ANHANG I VO (EU) 2013/1316
TEIL I
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1.
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Horizontale Prioritäten
Innovatives Management & Dienstleistungen | Einheitlicher europäischer Luftraum – SESAR System |
Innovatives Management & Dienstleistungen |
Telematiksysteme für Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr sowie Wasserfahrzeuge (ITS, ERTMS, RIS und VTMIS) |
Innovatives Management & Dienstleistungen | Seehäfen des Verkehrskernnetzes, Meeresautobahnen und Flughäfen, sichere und geschützte Infrastrukturen |
Neue Technologien und Innovation | Neue Technologien und Innovation gemäß Artikel 33 Buchstaben a bis d der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 |
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2.
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Kernnetzkorridore
Ostsee – Adria
ANPASSUNG:
Gdynia – Gdańsk – Katowice/Sławków Gdańsk – Warszawa – Katowice Katowice – Ostrava – Brno – Wien Szczecin/Świnoujście – oznań – Wrocław – Ostrava Katowice – Žilina – Bratislava – Wien Wien – Graz – Villach – Udine – Trieste Udine – Venezia – Padova – Bologna – Ravenna Graz – Maribor –Ljubljana – Koper/TriesteVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Gdynia - Katowice | Eisenbahn | Arbeiten |
Gdynia, Gdańsk | Häfen | Hafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen |
Warszawa - Katowice | Eisenbahn | Arbeiten |
Wroclaw – Poznań – Szczecin/Świnoujście | Eisenbahn | Arbeiten |
Świnoujście, Szczecin | Hafen | Hafenanbindungen |
Bielsko Biala – Žilina | Straßenverkehr | Arbeiten |
Katowice - Ostrava - Brno - Wien & Katowice - Žilina - Bratislava - Wien | Eisenbahn | Arbeiten, insbesondere grenzübergreifende Abschnitte PL-CZ, CZ-AT, PL-SK und SK-AT, Bahnstrecke Brno-Přerov; (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen und Anbindungen Flughäfen - Eisenbahn |
Wien - Graz - Klagenfurt - Udine - Venezia - Ravenna | Eisenbahn | teilweiser Bau neuer Strecken (Semmering-Basistunnel und Koralm-Bahnstrecke), Schienenmodernisierung; Arbeiten noch nicht abgeschlossen; (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen; Modernisierung der zweispurigen Verbindung zwischen Udine - Cervignano und Trieste |
Graz - Maribor - Pragersko | Eisenbahn | Studien und Arbeiten für zweite Spur |
Trieste, Venezia, Ravenna, Koper | Häfen | Hafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen |
Nordsee – Ostsee
ANPASSUNG:
Helsinki – Tallinn – Rīga Ventspils – Rīga Rīga – Kaunas Klaipėda – Kaunas – Vilnius Kaunas – Warszawa Grenze BY – Warszawa – Poznań – Frankfurt/Oder – Berlin – Hamburg Berlin – Magdeburg – Braunschweig – Hannover Hannover – Bremen – Bremerhaven/Wilhelmshaven Hannover – Osnabrück – Hengelo – Almelo – Deventer – Utrecht Utrecht – Amsterdam Utrecht – Rotterdam – Antwerpen Hannover – Köln – AntwerpenVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Helsinki – Tallinn | Häfen, Meeresautobahnen | Hafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen und ihrer Anbindungen, Eisbrecher-Kapazitäten, Meeresautobahnen |
Tallinn – Rīga– Kaunas – Warszawa | Eisenbahn | (detaillierte) Studien für neue, vollständig bezüglich UIC-Lichtraumprofil interoperable Strecke; Beginn der Arbeiten für die neue Strecke vor 2020; Modernisierung und neue Strecke auf Staatsgebiet PL; Anbindungen Eisenbahn – Flughäfen/Häfen, Schienen-Straßen-Terminals, Meeresautobahnen |
Ventspils – Rīga | Eisenbahn | Modernisierung, Hafenanbindungen, Meeresautobahnen |
Klaipėda – Kaunas | Eisenbahn | Modernisierung, Hafenanbindungen, Meeresautobahnen |
Kaunas – Vilnius | Eisenbahn | Modernisierung, Anbindungen Flughäfen, Schienen-Straßen-Terminals |
Via-Baltica-Korridor | Straßenverkehr | Arbeiten an grenzüberschreitenden Abschnitten (EE, LV, LT, PL) |
Grenze BY – Warszawa – Poznań – Grenze DE | Eisenbahn | Arbeiten an bestehender Strecke, Studien für Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr |
Grenze PL – Berlin – Hannover – Amsterdam/Rotterdam | Eisenbahn | Studien und Modernisierung mehrerer Abschnitte (Amsterdam – Utrecht – Arnhem; Hannover – Berlin) |
Wilhelmshaven – Bremerhaven – Bremen | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Berlin – Magdeburg – Hannover, Mittellandkanal, westdeutsche Kanäle, Rhein, Waal, Noordzeekanaal, IJssel, Twentekanaal | Binnenschifffahrt | Studien, Arbeiten zur Verbesserung der Schiffbarkeit und Modernisierung von Wasserstraßen und Schleusen |
Schleusen Amsterdam & Amsterdam – Rijnkanaal | Binnenschifffahrt | Studien zu Schleusen noch nicht abgeschlossen; Hafen: Anbindungen (Studien und Arbeiten, einschließlich Modernisierung der Beatrix-Schleuse) |
Mittelmeer
ANPASSUNG:
Algeciras – Bobadilla – Madrid – Zaragoza – Tarragona Sevilla – Bobadilla – Murcia Cartagena – Murcia – Valencia – Tarragona Tarragona – Barcelona – Perpignan – Marseille/Lyon – Torino – Novara – Milano – Verona – Padova – Venezia – Ravenna/Trieste/Koper – Ljubljana – Budapest Ljubljana/Rijeka – Zagreb – Budapest – Grenze UAVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Algeciras – Madrid | Eisenbahn | Studien noch nicht abgeschlossen, Beginn der Arbeiten vor 2015, abzuschließen bis 2020 |
