardiff - Bristol - LondonKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung, einschließlich Crossrail
Alba-Iulia – Turda – Dej – Suceava – Pașcani – IașiKernnetz – SonstigesEisenbahnStudien und Arbeiten
București- BuzăuKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung und Wiederaufbau der Schienenverkehrsinfrastruktur, und Verbindungen mit dem Hinterland;
Ruhrgebiet – Münster – Osnabrück – HamburgKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung des Abschnitts Münster – Lünen (zweigleisige Strecke)
Nantes - Tours - LyonKernnetz – SonstigesEisenbahnStudien und Arbeiten
Ploiești – SuceavaKernnetz – SonstigesEisenbahnStudien
HeraklionKernnetz – SonstigesFlughafen, Infrastruktur/ Systeme des kombinierten VerkehrsStudien und Bauarbeiten, Modernisierung und Entwicklungsinfrastruktur, multimodale Anbindungen
Huelva – SevillaKernnetz – SonstigesEisenbahnArbeiten laufen
Fredericia – FrederikshavnKernnetz – SonstigesEisenbahnModernisierung, einschließlich Elektrifizierung
Barcelona – Valencia – LivornoKernnetz – SonstigesMeeresautobahnModernisierung

TEIL II

1.
Vorrangige stromkorridore

(1)
Offshore-Netz der nördlichen Meere ("NSOG"): Ausbau des integrierten Offshore-Stromnetzes und der entsprechenden Verbindungsleitungen in der Nordsee, in der Irischen See, im Ärmelkanal, in der Ostsee und in angrenzenden Meeren, um Strom aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren und den grenzüberschreitenden Stromaustausch auszubauen.

Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich;

(2)
Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa ("NSI West Electricity"): Verbindungsleitungen zwischen Mitgliedstaaten dieses Raums und mit dem Mittelmeerraum, einschließlich der Iberischen Halbinsel, insbesondere um Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu integrieren und die Binnennetzinfrastruktur zur Förderung der Marktintegration in diesem Raum auszubauen.

Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich;

(3)
Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ("NSI East Electricity"): Verbindungsleitungen und Binnenleitungen in Nord-Süd- sowie in Ost-West-Richtung zur Vervollständigung des Binnenmarkts und zur Integration der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.

Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;

(4)
Stromverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum ("BEMIP Electricity"): Verbindungsleitung zwischen Mitgliedstaaten des Ostseeraums und entsprechender Ausbau der Binnennetzinfrastruktur zur Beendigung der Isolierung der baltischen Staaten und zur Förderung der Marktintegration, unter anderem durch das Hinwirken auf die Integration erneuerbarer Energieträger in diesem Raum.

Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden.

2.
Vorrangige gaskorridore

(1)
Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Westeuropa ("NSI West Gas"): Gasinfrastruktur für Nord-Süd-Gaslastflüsse in Westeuropa zur weiteren Diversifizierung der Versorgungswege und zur Steigerung der kurzfristig lieferbaren Gasmengen.

Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich;

(2)
Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ("NSI East Gas"): Gasinfrastruktur für regionale Verbindungen zwischen dem Ostseeraum, der Adria und der Ägäis, dem östlichen Mittelmeer und dem Schwarzen Meer sowie in diesen Räumen und um die Diversifizierung und Sicherheit der Gasversorgung zu verbessern.

Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;

(3)
Südlicher Gaskorridor ("SGC"): Infrastruktur für eine Gasfernleitung vom Kaspischen Becken, von Zentralasien, vom Nahen Osten und vom östlichen Mittelmeerbecken in die Union für eine stärker diversifizierte Gasversorgung.

Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;

(4)
Gasverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum ("BEMIP Gas" für "Baltic Energy Market Interconnection Plan in gas"): Gasinfrastruktur zur Beendigung der Isolation der drei baltischen Staaten und Finnlands sowie ihrer Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten, zum entsprechenden Ausbau der Binnennetzinfrastruktur und zur stärkeren Diversifizierung und Sicherung der Lieferungen in den Ostseeraum.

Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden.

3.
Vorrangige thematische gebiete

(1)
Realisierung intelligenter Netze: Einführung von Technologien für intelligente Netze in der gesamten Union, um das Verhalten und die Handlungen aller an das Stromnetz angeschlossenen Nutzer auf effiziente Weise zu integrieren, insbesondere die Erzeugung großer Strommengen aus erneuerbaren oder dezentralen Energiequellen und die Reaktion bei der Nachfrage der Verbraucher.

Betroffene Mitgliedstaaten: alle.

(2)
Stromautobahnen: erste Stromautobahnen bis 2020 im Hinblick auf den Bau eines Stromautobahnsystems in der gesamten Union, das in der Lage ist,

a)
die ständig zunehmende Erzeugung überschüssiger Windenergie in den nördlichen Meeren und in der Ostsee und die zunehmende Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Ost- und Südeuropa und auch in Nordafrika aufzunehmen;
b)
diese neuen Stromerzeugungszentren mit großen Speichern in den nordischen Ländern, den Alpen und anderen Gebieten mit großen Verbrauchszentren zu verbinden und
c)
eine zunehmend variable und dezentrale Stromversorgung und die flexible Stromnachfrage zu bewältigen.

Betroffene Mitgliedstaaten: alle.

(3)
Grenzüberschreitendes Kohlendioxidnetz: Entwicklung einer Infrastruktur für den Transport von Kohlendioxid zwischen den Mitgliedstaaten und benachbarten Drittländern im Hinblick auf die Realisierung der Kohlendioxidabscheidung und -speicherung.

Betroffene Mitgliedstaaten: alle.

TEIL III

Ziel und Begründung

Ziel der Finanzierungsinstrumente im Rahmen der CEF ist es, Infrastrukturvorhaben den Zugang zu Projekt- und Unternehmensfinanzierung zu erleichtern, indem Finanzmittel der Union als Hebel eingesetzt werden. Die Finanzierungsinstrumente sollen zur Finanzierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse mit einem klaren europäischen Mehrwert beitragen und die stärkere Beteiligung des Privatsektors an langfristigen Finanzierungen entsprechender Vorhaben in den Verkehrs-, Telekommunikations- und Energiesektoren, einschließlich Breitbandnetze, erleichtern. Mit den Finanzierungsinstrumenten werden Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf gefördert; dadurch sollen größere Vorteile in Bezug auf Marktwirkung, Verwaltungseffizienz und Ressourcennutzung erzielt werden. Damit soll den Akteuren des Infrastruktursektors wie Finanzierern, Behörden, Infrastrukturbetreibern, Bauunternehmen und Betreibern ein kohärentes, marktorientiertes Instrumentarium der finanziellen Unterstützung der Union an die Hand gegeben werden. Die Finanzierungsinstrumente umfassen
a)
ein Instrument für Darlehen und Bürgschaften, die durch Risikoteilungsinstrumente gestützt werden, einschließlich Bonitätsverbesserungsmechanismen für Projektanleihen ('Fremdfinanzierungsinstrument') und
b)
ein Instrument für Eigenkapitalfinanzierung ('Eigenkapitalinstrument'),
die dazu beitragen sollen, Marktbeschränkungen zu überwinden, indem die Finanzierung und/oder die Risikoprofile von Infrastrukturinvestitionen verbessert werden. Dies wiederum soll den Zugang von Unternehmen und anderen Empfängern zu Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Formen der privaten Finanzierung verbessern. Vor der endgültigen Ausgestaltung des Fremdfinanzierungs- und des Eigenkapitalinstruments führt die Kommission eine Ex-ante-Bewertung gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 durch. Bewertungen bestehender vergleichbarer Finanzierungsinstrumente fließen gegebenenfalls in diese Bewertung ein.