Sevilla – Antequera – Granada – Almería – Cartagena – Murcia – Alicante – Valencia | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Madrid – Zaragoza – Barcelona | Eisenbahn | Modernisierung bestehender Strecken (Spurweite, Neben- und Abstellgleise, Bahnsteige) |
Valencia – Tarragona – Barcelona | Eisenbahn | Bau 2014 - 2020 |
Barcelona | Hafen | Anbindungen Eisenbahn an Hafen und Flughafen |
Barcelona – Perpignan | Eisenbahn | grenzübergreifender Abschnitt, Arbeiten noch nicht abgeschlossen, neue Strecke fertiggestellt bis 2015, Modernisierung der bestehenden Strecke (Spurweite, Neben- und Abstellgleise, Bahnsteige) |
Perpignan – Montpellier | Eisenbahn | Umgehung Nîmes – Montpellier Inbetriebnahme 2017, Montpellier – Perpignan 2020 |
Lyon | Eisenbahn | Entlastung der Engpässe Lyon: Studien und Arbeiten |
Lyon – Avignon – Marseille | Eisenbahn | Modernisierung |
Lyon – Torino | Eisenbahn | grenzübergreifender Abschnitt, Arbeiten Basistunnel; Studien und Arbeiten Zufahrtstrecken |
Milano – Brescia | Eisenbahn | teilweise Modernisierung, teilweise neue Hochgeschwindigkeitsstrecke |
Brescia – Venezia – Trieste | Eisenbahn | Beginn der Arbeiten an verschiedenen Abschnitten vor 2014 in Synergie mit Modernisierungsmaßnahmen, die in sich überschneidenden Abschnitten wie im Korridor Ostsee – Adria durchgeführt werden |
Milano – Cremona – Mantova – Porto Levante/Venezia – Ravenna/Trieste | Binnenschifffahrt | Studien und Arbeiten |
Cremona, Mantova, Venezia, Ravenna, Trieste | Binnenhäfen | Hafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen |
Trieste – Divača | Eisenbahn | Studien und Teilmodernisierung noch nicht abgeschlossen; grenzübergreifender Abschnitt fertigzustellen nach 2020 |
Koper – Divača – Ljubljana – Pragersko | Eisenbahn | Studien und Modernisierung/teilweise neue Strecke |
Rijeka – Zagreb – Budapest | Eisenbahn | Studien und Arbeiten (einschließlich Bau einer neuen Spur und einer zweiten Spur zwischen Rijeka und Grenze HU |
Rijeka | Hafen | Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur, Entwicklung multimodaler Plattformen und Anbindungen |
Ljubljana – Zagreb | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Knoten Ljubljana | Eisenbahn | Eisenbahnknoten Ljubljana, einschließlich multimodale Plattform; Anbindung Eisenbahn – Flughafen |
Pragersko – Zalalövö | Eisenbahn | grenzübergreifender Abschnitt: Studien, Beginn der Arbeiten vor 2020 |
Lendava – Letenye | Straßenverkehr | grenzübergreifend, Modernisierung |
Boba – Székesfehérvár | Eisenbahn | Modernisierung |
Budapest – Miskolc – Grenze UA | Eisenbahn | Modernisierung |
Vásárosnamény – Grenze UA | Straßenverkehr | grenzübergreifend, Modernisierung |
Orient/Östliches Mittelmeer
ANPASSUNG:
Hamburg – Berlin Rostock – Berlin – Dresden Bremerhaven/Wilhelmshaven – Magdeburg – Dresden Dresden – Ústí nad Labem – Mělník/Praha - Kolín Kolín – Pardubice – Brno – Wien/Bratislava – Budapest – Arad – Timișoara – Craiova – Calafat – Vidin – Sofia Sofia – Plovdiv – Burgas Plovdiv – Grenze TR Sofia – Thessaloniki – Athína – Piraeus – Lemesos – Lefkosia Athína – Patras/IgoumenitsaVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Dresden - Praha | Eisenbahn | Studien für Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr |
Praha | Eisenbahn | Modernisierung, Umgehung Güterverkehr; Anbindung Eisenbahn–Flughafen |
Hamburg – Dresden – Praha – Pardubice | Binnenschifffahrt | Studien Elbe und Vltava, Arbeiten zur Verbesserung der Schiffbarkeit und Modernisierung |
Schleusen Děčín | Binnenschifffahrt | Studien |
Praha - Brno - Břeclav | Eisenbahn | Modernisierung, einschließlich des Eisenbahnknotens Brno und der multimodalen Plattform; |
Břeclav – Bratislava | Eisenbahn | grenzübergreifend, Modernisierung |
Bratislava – Hegyeshalom | Eisenbahn | grenzübergreifend, Modernisierung |
Mosonmagyaróvár – Grenze SK | Straßenverkehr | grenzübergreifend, Modernisierung |
Tata – Biatorbágy | Eisenbahn | Modernisierung |
Budapest – Arad – Timișoara – Calafat | Eisenbahn | Modernisierung in HU fast abgeschlossen, in RO noch nicht abgeschlossen |
Vidin – Sofia – Burgas – /Grenze TR Sofia – Thessaloniki – Athína/Piraeus | Eisenbahn | Studien und Arbeiten Vidin – Sofia – Thessaloniki – Athína; Modernisierung Sofia – Burgas-/Grenze TR |
Vidin – Craiova | Straßenverkehr | grenzübergreifend, Modernisierung |
Thessaloniki, Igoumenitsa | Hafen | Modernisierung und Ausbau der Infrastruktur, multimodale Anbindungen |
Athína/Piraeus/Heraklion – Lemesos | Hafen, Meeresautobahnen | Hafenkapazität und multimodale Anbindungen |
Lemesos – Lefkosia | Häfen, multimodale Plattformen | Modernisierung der modalen Anbindung einschließlich Südring Lefkosia, Studien und Arbeiten, Verkehrsmanagamentsysteme |
Lefkosia – Larnaca | multimodale Plattformen | multimodale Anbindungen und Telematiksysteme |
Patras | Hafen | Hafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen |
Athína – Patras | Eisenbahn | Studien und Arbeiten, Hafenanbindungen |
Skandinavien – Mittelmeer
ANPASSUNG:
Grenze RU – Hamina/Kotka – Helsinki – Turku/Naantali – Stockholm – Malmö Oslo – Göteborg – Malmö – Trelleborg Malmö – København – Kolding/Lübeck – Hamburg – Hannover Bremen – Hannover – Nürnberg Rostock – Berlin – Leipzig – München Nürnberg – München – Innsbruck – Verona – Bologna – Ancona/Firenze Livorno/La Spezia - Firenze – Roma – Napoli – Bari – Taranto – Valletta Napoli – Gioia Tauro – Palermo/Augusta – VallettaVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Hamina/Kotka – Helsinki | Hafen, Eisenbahn | Hafenanbindungen, Modernisierung Eisenbahn, Eisbrecher-Kapazitäten |
Helsinki | Eisenbahn | Anbindung Eisenbahn – Flughafen |
Grenze RU – Helsinki | Eisenbahn | Arbeiten noch nicht abgeschlossen |
Helsinki – Turku | Eisenbahn | Modernisierung |
Turku/Naantali – Stockholm | Häfen, Meeresautobahnen | Hafenanbindungen, Eisbrecher-Kapazitäten |
Stockholm – Malmö (Nordisches Dreieck) | Eisenbahn | Arbeiten auf bestimmten Abschnitten noch nicht abgeschlossen |
Trelleborg – Malmö – Göteborg – Grenze NO | Eisenbahn, Hafen, Meeresautobahnen | Arbeiten, multimodale Plattformen und Hafen-Hinterland-Verbindungen |
Fehmarn | Eisenbahn | Studien noch nicht abgeschlossen, Bauarbeiten, feste Querung Fehmarnbelt ab 2015 |
København – Hamburg via Fehmarn: Anschlüsse | Eisenbahn | Anschlüsse DK bis 2020 abzuschließen, Anschlüsse DE in zwei Phasen abzuschließen: Elektrifizierung (eine Spur) und Abschluss der festen Querung; zwei Spuren sieben Jahre später |
Rostock | Häfen, Meeresautobahnen | Anbindungen Häfen an Eisenbahn; schadstoffarme Fähren; Eisbrecher-Kapazitäten |
Rostock – Berlin – Nürnberg | Eisenbahn | Studien und Modernisierung |
Hamburg/Bremen – Hannover | Eisenbahn | Studien noch nicht abgeschlossen |
Halle – Leipzig – Nürnberg | Eisenbahn | Arbeiten noch nicht abgeschlossen, Abschluss bis 2017 |
München – Wörgl | Eisenbahn | Zugang zum Brenner-Basistunnel und grenzübergreifender Abschnitt: Studien |
Brenner-Basistunnel | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Fortezza – Verona | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Napoli – Bari | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Napoli – Reggio Calabria | Eisenbahn | Modernisierung |
Verona – Bologna | Eisenbahn | Modernisierung läuft |
Ancona, Napoli, Bari, La Spezia, Livorno | Häfen | Hafenanbindungen, (weitere) Entwicklung multimodaler Plattformen |
Messina – Catania – Augusta/Palermo | Eisenbahn | Modernisierung (restliche Abschnitte) |
Palermo/Taranto – Valletta/Marsaxlokk | Häfen, Meeresautobahnen | Hafenanbindungen |
Valletta – Marsaxlokk | Hafen, Flughafen | Modernisierung der modalen Anbindung einschließlich Marsaxlokk – Luqa – Valletta |
Bologna – Ancona | Eisenbahn | Modernisierung |
Rheingebiet – Alpen
ANPASSUNG:
Genova – Milano – Lugano – Basel Genova –Novara – Brig – Bern – Basel – Karlsruhe – Mannheim – Mainz – Koblenz – Köln Köln – Düsseldorf – Duisburg – Nijmegen/Arnhem – Utrecht – Amsterdam Nijmegen – Rotterdam – Vlissingen Köln – Liège – Bruxelles/Brussel – Gent Liège – Antwerpen – Gent – ZeebruggeVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Genova | Hafen | Hafenanbindungen |
Genova - Milano/Novara - Grenze CH | Eisenbahn | Studien; Beginn der Arbeiten vor 2020 |
Basel – Antwerpen/Rotterdam - Amsterdam | Binnenschifffahrt | Arbeiten zur Verbesserung der Schiffbarkeit |
Karlsruhe - Basel | Eisenbahn | Arbeiten laufen |
Frankfurt - Mannheim | Eisenbahn | Studien laufen |
Liège | Eisenbahn | Schienenanbindung Hafen und Flughafen |
Rotterdam – Zevenaar | Eisenbahn | Studien laufen, Modernisierung |
Zevenaar - Emmerich - Oberhausen | Eisenbahn | Arbeiten laufen |
Zeebrugge – Gent – Antwerpen - Grenze DE | Eisenbahn | Modernisierung |
Atlantik
ANPASSUNG:
Algeciras – Bobadilla – Madrid Sines / Lisboa – Madrid – Valladolid Lisboa – Aveiro – Leixões/Porto Aveiro – Valladolid – Vitoria – Bergara – Bilbao/Bordeaux – Paris – Le Havre/Metz – Mannheim/StrasbourgVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Hochgeschwindigkeitsschienenstrecke Sines/Lisboa – Madrid | Eisenbahn, Häfen | Studien und Arbeiten laufen, Modernisierung der modalen Anbindung Häfen Sines/Lisboa |
Hochgeschwindigkeitsschienenstrecke Porto – Lisboa | Eisenbahn | Studien laufen |
Eisenbahnverbindung Aveiro – Salamanca – Medina del Campo | Eisenbahn | grenzübergreifend: Arbeiten laufen |
Eisenbahnverbindung Bergara – San Sebastián – Bayonne | Eisenbahn | Abschluss in ES voraussichtlich 2016, in FR 2020 |
Bayonne – Bordeaux | Eisenbahn | Öffentliche Anhörung läuft |
Bordeaux – Tours | Eisenbahn | Arbeiten laufen |
Paris | Eisenbahn | südliche Hochgeschwindigkeitsumgehung |
Baudrecourt – Mannheim | Eisenbahn | Modernisierung |
Baudrecourt – Strasbourg | Eisenbahn | Arbeiten laufen, Abschluss 2016 |
Le Havre – Paris | Binnenschifffahrt | Modernisierung |
Le Havre – Paris | Eisenbahn | Studien, Modernisierung |
Le Havre | Hafen, Eisenbahn | Studien und Arbeiten in Bezug auf Hafenkapazität, Meeresautobahnen und Anbindungen |
Nordsee – Mittelmeer
ANPASSUNG:
Belfast – Baile Átha Cliath/Dublin – Corcaigh/Cork Shannon Foynes/Baile Átha Cliath/Dublin/Corcaigh/Cork — Le Havre/Calais/Dunkerque/Zeebrugge/Terneuzen/Gent/Antwerpen/Rotterdam/Amsterdam Glasgow/Edinburgh – Liverpool/Manchester – Birmingham Birmingham – Felixstowe/London /Southampton London – Lille – Brussel/Bruxelles Amsterdam – Rotterdam – Antwerpen – Brussel/Bruxelles – Luxembourg Luxembourg – Metz – Dijon – Macon – Lyon – Marseille Luxembourg – Metz – Strasbourg – Basel Antwerpen/Zeebrugge – Gent – Dunkerque/Lille – ParisVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Corcaigh/Cork - Dublin - Baile Átha Cliath/Belfast | Eisenbahn | Studien und Arbeiten; Anschlüsse Baile Átha Cliath/Dublin (DART) |