I.
Fremdfinanzierungsinstrument

1.
Allgemeine Bestimmungen

Das Fremdfinanzierungsinstrument soll zu einer Beseitigung der Mängel der europäischen Fremdkapitalmärkte durch Risikoteilung bei Fremdfinanzierungen beitragen. Fremdfinanzierung wird von betrauten Einrichtungen oder spezialisierten Investitionsgesellschaften in Form von vorrangigen und nachrangigen Verbindlichkeiten oder Bürgschaften bereitgestellt. Das Fremdfinanzierungsinstrument besteht aus einem Risikoteilungsinstrument für Darlehen und Bürgschaften und aus der Projektanleiheninitiative. Die Projektträger können außerdem Eigenkapitalfinanzierung im Rahmen des Eigenkapitalinstruments in Anspruch nehmen.

a.
Risikoteilungsinstrument für Darlehen und Bürgschaften

Das Risikoteilungsinstrument für Darlehen und Bürgschaften dient der Schaffung einer zusätzlichen Risikokapazität in den betrauten Einrichtungen. Damit können die betrauten Einrichtungen nachrangige und vorrangige Verbindlichkeiten mit oder ohne Sicherheitsleistung für Vorhaben und Unternehmen bereitstellen, um den Zugang der Projektträger zu Bankkrediten zu erleichtern. Ist die Fremdkapitalfinanzierung nachrangig, so ist sie gegenüber der vorrangigen Verbindlichkeit nachrangig, rangiert aber vor Eigenkapital und entsprechenden eigenkapitalbezogenen Finanzierungsformen. Die nachrangige Fremdkapitalfinanzierung ohne Sicherheitsleistung übersteigt nicht 30 % des Gesamtbetrags der ausgegebenen vorrangigen Verbindlichkeit. Die vorrangige Fremdkapitalfinanzierung im Rahmen des Fremdfinanzierungsinstruments übersteigt nicht 50 % des Gesamtbetrags der vorrangigen Verbindlichkeit, die von der betrauten Einrichtung oder der spezialisierten Investitionsgesellschaft bereitgestellt wird.

b.
Projektanleiheninitiative

Das Risikoteilungsinstrument für Projektanleihen wird als nachrangige Fremdkapitalfinanzierung konzipiert, um Projektgesellschaften, die sich vorrangiges Fremdkapital in Form von Anleihen beschaffen, die Finanzierung zu erleichtern. Dieses Bonitätsverbesserungsinstrument soll dazu beitragen, dass das vorrangige Fremdkapital die Einstufung in "Investment Grade" erzielen kann. Die Projektanleiheninitiative ist gegenüber der vorrangigen Verbindlichkeit nachrangig, rangiert aber vor Eigenkapital und eigenkapitalbezogenen Finanzierungsformen. Die nachrangige Fremdkapitalfinanzierung übersteigt nicht 30 % des Gesamtbetrags der ausgegebenen vorrangigen Verbindlichkeit.

2.
Finanzielle Parameter und Hebelwirkung

Die Parameter für Risiko- und Einnahmenteilung werden so gewählt, dass bestimmte politische Ziele, etwa die Ausrichtung auf bestimmte Projektkategorien, erreicht werden können, auch wenn das Fremdfinanzierungsinstrument seinen marktabhängigen Charakter bewahrt. Die erwartete Hebelwirkung des Fremdfinanzierungsinstruments – definiert als die Gesamtfinanzierung (d. h. Unionsbeitrag zuzüglich der Beiträge anderer Finanzierungsquellen) dividiert durch den Unionsbeitrag – wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von 6 bis 15 bewegen und ist abhängig von der Art der betreffenden Operation (Höhe des Risikos, angestrebte Empfänger und jeweilige Kreditfinanzierung).

3.
Kombination mit anderen Finanzierungsquellen

Die Finanzierung über das Fremdfinanzierungsinstrument kann mit den nachstehend aufgeführten anderen zweckgebundenen Haushaltsbeiträgen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und der einschlägigen Rechtsgrundlage kombiniert werden:
a)
sonstige Teile der CEF;
b)
sonstige Instrumente, Programme und Haushaltslinien des Unionshaushalts;
c)
Mitgliedstaaten, einschließlich regionaler und lokaler Behörden, die eigene Mittel oder im Rahmen der Fonds der Kohäsionspolitik zur Verfügung stehende Mittel beitragen möchten, wenn dadurch die Art des Instruments nicht geändert wird.