Belfast | Hafen, multimodale Verbindungen | Modernisierung |
Glasgow – Edinburgh | Eisenbahn | Modernisierung |
Manchester – Liverpool | Eisenbahn | Modernisierung und Elektrifizierung, einschließlich Northern Hub |
Birmingham – Reading – Southampton | Eisenbahn | Modernisierung der Güterverkehrsstrecke |
Baile Átha Cliath/Dublin, Corcaigh/Cork, Southampton | Häfen, Eisenbahn | Studien und Arbeiten in Bezug auf Hafenkapazität, Meeresautobahnen und Anbindungen |
Dunkerque | Hafen | weitere Entwicklung multimodaler Plattformen und Anbindungen |
Calais – Paris | Eisenbahn | Vorstudien |
Bruxelles/Brussel | Eisenbahn | Studien und Arbeiten (Nord-Süd-Anbindung konventionell und Hochgeschwindigkeit) |
Felixstowe – Midlands | Eisenbahn, Hafen, multimodale Plattformen | Modernisierung Eisenbahn, Hafenanbindungen und multimodale Plattformen |
Maas, einschließlich Maaswerken | Binnenschifffahrt | Modernisierung |
Albertkanaal/Kanal Bocholt-Herentals | Binnenschifffahrt | Modernisierung |
Rhein-Schelde-Korridor Volkerak-Schleuse und Kreekrak-Schleuse, Krammer-Schleuse und Schleuse bei Hansweert | Binnenschifffahrt | Schleusen: Studien laufen |
Terneuzen | Seeverkehr | Schleusen: Studien laufen; Arbeiten |
Terneuzen – Gent | Binnenschifffahrt | Studien, Modernisierung |
Zeebrugge | Hafen | Schleusen: Studien, Anbindungen (Studien und Arbeiten) |
Antwerpen | Seeverkehr, Hafen, Eisenbahn | Schleusen: Studien laufen; Hafen: Anbindungen (einschließlich zweiter Schienenverkehrszugang zum Hafen von Antwerpen) |
Rotterdam – Antwerpen | Eisenbahn | Modernisierung der Güterschienenverkehrsstrecke |
Kanal Seine Nord; Seine – Escaut | Binnenschifffahrt | Studien und Arbeiten; Modernisierung einschließlich grenzüberschreitende und multimodale Verbindungen |
Dunkerque – Lille | Binnenschifffahrt | Studien laufen |
Antwerpen, Bruxelles/Brussel, Charleroi | Binnenschifffahrt | Modernisierung |
Modernisierung Wasserstraßen in der Wallonie | Binnenschifffahrt | Studien, Modernisierung, intermodale Verbindungen |
Bruxelles/Brussel – Luxembourg – Strasbourg | Eisenbahn | Arbeiten laufen |
Antwerpen – Namur – Grenze LU – Grenze FR | Eisenbahn | Modernisierung der Güterschienenverkehrsstrecke |
Strasbourg – Mulhouse – Basel | Eisenbahn | Modernisierung |
Eisenbahnverbindungen Luxembourg – Dijon – Lyon (TGV Rhein – Rhône) | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Lyon | Eisenbahn | östliche Umgehung: Studien und Arbeiten |
Kanal Saône – Mosel/Rhein | Binnenschifffahrt | Vorstudien laufen |
Rhône | Binnenschifffahrt | Modernisierung |
Hafen Marseille-Fos | Hafen | Anbindungen und multimodale Terminals |
Lyon – Avignon – Hafen Marseille – Fos | Eisenbahn | Modernisierung |
Rhein – Donau
ANPASSUNG:
Strasbourg – Stuttgart – München – Wels/Linz Strasbourg – Mannheim – Frankfurt – Würzburg – Nürnberg – Regensburg – Passau – Wels/Linz München/Nürnberg – Praha – Ostrava/Přerov – Žilina – Košice – Grenze UA Wels/Linz – Wien – Bratislava – Budapest – Vukovar Wien/Bratislava – Budapest – Arad – Brașov/Craiova – București – Constanța – SulinaVORERMITTELTE ABSCHNITTE EINSCHLIESSLICH VORHABEN:
Eisenbahnverbindung Strasbourg - Kehl Appenweier | Eisenbahn | Arbeiten Anbindung Appenweier |
Karlsruhe - Stuttgart - München | Eisenbahn | Studien und Arbeiten laufen |
Ostrava/Přerov – Žilina – Košice – UA border | Eisenbahn | Modernisierung, multimodale Plattformen |
Zlín – Žilina | Straßenverkehr | grenzübergreifender Straßenabschnitt: |
München – Praha | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Nürnberg – Praha | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
München - Mühldorf - Freilassing - Salzburg | Eisenbahn | Studien und Arbeiten laufen |
Salzburg - Wels | Eisenbahn | Studien |
Nürnberg - Regensburg - Passau - Wels | Eisenbahn | Studien und Arbeiten laufen |
Eisenbahnverbindung Wels - Wien | Eisenbahn | Abschluss voraussichtlich 2017 |
Wien – Bratislava / Wien – Budapest / Bratislava – Budapest | Eisenbahn | Studien Hochgeschwindigkeitsverkehr (einschließlich der Angleichung der Verbindungen zwischen den drei Städten) |
Budapest - Arad | Eisenbahn | Studien zum Hochgeschwindigkeitsnetz zwischen Budapest und Arad |
Komárom – Komárno | Binnenschifffahrt | Studien und Arbeiten für eine grenzübergreifende Brücke |
Arad - Brașov - București - Constanța | Eisenbahn | Modernisierung bestimmter Abschnitte; Studien Hochgeschwindigkeitsverkehr |
Main – Main-Donau-Kanal | Binnenschifffahrt | Studien und Arbeiten an verschiedenen Abschnitten und Engpässen; Binnenhäfen: multimodale Anbindungen an Eisenbahn |
Slavonski Brod | Hafen | Studien und Arbeiten |
Giurgiu, Galați | Hafen | Weiterentwicklung multimodaler Plattformen und Verbindungen mit dem Hinterland: Studien und Arbeiten |
Donau (Kehlheim - Constanța/Midia/Sulina) | Binnenschifffahrt | Studien und Arbeiten an verschiedenen Abschnitten und Engpässen; Binnenhäfen: multimodale Anbindungen |
Sava | Binnenschifffahrt | Studien und Arbeiten an verschiedenen Abschnitten und Engpässen (einschließlich grenzübergreifender Brücke) |
București – Dunăre Kanal | Binnenschifffahrt | Studien und Arbeiten |
Constanța | Hafen, Meeresautobahnen | Hafenanbindungen, Meeresautobahnen(einschließlich Eisbrecher-Kapazitäten) |
Craiova – București | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
- 3.