4.
Durchführung

Betraute Einrichtungen

Die betrauten Einrichtungen werden im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 ausgewählt. Die Durchführung im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung kann in Form einer direkten Übertragung von Aufgaben an die betrauten Einrichtungen erfolgen. Bei Instrumenten mit direkter Aufgabenübertragung (d. h. im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung) verwalten die betrauten Einrichtungen den Beitrag der Union zum Fremdfinanzierungsinstrument und sind Partner im Rahmen der Risikoteilung. Ferner kann die Errichtung spezialisierter Investitionsgesellschaften erwogen werden, um die Zusammenführung der Beiträge verschiedener Investoren zu ermöglichen. Der Beitrag der Union kann dem Beitrag anderer Investoren nachrangig sein.

Ausgestaltung und Durchführung

Die Ausgestaltung wird an die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegten allgemeinen Bestimmungen für Finanzierungsinstrumente angepasst. Die genauen Bestimmungen und die Bedingungen für die Durchführung des Fremdfinanzierungsinstruments, einschließlich der Überwachung und Kontrolle, werden in einer Vereinbarung zwischen der Kommission und der jeweiligen betrauten Einrichtung festgelegt, wobei die Bestimmungen dieses Anhangs und der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 zu berücksichtigen sind.

Treuhandkonto

Die betraute Einrichtung richtet ein Treuhandkonto für die Bereitstellung des Unionsbeitrags und die Einnahmen aus dem Unionsbeitrag ein.

5.
Verwendung des Unionsbeitrags

Der Unionsbeitrag wird verwendet
a)
zur Vornahme von Rückstellungen für Kreditausfallrisiken;
b)
zur Abdeckung vereinbarter Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und der Verwaltung des Fremdfinanzierungsinstruments, einschließlich seiner Bewertung und programmunterstützende Maßnahmen, die im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und nach marktüblichen Grundsätzen beschlossen wurden. Die an die betraute Einrichtung zu leistenden Verwaltungs- und leistungsbezogenen Gebühren übersteigen nicht 2 % bzw. 3 % des Unionsbeitrags, der tatsächlich für einzelne Vorhaben verwendet wurde; hierzu vereinbaren die Kommission und die betrauten Einrichtungen eine kostenbasierte Methode;
c)
für programmunterstützende Maßnahmen, die in einem direkten Zusammenhang stehen.

6.
Preisfestsetzung, Risiko- und Einnahmenteilung

Das Fremdfinanzierungsinstrument ist entgeltlich; der Preis wird im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen und Kriterien der betrauten Einrichtungen oder der spezialisierten Investitionsgesellschaften und nach marktüblichen Grundsätzen dem Empfänger in Rechnung gestellt. Was die direkte Übertragung von Aufgaben an die betrauten Einrichtungen anbelangt, so findet das Risikoteilungssystem seinen Niederschlag in einer entsprechenden Aufteilung der Risikovergütung, die die betraute Einrichtung den Darlehensnehmern berechnet, zwischen der Union und der betrauten Einrichtung. Was die direkte Übertragung von Aufgaben an die betrauten Einrichtungen anbelangt, so findet das Risikoteilungssystem seinen Niederschlag in einer entsprechenden Aufteilung der Risikovergütung, die die betraute Einrichtung den Darlehensnehmern berechnet, zwischen der Union und der betrauten Einrichtung. Unbeschadet des gewählten Risikoteilungssystems trägt die betraute Einrichtung immer einen Teil des festgelegten Risikos und immer den vollen Anteil des Restrisikos. Das durch den Unionshaushalt abgedeckte Höchstrisiko übersteigt nicht 50 % des Risikos des angestrebten Schuldenportfolios im Rahmen des Fremdfinanzierungsinstruments. Die Obergrenze von 50 % für die maximale Risikoübernahme gilt für die Zielgröße der spezialisierten Investitionsgesellschaften.