- Andere Abschnitte des Kernnetzes
Sofia bis Grenze FYROM | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien laufen |
Sofia bis Grenze Serbien | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien laufen |
Timișoara – Grenze Serbien | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien laufen |
Wrocław – Praha | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien |
Nowa Sól – Hradec Králové | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Arbeiten |
Brno – Grenze AT | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Modernisierung |
Budapest – Zvolen | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Modernisierung |
Budapest – Grenze RS | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien |
Bottnischer Korridor: Luleå – Oulu | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Iași – Grenze MD | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien noch nicht abgeschlossen und Arbeiten |
Suceava – Grenze UA | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Vorrangige Vorhaben gemäß Anhang III des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (Praha – Linz, neuer Hochkapazitäts-Schienenstrang: Zentrale Trans-Pyrenäen-Verbindung, "Eiserner Rhein" (Rheidt-Antwerpen)) | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Studien laufen |
Târgu Neamt – Ungheni | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Modernisierung |
Marijampolė – Kybartai (Grenze LT/RU) | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Modernisierung |
Vilnius – Grenze LT/BY | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Modernisierung |
Ioannina – Kakavia (Grenze EL/AL) | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Studien |
Kleidi – Polikastro – Evzonoi (Grenze EL/FYROM) | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Modernisierung |
Serres – Promahonas – Grenze EL/BG | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Arbeiten laufen |
Alexandroupoli – Kipoi Grenze EL/TR | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Studien und Arbeiten |
Dubrovnik – Grenze HR/ME | Grenzübergreifend | Straßenverkehr | Arbeiten |
Kędzierzyn Koźle – Chałupki-granica | Grenzübergreifend | Eisenbahn | Arbeiten |
A Coruña - Vigo - Palencia Gijón - Palencia | Engpass | Eisenbahn, Meeresautobahnen | Arbeiten laufen (einschließlich Häfen und multimodaler Plattformen) |
Frankfurt – Fulda – Erfurt – Berlin | Engpass | Eisenbahn | Studien |
Eisenbahn Egnatia | Engpass | Eisenbahn | Studien laufen |
Sundsvall – Umeå – Luleå | Engpass | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Zagreb – Grenze SR | Engpass | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
A Coruña – Madrid (Hochgeschwindigkeitsschienenstrecke) | Engpass | Eisenbahn | Arbeiten laufen |
Stockholm – Gävle – Sundsvall | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Arbeiten |
Mjölby – Hallsberg – Gävle | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Arbeiten |
Bothnian – Kiruna – Grenze NO | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Milford Hafen – Swansea – Cardiff | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung |
Eisenbahnverbindung Sionainn/Shannon Faing/Foynes – Gabhal Luimnigh/Limerick Junction | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien |
Hochgeschwindigkeit 2 | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien und Arbeiten für eine Hochgeschwindigkeitsstrecke London – Midlands |
Grenze UA – Kraków – Katowice – Wrocław – Dresden | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Arbeiten |
Riga – Grenze RU/BY | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung |
Vilnius – Grenze BY | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung, Anbindung Flughafen |
Kybartai – Kaunas | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung |
Tallinn – Tartu – Koidula – Grenze RU | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung |
Marseille – Toulon – Nice – Ventimiglia - Genova | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien Hochgeschwindigkeitsverkehr |
Bordeaux – Toulouse | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien Hochgeschwindigkeitsverkehr |
Helsinki – Oulu | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung von Abschnitten |
Bilbao – Pamplona – Zaragoza – Sagunto | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Brunsbüttel – Kiel (Nord-Ostseekanal) | Kernnetz – Sonstiges | Binnenschifffahrt | Verbesserung der Navigationsbedingungen |
Cardiff - Bristol - London | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung, einschließlich Crossrail |
Alba-Iulia – Turda – Dej – Suceava – Pașcani – Iași | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
București- Buzău | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung und Wiederaufbau der Schienenverkehrsinfrastruktur, und Verbindungen mit dem Hinterland; |
Ruhrgebiet – Münster – Osnabrück – Hamburg | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung des Abschnitts Münster – Lünen (zweigleisige Strecke) |
Nantes - Tours - Lyon | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien und Arbeiten |
Ploiești – Suceava | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Studien |
Heraklion | Kernnetz – Sonstiges | Flughafen, Infrastruktur/ Systeme des kombinierten Verkehrs | Studien und Bauarbeiten, Modernisierung und Entwicklungsinfrastruktur, multimodale Anbindungen |
Huelva – Sevilla | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Arbeiten laufen |
Fredericia – Frederikshavn | Kernnetz – Sonstiges | Eisenbahn | Modernisierung, einschließlich Elektrifizierung |
Barcelona – Valencia – Livorno | Kernnetz – Sonstiges | Meeresautobahn | Modernisierung |
TEIL II
- 1.
- Vorrangige stromkorridore
- (1)
- Offshore-Netz der nördlichen Meere ("NSOG"): Ausbau des integrierten Offshore-Stromnetzes und der entsprechenden Verbindungsleitungen in der Nordsee, in der Irischen See, im Ärmelkanal, in der Ostsee und in angrenzenden Meeren, um Strom aus erneuerbaren Offshore-Energiequellen zu den Verbrauchs- und Speicherzentren zu transportieren und den grenzüberschreitenden Stromaustausch auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich;
- (2)
- Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Westeuropa ("NSI West Electricity"): Verbindungsleitungen zwischen Mitgliedstaaten dieses Raums und mit dem Mittelmeerraum, einschließlich der Iberischen Halbinsel, insbesondere um Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu integrieren und die Binnennetzinfrastruktur zur Förderung der Marktintegration in diesem Raum auszubauen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich;
- (3)
- Nord-Süd-Stromverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ("NSI East Electricity"): Verbindungsleitungen und Binnenleitungen in Nord-Süd- sowie in Ost-West-Richtung zur Vervollständigung des Binnenmarkts und zur Integration der Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;
- (4)
- Stromverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum ("BEMIP Electricity"): Verbindungsleitung zwischen Mitgliedstaaten des Ostseeraums und entsprechender Ausbau der Binnennetzinfrastruktur zur Beendigung der Isolierung der baltischen Staaten und zur Förderung der Marktintegration, unter anderem durch das Hinwirken auf die Integration erneuerbarer Energieträger in diesem Raum.
Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden.
- 2.
- Vorrangige gaskorridore
- (1)
- Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Westeuropa ("NSI West Gas"): Gasinfrastruktur für Nord-Süd-Gaslastflüsse in Westeuropa zur weiteren Diversifizierung der Versorgungswege und zur Steigerung der kurzfristig lieferbaren Gasmengen.
Betroffene Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich;
- (2)
- Nord-Süd-Gasverbindungsleitungen in Mittelosteuropa und Südosteuropa ("NSI East Gas"): Gasinfrastruktur für regionale Verbindungen zwischen dem Ostseeraum, der Adria und der Ägäis, dem östlichen Mittelmeer und dem Schwarzen Meer sowie in diesen Räumen und um die Diversifizierung und Sicherheit der Gasversorgung zu verbessern.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;
- (3)
- Südlicher Gaskorridor ("SGC"): Infrastruktur für eine Gasfernleitung vom Kaspischen Becken, von Zentralasien, vom Nahen Osten und vom östlichen Mittelmeerbecken in die Union für eine stärker diversifizierte Gasversorgung.