7.
Anträge und Genehmigungsverfahren

Anträge sind an die betraute Einrichtung bzw. eine spezialisierte Investitionsgesellschaft gemäß deren üblichen Antragsverfahren zu richten. Die betrauten Einrichtungen und die spezialisierten Investitionsgesellschaften genehmigen die Vorhaben gemäß ihren internen Verfahren.

8.
Laufzeit des Fremdfinanzierungsinstruments

Die Kommission nimmt die Mittelbindung für die letzte Tranche des Unionsbeitrags zum Fremdfinanzierungsinstrument bis zum 31. Dezember 2020 vor. Die tatsächliche Genehmigung der Fremdfinanzierung durch die betrauten Einrichtungen oder die spezialisierten Investitionsgesellschaften muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

9.
Ende der Laufzeit

Der dem Fremdfinanzierungsinstrument zugewiesene Unionsbeitrag wird dem entsprechenden Treuhandkonto gutgeschrieben, wenn die Fremdfinanzierung ausläuft oder zurückgezahlt wird. Auf dem Treuhandkonto verbleiben ausreichende Mittel, um die Gebühren oder Risiken im Zusammenhang mit dem Fremdfinanzierungsinstrument bis zum Ende ihrer Laufzeit zu decken.

10.
Berichterstattung

Die Verfahren für die Berichterstattung über die Durchführung des Fremdfinanzierungsinstruments werden von der Kommission und der betrauten Einrichtung in der Vereinbarung im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegt. Außerdem erstattet die Kommission mit Unterstützung der betrauten Einrichtungen jährlich bis 2023 dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung, die vorherrschenden Marktbedingungen für den Einsatz des Instruments, die aktualisierten Vorhaben und die Projektplanung, einschließlich Informationen über Vorhaben in verschiedenen Phasen des Verfahrens, unter Wahrung der Vertraulichkeit und sensibler Marktauskünfte gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 Bericht.

11.
Überwachung, Kontrolle und Bewertung

Die Kommission überwacht die Durchführung des Fremdfinanzierungsinstruments – gegebenenfalls auch durch Kontrollen vor Ort – und führt Überprüfungen und Kontrollen in Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 durch.

12.
Programmunterstützende Maßnahmen

Die Durchführung des Fremdfinanzierungsinstruments kann durch eine Reihe flankierender Maßnahmen unterstützt werden. Hierzu kann unter anderem Folgendes gehören: technische und finanzielle Unterstützung, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Kapitalgeber und Programme mit Anreizen für private Investoren. Die Europäische Investitionsbank leistet auf Ersuchen der Kommission oder der betroffenen Mitgliedstaaten technische Unterstützung, einschließlich zur finanziellen Strukturierung, für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, unter anderem auch für Vorhaben zur Verwirklichung der Kernnetzkorridore gemäß Teil I. Diese technische Unterstützung schließt auch Unterstützung für die Verwaltungen im Hinblick auf den Ausbau angemessener institutioneller Kapazität ein.

II.
Eigenkapitalinstrument

1.
Allgemeine Bestimmungen

Das Eigenkapitalinstrument soll zu einer Beseitigung der Mängel der europäischen Kapitalmärkte beitragen, indem Eigenkapitalinvestitionen und eigenkapitalähnliche Investitionen ermöglicht werden. Der Unionsbeitrag wird auf folgende Höchstbeträge begrenzt:

33 % der Zielgröße des Eigenkapitalfonds oder

die Koinvestitionen der Union in ein Vorhaben übersteigen nicht 30 % des Gesamtkapitals eines Unternehmens.

Die Projektträger können zusätzlich Fremdfinanzierung im Rahmen des Fremdfinanzierungsinstruments in Anspruch nehmen.

2.
Finanzielle Parameter und Hebelwirkung

Die Investitionsparameter werden so gewählt, dass bestimmte politische Ziele, etwa die Ausrichtung auf bestimmte Kategorien von Infrastrukturvorhaben, erreicht werden können, wobei das Instrument seinen marktabhängigen Charakter bewahrt. Die erwartete Hebelwirkung des Eigenkapitalinstruments – definiert als die Gesamtfinanzierung (d. h. Unionsbeitrag zuzüglich der Beiträge anderer Investoren) dividiert durch den Unionsbeitrag – wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von 5 bis 10 bewegen und ist abhängig von Besonderheiten des Marktes.

3.
Kombination mit anderen Finanzierungsquellen

Die Finanzierung über das Eigenkapitalinstrument kann mit den nachstehend aufgeführten anderen zweckgebundenen Haushaltsbeiträgen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und der einschlägigen Rechtsgrundlage kombiniert werden:
a)
sonstige Teile der CEF;
b)
sonstige Instrumente, Programme und Haushaltslinien des Unionshaushalts; und
c)
Mitgliedstaaten, einschließlich regionaler und lokaler Behörden, die eigene Mittel oder im Rahmen der Finanzmittel der Kohäsionspolitik zur Verfügung stehende Mittel beitragen möchten, wenn dadurch die Art des Instruments nicht geändert wird.

4.
Durchführung

Betraute Einrichtungen

Die betrauten Einrichtungen werden im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 ausgewählt. Die Durchführung im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung kann in Form einer direkten Übertragung von Aufgaben an die betrauten Einrichtungen im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung erfolgen. Bei Instrumenten mit direkter Aufgabenübertragung (d. h. im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung) verwalten die betrauten Einrichtungen den Unionsbeitrag zum Eigenkapitalinstrument. Ferner kann die Errichtung spezialisierter Investitionsgesellschaften erwogen werden, um die Zusammenführung der Beiträge verschiedener Investoren zu ermöglichen. Der Beitrag der Union kann dem Beitrag anderer Investoren nachrangig sein. Um bestimmte politische Ziele zu erreichen, kann die betraute Einrichtung in ausreichend begründeten Fällen den Unionsbeitrag als Koinvestition für ein spezifisches Vorhaben bereitstellen.

Ausgestaltung und Durchführung

Die Ausgestaltung wird an die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegten allgemeinen Bestimmungen für Finanzierungsinstrumente angepasst. Die genauen Bestimmungen und die Bedingungen für die Durchführung des Eigenkapitalinstruments, einschließlich der Überwachung und Kontrolle, werden in einer Vereinbarung zwischen der Kommission und der jeweiligen betrauten Einrichtung festgelegt, wobei die Bestimmungen dieses Anhangs und der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 zu berücksichtigen sind.

Treuhandkonto

Die betraute Einrichtung richtet ein Treuhandkonto für die Bereitstellung des Unionsbeitrags und die Einnahmen aus dem Unionsbeitrag ein.

5.
Verwendung des Unionsbeitrags

Der Unionsbeitrag wird verwendet
a)
für Kapitalbeteiligungen
b)
zur Abdeckung vereinbarter Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und der Verwaltung des Eigenkapitalinstruments, einschließlich seiner Bewertung, die im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und nach marktüblichen Grundsätzen festgelegt wurden, und
c)
für unterstützende Maßnahmen, die in einem direkten Zusammenhang stehen.

6.
Preisfestsetzung, Risiko- und Einnahmenteilung

Die Vergütung für das Beteiligungskapital umfasst die üblichen Ertragskomponenten, die den Beteiligungskapitalinvestoren zugerechnet werden, und hängt von der Leistung der betreffenden Investitionen ab.

7.
Anträge und Genehmigungsverfahren

Anträge sind an die betraute Einrichtung bzw. eine spezialisierte Investitionsgesellschaft gemäß deren üblichen Antragsverfahren zu richten. Die betrauten Einrichtungen und die spezialisierten Investitionsgesellschaften genehmigen die Vorhaben gemäß ihren internen Verfahren.