Betroffene Mitgliedstaaten: Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;
- (4)
- Gasverbundplan für den Energiemarkt im Ostseeraum ("BEMIP Gas" für "Baltic Energy Market Interconnection Plan in gas"): Gasinfrastruktur zur Beendigung der Isolation der drei baltischen Staaten und Finnlands sowie ihrer Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten, zum entsprechenden Ausbau der Binnennetzinfrastruktur und zur stärkeren Diversifizierung und Sicherung der Lieferungen in den Ostseeraum.
Betroffene Mitgliedstaaten: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden.
- 3.
- Vorrangige thematische gebiete
- (1)
- Realisierung intelligenter Netze: Einführung von Technologien für intelligente Netze in der gesamten Union, um das Verhalten und die Handlungen aller an das Stromnetz angeschlossenen Nutzer auf effiziente Weise zu integrieren, insbesondere die Erzeugung großer Strommengen aus erneuerbaren oder dezentralen Energiequellen und die Reaktion bei der Nachfrage der Verbraucher.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
- (2)
- Stromautobahnen: erste Stromautobahnen bis 2020 im Hinblick auf den Bau eines Stromautobahnsystems in der gesamten Union, das in der Lage ist,
- a)
- die ständig zunehmende Erzeugung überschüssiger Windenergie in den nördlichen Meeren und in der Ostsee und die zunehmende Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Ost- und Südeuropa und auch in Nordafrika aufzunehmen;
- b)
- diese neuen Stromerzeugungszentren mit großen Speichern in den nordischen Ländern, den Alpen und anderen Gebieten mit großen Verbrauchszentren zu verbinden und
- c)
- eine zunehmend variable und dezentrale Stromversorgung und die flexible Stromnachfrage zu bewältigen.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
- (3)
- Grenzüberschreitendes Kohlendioxidnetz: Entwicklung einer Infrastruktur für den Transport von Kohlendioxid zwischen den Mitgliedstaaten und benachbarten Drittländern im Hinblick auf die Realisierung der Kohlendioxidabscheidung und -speicherung.
Betroffene Mitgliedstaaten: alle.
TEIL III
Ziel und Begründung
Ziel der Finanzierungsinstrumente im Rahmen der CEF ist es, Infrastrukturvorhaben den Zugang zu Projekt- und Unternehmensfinanzierung zu erleichtern, indem Finanzmittel der Union als Hebel eingesetzt werden. Die Finanzierungsinstrumente sollen zur Finanzierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse mit einem klaren europäischen Mehrwert beitragen und die stärkere Beteiligung des Privatsektors an langfristigen Finanzierungen entsprechender Vorhaben in den Verkehrs-, Telekommunikations- und Energiesektoren, einschließlich Breitbandnetze, erleichtern. Mit den Finanzierungsinstrumenten werden Vorhaben mit mittel- bis langfristigem Finanzierungsbedarf gefördert; dadurch sollen größere Vorteile in Bezug auf Marktwirkung, Verwaltungseffizienz und Ressourcennutzung erzielt werden. Damit soll den Akteuren des Infrastruktursektors wie Finanzierern, Behörden, Infrastrukturbetreibern, Bauunternehmen und Betreibern ein kohärentes, marktorientiertes Instrumentarium der finanziellen Unterstützung der Union an die Hand gegeben werden. Die Finanzierungsinstrumente umfassen- a)
- ein Instrument für Darlehen und Bürgschaften, die durch Risikoteilungsinstrumente gestützt werden, einschließlich Bonitätsverbesserungsmechanismen für Projektanleihen ('Fremdfinanzierungsinstrument') und
- b)
- ein Instrument für Eigenkapitalfinanzierung ('Eigenkapitalinstrument'),
- I.
- Fremdfinanzierungsinstrument
- 1.
- Allgemeine Bestimmungen
Das Fremdfinanzierungsinstrument soll zu einer Beseitigung der Mängel der europäischen Fremdkapitalmärkte durch Risikoteilung bei Fremdfinanzierungen beitragen. Fremdfinanzierung wird von betrauten Einrichtungen oder spezialisierten Investitionsgesellschaften in Form von vorrangigen und nachrangigen Verbindlichkeiten oder Bürgschaften bereitgestellt. Das Fremdfinanzierungsinstrument besteht aus einem Risikoteilungsinstrument für Darlehen und Bürgschaften und aus der Projektanleiheninitiative. Die Projektträger können außerdem Eigenkapitalfinanzierung im Rahmen des Eigenkapitalinstruments in Anspruch nehmen.- a.
- Risikoteilungsinstrument für Darlehen und Bürgschaften
Das Risikoteilungsinstrument für Darlehen und Bürgschaften dient der Schaffung einer zusätzlichen Risikokapazität in den betrauten Einrichtungen. Damit können die betrauten Einrichtungen nachrangige und vorrangige Verbindlichkeiten mit oder ohne Sicherheitsleistung für Vorhaben und Unternehmen bereitstellen, um den Zugang der Projektträger zu Bankkrediten zu erleichtern. Ist die Fremdkapitalfinanzierung nachrangig, so ist sie gegenüber der vorrangigen Verbindlichkeit nachrangig, rangiert aber vor Eigenkapital und entsprechenden eigenkapitalbezogenen Finanzierungsformen. Die nachrangige Fremdkapitalfinanzierung ohne Sicherheitsleistung übersteigt nicht 30 % des Gesamtbetrags der ausgegebenen vorrangigen Verbindlichkeit. Die vorrangige Fremdkapitalfinanzierung im Rahmen des Fremdfinanzierungsinstruments übersteigt nicht 50 % des Gesamtbetrags der vorrangigen Verbindlichkeit, die von der betrauten Einrichtung oder der spezialisierten Investitionsgesellschaft bereitgestellt wird.- b.
- Projektanleiheninitiative
Das Risikoteilungsinstrument für Projektanleihen wird als nachrangige Fremdkapitalfinanzierung konzipiert, um Projektgesellschaften, die sich vorrangiges Fremdkapital in Form von Anleihen beschaffen, die Finanzierung zu erleichtern. Dieses Bonitätsverbesserungsinstrument soll dazu beitragen, dass das vorrangige Fremdkapital die Einstufung in "Investment Grade" erzielen kann. Die Projektanleiheninitiative ist gegenüber der vorrangigen Verbindlichkeit nachrangig, rangiert aber vor Eigenkapital und eigenkapitalbezogenen Finanzierungsformen. Die nachrangige Fremdkapitalfinanzierung übersteigt nicht 30 % des Gesamtbetrags der ausgegebenen vorrangigen Verbindlichkeit.- 2.
- Finanzielle Parameter und Hebelwirkung
Die Parameter für Risiko- und Einnahmenteilung werden so gewählt, dass bestimmte politische Ziele, etwa die Ausrichtung auf bestimmte Projektkategorien, erreicht werden können, auch wenn das Fremdfinanzierungsinstrument seinen marktabhängigen Charakter bewahrt. Die erwartete Hebelwirkung des Fremdfinanzierungsinstruments – definiert als die Gesamtfinanzierung (d. h. Unionsbeitrag zuzüglich der Beiträge anderer Finanzierungsquellen) dividiert durch den Unionsbeitrag – wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von 6 bis 15 bewegen und ist abhängig von der Art der betreffenden Operation (Höhe des Risikos, angestrebte Empfänger und jeweilige Kreditfinanzierung).- 3.
- Kombination mit anderen Finanzierungsquellen
Die Finanzierung über das Fremdfinanzierungsinstrument kann mit den nachstehend aufgeführten anderen zweckgebundenen Haushaltsbeiträgen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und der einschlägigen Rechtsgrundlage kombiniert werden:- a)
- sonstige Teile der CEF;
- b)
- sonstige Instrumente, Programme und Haushaltslinien des Unionshaushalts;
- c)
- Mitgliedstaaten, einschließlich regionaler und lokaler Behörden, die eigene Mittel oder im Rahmen der Fonds der Kohäsionspolitik zur Verfügung stehende Mittel beitragen möchten, wenn dadurch die Art des Instruments nicht geändert wird.
- 4.
- Durchführung
Betraute Einrichtungen
Die betrauten Einrichtungen werden im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 ausgewählt. Die Durchführung im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung kann in Form einer direkten Übertragung von Aufgaben an die betrauten Einrichtungen erfolgen. Bei Instrumenten mit direkter Aufgabenübertragung (d. h. im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung) verwalten die betrauten Einrichtungen den Beitrag der Union zum Fremdfinanzierungsinstrument und sind Partner im Rahmen der Risikoteilung. Ferner kann die Errichtung spezialisierter Investitionsgesellschaften erwogen werden, um die Zusammenführung der Beiträge verschiedener Investoren zu ermöglichen. Der Beitrag der Union kann dem Beitrag anderer Investoren nachrangig sein.Ausgestaltung und Durchführung
Die Ausgestaltung wird an die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegten allgemeinen Bestimmungen für Finanzierungsinstrumente angepasst. Die genauen Bestimmungen und die Bedingungen für die Durchführung des Fremdfinanzierungsinstruments, einschließlich der Überwachung und Kontrolle, werden in einer Vereinbarung zwischen der Kommission und der jeweiligen betrauten Einrichtung festgelegt, wobei die Bestimmungen dieses Anhangs und der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 zu berücksichtigen sind.Treuhandkonto
Die betraute Einrichtung richtet ein Treuhandkonto für die Bereitstellung des Unionsbeitrags und die Einnahmen aus dem Unionsbeitrag ein.- 5.
- Verwendung des Unionsbeitrags
Der Unionsbeitrag wird verwendet- a)
- zur Vornahme von Rückstellungen für Kreditausfallrisiken;
- b)
- zur Abdeckung vereinbarter Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und der Verwaltung des Fremdfinanzierungsinstruments, einschließlich seiner Bewertung und programmunterstützende Maßnahmen, die im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und nach marktüblichen Grundsätzen beschlossen wurden. Die an die betraute Einrichtung zu leistenden Verwaltungs- und leistungsbezogenen Gebühren übersteigen nicht 2 % bzw. 3 % des Unionsbeitrags, der tatsächlich für einzelne Vorhaben verwendet wurde; hierzu vereinbaren die Kommission und die betrauten Einrichtungen eine kostenbasierte Methode;
- c)
- für programmunterstützende Maßnahmen, die in einem direkten Zusammenhang stehen.
- 6.
- Preisfestsetzung, Risiko- und Einnahmenteilung
Das Fremdfinanzierungsinstrument ist entgeltlich; der Preis wird im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen und Kriterien der betrauten Einrichtungen oder der spezialisierten Investitionsgesellschaften und nach marktüblichen Grundsätzen dem Empfänger in Rechnung gestellt. Was die direkte Übertragung von Aufgaben an die betrauten Einrichtungen anbelangt, so findet das Risikoteilungssystem seinen Niederschlag in einer entsprechenden Aufteilung der Risikovergütung, die die betraute Einrichtung den Darlehensnehmern berechnet, zwischen der Union und der betrauten Einrichtung. Was die direkte Übertragung von Aufgaben an die betrauten Einrichtungen anbelangt, so findet das Risikoteilungssystem seinen Niederschlag in einer entsprechenden Aufteilung der Risikovergütung, die die betraute Einrichtung den Darlehensnehmern berechnet, zwischen der Union und der betrauten Einrichtung. Unbeschadet des gewählten Risikoteilungssystems trägt die betraute Einrichtung immer einen Teil des festgelegten Risikos und immer den vollen Anteil des Restrisikos. Das durch den Unionshaushalt abgedeckte Höchstrisiko übersteigt nicht 50 % des Risikos des angestrebten Schuldenportfolios im Rahmen des Fremdfinanzierungsinstruments. Die Obergrenze von 50 % für die maximale Risikoübernahme gilt für die Zielgröße der spezialisierten Investitionsgesellschaften.- 7.
- Anträge und Genehmigungsverfahren
Anträge sind an die betraute Einrichtung bzw. eine spezialisierte Investitionsgesellschaft gemäß deren üblichen Antragsverfahren zu richten. Die betrauten Einrichtungen und die spezialisierten Investitionsgesellschaften genehmigen die Vorhaben gemäß ihren internen Verfahren.- 8.
- Laufzeit des Fremdfinanzierungsinstruments
Die Kommission nimmt die Mittelbindung für die letzte Tranche des Unionsbeitrags zum Fremdfinanzierungsinstrument bis zum 31. Dezember 2020 vor. Die tatsächliche Genehmigung der Fremdfinanzierung durch die betrauten Einrichtungen oder die spezialisierten Investitionsgesellschaften muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.- 9.
- Ende der Laufzeit
Der dem Fremdfinanzierungsinstrument zugewiesene Unionsbeitrag wird dem entsprechenden Treuhandkonto gutgeschrieben, wenn die Fremdfinanzierung ausläuft oder zurückgezahlt wird. Auf dem Treuhandkonto verbleiben ausreichende Mittel, um die Gebühren oder Risiken im Zusammenhang mit dem Fremdfinanzierungsinstrument bis zum Ende ihrer Laufzeit zu decken.- 10.