8.
Laufzeit des Eigenkapitalinstruments

Die Kommission nimmt die Mittelbindung für die letzte Tranche des Unionsbeitrags zum Eigenkapitalinstrument bis zum 31. Dezember 2020 vor. Die tatsächliche Genehmigung der Beteiligungskapitalinvestitionen durch die betrauten Einrichtungen oder die spezialisierten Investitionsgesellschaften muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

9.
Ende der Laufzeit

Der dem Eigenkapitalinstrument zugewiesene Unionsbeitrag wird dem entsprechenden Treuhandkonto gutgeschrieben, wenn die Investitionen beendet oder anderweitig fällig sind. Auf dem Treuhandkonto verbleiben ausreichende Mittel, um die Gebühren oder Risiken im Zusammenhang mit dem Eigenkapitalinstrument bis zum Ende der Laufzeit zu decken.

10.
Berichterstattung

Die Verfahren für die jährliche Berichterstattung über die Durchführung des Eigenkapitalinstruments werden von der Kommission und der betrauten Einrichtung in der Vereinbarung im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegt. Außerdem erstattet die Kommission mit Unterstützung der betrauten Einrichtungen jährlich bis 2023 dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 Bericht.

11.
Überwachung, Kontrolle und Bewertung

Die Kommission überwacht die Durchführung des Eigenkapitalinstruments – gegebenenfalls auch durch Kontrollen vor Ort – und führt Überprüfungen und Kontrollen in Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 durch.

12.
Unterstützende Maßnahmen

Die Durchführung des Eigenkapitalinstruments kann durch eine Reihe flankierender Maßnahmen unterstützt werden. Hierzu kann unter anderem Folgendes gehören: technische und finanzielle Unterstützung, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Kapitalgeber und Programme mit Anreizen für private Investoren.

TEIL IV

Die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a genannten Haushaltsmittel mit Ausnahme der den programmunterstützenden Maßnahmen zugewiesenen Mittel werden wie folgt auf die spezifischen Verkehrsziele gemäß Artikel 4 Absatz 2 aufgeteilt:
a)
Beseitigung von Engpässen, Ausbau der Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs, Überbrückung fehlender Bindeglieder und – insbesondere – Verbesserung grenzübergreifender Abschnitte – 80 %;
b)
Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, im Hinblick auf die Vorbereitung auf die erwarteten künftigen Verkehrsströme sowie auf die Ermöglichung der Verringerung der CO2-Emissionen bei sämtlichen Verkehrsträgern durch den Übergang zu innovativen CO2-armen und energieeffizienten Verkehrstechnologien, bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit – 5 %;
c)
Optimierung der Integration und Anbindungen der Verkehrsträger und Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastrukturen und unter Berücksichtigung der Obergrenze bei bordseitigen Komponenten des SESAR Systems, von RIS, VTMIS und IVS für den Straßenverkehrssektor gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer vi – 15 %.
Der aus dem Kohäsionsfonds übertragene Betrag in Höhe von 11305500000 EUR werden vollständig zur Finanzierung von Vorhaben zur Verwirklichung des Kernnetzes oder von in Teil I dieses Anhangs festgelegten Vorhaben und Prioritäten verwendet.

TEIL V:

Bei der Festlegung der Vergabekriterien gemäß Artikel 17 Absatz 5 sind mindestens die folgenden allgemeinen Vorgaben zu berücksichtigen:
a)
Ausgereiftheit der Aktion im Rahmen der Projektentwicklung;
b)
Solidität des vorgeschlagenen Durchführungsplans;
c)
gegebenenfalls stimulierende Wirkung der Unterstützung durch die Union auf öffentliche und private Investitionen;
d)
die Notwendigkeit, finanzielle Hürden wie unzureichende Marktfinanzierung zu überwinden;
e)
gegebenenfalls Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft, das Klima und die Umwelt sowie Barrierefreiheit;
f)
gegebenenfalls grenzüberschreitende Dimension.

TEIL VI

FINANZIERUNGSPRIORITÄTEN IM VERKEHRSBEREICH FÜR DIE MEHRJÄHRIGEN UND JÄHRLICHEN ARBEITSPROGRAMME

1.
Finanzierungsprioritäten für mehrjährige Arbeitsprogramme

1.1.
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Schließung von Lücken, der Beseitigung von Engpässen, der Verbesserung der Interoperabilität im Schienenverkehr und insbesondere der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte:

i)
vorermittelte Vorhaben auf den Korridoren des Kernnetzes (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
ii)
vorermittelte Vorhaben auf anderen Abschnitten des Kernnetzes (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
iii)
Interoperabilität im Schienenverkehr,
iv)
Einführung des ERTMS.

1.2.
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, in Vorbereitung der erwarteten künftigen Verkehrsströme und zur Ermöglichung der Dekarbonisierung aller Verkehrsträger durch die Umstellung auf innovative, CO2-arme und energieeffiziente Verkehrstechnologien, bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit:

i)
Einführung von neuen Technologien und Innovationen bei allen Verkehrsträgern, mit dem Schwerpunkt auf Dekarbonisierung, Sicherheit und innovativen Technologien zur Förderung von Nachhaltigkeit, Betrieb, Management, Zugänglichkeit, Multimodalität und Effizienz des Netzes,
ii)
sichere Infrastrukturen, einschließlich sicherer Parkplätze im Kernstraßennetz.

1.3.
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und der Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastruktur:

i)
einheitlicher europäischer Luftraum — SESAR,
ii)
Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services),
iii)
intelligente Verkehrsdienste im Straßenverkehrssektor,
iv)
Überwachungs- und Informationssysteme für den Schiffsverkehr,
v)
Meeresautobahnen,
vi)
Aktionen zur Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturen an Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich an städtischen Knotenpunkten,
vii)
Verbindungen zu multimodalen Logistikplattformen und (weitere) Entwicklung solcher Plattformen.

1.4.
Programmunterstützende Aktionen

2.
Finanzierungsprioritäten für jährliche Arbeitsprogramme

2.1.
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Beseitigung von Engpässen, der Verbesserung der Interoperabilität im Schienenverkehr, der Schließung von Lücken und insbesondere der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte:

i)
Schienen-, Binnenschifffahrts- und Straßenvorhaben im Kernnetz, einschließlich Verbindungen zu Binnen- und Seehäfen und Flughäfen sowie Entwicklung von Häfen,
ii)
Projekte im Gesamtnetz (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
iii)
Projekte zur Anbindung des transeuropäischen Verkehrsnetzes an die Infrastrukturnetze der Nachbarländer, insbesondere im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abschnitten (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen).

2.2.
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, in Vorbereitung der erwarteten künftigen Verkehrsströme und zur Ermöglichung der Dekarbonisierung aller Verkehrsträger durch die Umstellung auf innovative, CO2-arme und energieeffiziente Verkehrstechnologien bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit:

i)
Einführung von neuen Technologien und Innovationen, die nicht unter das mehrjährige Arbeitsprogramm fallen,
ii)
Güterverkehrsdienste,
iii)
Aktionen zur Verringerung des Güterschienenverkehrslärms, auch durch Nachrüstung vorhandenen Rollmaterials.

2.3.
Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und der Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastruktur:

i)
Telematikanwendungen, die nicht unter das mehrjährige Arbeitsprogramm fallen,
ii)
Aktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Verkehrsinfrastrukturen für behinderte Menschen,
iii)
Aktionen zur Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturen an Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich an städtischen Knotenpunkten,
iv)
Verbindungen zu multimodalen Logistikplattformen und (weitere) Entwicklung solcher Plattformen.

2.4.
CEF-Finanzierungsinstrumente

i)
Beitrag zu den in Artikel 14 und Teil III des Anhangs der CEF-Verordnung genannten Finanzierungsinstrumenten,
ii)
programmunterstützende Aktionen für innovative Finanzierungsinstrumente.

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