- Berichterstattung
Die Verfahren für die Berichterstattung über die Durchführung des Fremdfinanzierungsinstruments werden von der Kommission und der betrauten Einrichtung in der Vereinbarung im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegt. Außerdem erstattet die Kommission mit Unterstützung der betrauten Einrichtungen jährlich bis 2023 dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung, die vorherrschenden Marktbedingungen für den Einsatz des Instruments, die aktualisierten Vorhaben und die Projektplanung, einschließlich Informationen über Vorhaben in verschiedenen Phasen des Verfahrens, unter Wahrung der Vertraulichkeit und sensibler Marktauskünfte gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 Bericht.- 11.
- Überwachung, Kontrolle und Bewertung
Die Kommission überwacht die Durchführung des Fremdfinanzierungsinstruments – gegebenenfalls auch durch Kontrollen vor Ort – und führt Überprüfungen und Kontrollen in Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 durch.- 12.
- Programmunterstützende Maßnahmen
Die Durchführung des Fremdfinanzierungsinstruments kann durch eine Reihe flankierender Maßnahmen unterstützt werden. Hierzu kann unter anderem Folgendes gehören: technische und finanzielle Unterstützung, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Kapitalgeber und Programme mit Anreizen für private Investoren. Die Europäische Investitionsbank leistet auf Ersuchen der Kommission oder der betroffenen Mitgliedstaaten technische Unterstützung, einschließlich zur finanziellen Strukturierung, für Vorhaben von gemeinsamem Interesse, unter anderem auch für Vorhaben zur Verwirklichung der Kernnetzkorridore gemäß Teil I. Diese technische Unterstützung schließt auch Unterstützung für die Verwaltungen im Hinblick auf den Ausbau angemessener institutioneller Kapazität ein.- II.
- Eigenkapitalinstrument
- 1.
- Allgemeine Bestimmungen
Das Eigenkapitalinstrument soll zu einer Beseitigung der Mängel der europäischen Kapitalmärkte beitragen, indem Eigenkapitalinvestitionen und eigenkapitalähnliche Investitionen ermöglicht werden. Der Unionsbeitrag wird auf folgende Höchstbeträge begrenzt:- —
33 % der Zielgröße des Eigenkapitalfonds oder
- —
die Koinvestitionen der Union in ein Vorhaben übersteigen nicht 30 % des Gesamtkapitals eines Unternehmens.
- 2.
- Finanzielle Parameter und Hebelwirkung
Die Investitionsparameter werden so gewählt, dass bestimmte politische Ziele, etwa die Ausrichtung auf bestimmte Kategorien von Infrastrukturvorhaben, erreicht werden können, wobei das Instrument seinen marktabhängigen Charakter bewahrt. Die erwartete Hebelwirkung des Eigenkapitalinstruments – definiert als die Gesamtfinanzierung (d. h. Unionsbeitrag zuzüglich der Beiträge anderer Investoren) dividiert durch den Unionsbeitrag – wird sich voraussichtlich in einer Größenordnung von 5 bis 10 bewegen und ist abhängig von Besonderheiten des Marktes.- 3.
- Kombination mit anderen Finanzierungsquellen
Die Finanzierung über das Eigenkapitalinstrument kann mit den nachstehend aufgeführten anderen zweckgebundenen Haushaltsbeiträgen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und der einschlägigen Rechtsgrundlage kombiniert werden:- a)
- sonstige Teile der CEF;
- b)
- sonstige Instrumente, Programme und Haushaltslinien des Unionshaushalts; und
- c)
- Mitgliedstaaten, einschließlich regionaler und lokaler Behörden, die eigene Mittel oder im Rahmen der Finanzmittel der Kohäsionspolitik zur Verfügung stehende Mittel beitragen möchten, wenn dadurch die Art des Instruments nicht geändert wird.
- 4.
- Durchführung
Betraute Einrichtungen
Die betrauten Einrichtungen werden im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 ausgewählt. Die Durchführung im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung kann in Form einer direkten Übertragung von Aufgaben an die betrauten Einrichtungen im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung erfolgen. Bei Instrumenten mit direkter Aufgabenübertragung (d. h. im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung) verwalten die betrauten Einrichtungen den Unionsbeitrag zum Eigenkapitalinstrument. Ferner kann die Errichtung spezialisierter Investitionsgesellschaften erwogen werden, um die Zusammenführung der Beiträge verschiedener Investoren zu ermöglichen. Der Beitrag der Union kann dem Beitrag anderer Investoren nachrangig sein. Um bestimmte politische Ziele zu erreichen, kann die betraute Einrichtung in ausreichend begründeten Fällen den Unionsbeitrag als Koinvestition für ein spezifisches Vorhaben bereitstellen.Ausgestaltung und Durchführung
Die Ausgestaltung wird an die in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegten allgemeinen Bestimmungen für Finanzierungsinstrumente angepasst. Die genauen Bestimmungen und die Bedingungen für die Durchführung des Eigenkapitalinstruments, einschließlich der Überwachung und Kontrolle, werden in einer Vereinbarung zwischen der Kommission und der jeweiligen betrauten Einrichtung festgelegt, wobei die Bestimmungen dieses Anhangs und der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 zu berücksichtigen sind.Treuhandkonto
Die betraute Einrichtung richtet ein Treuhandkonto für die Bereitstellung des Unionsbeitrags und die Einnahmen aus dem Unionsbeitrag ein.- 5.
- Verwendung des Unionsbeitrags
Der Unionsbeitrag wird verwendet- a)
- für Kapitalbeteiligungen
- b)
- zur Abdeckung vereinbarter Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung und der Verwaltung des Eigenkapitalinstruments, einschließlich seiner Bewertung, die im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 und nach marktüblichen Grundsätzen festgelegt wurden, und
- c)
- für unterstützende Maßnahmen, die in einem direkten Zusammenhang stehen.
- 6.
- Preisfestsetzung, Risiko- und Einnahmenteilung
Die Vergütung für das Beteiligungskapital umfasst die üblichen Ertragskomponenten, die den Beteiligungskapitalinvestoren zugerechnet werden, und hängt von der Leistung der betreffenden Investitionen ab.- 7.
- Anträge und Genehmigungsverfahren
Anträge sind an die betraute Einrichtung bzw. eine spezialisierte Investitionsgesellschaft gemäß deren üblichen Antragsverfahren zu richten. Die betrauten Einrichtungen und die spezialisierten Investitionsgesellschaften genehmigen die Vorhaben gemäß ihren internen Verfahren.- 8.
- Laufzeit des Eigenkapitalinstruments
Die Kommission nimmt die Mittelbindung für die letzte Tranche des Unionsbeitrags zum Eigenkapitalinstrument bis zum 31. Dezember 2020 vor. Die tatsächliche Genehmigung der Beteiligungskapitalinvestitionen durch die betrauten Einrichtungen oder die spezialisierten Investitionsgesellschaften muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.- 9.
- Ende der Laufzeit
Der dem Eigenkapitalinstrument zugewiesene Unionsbeitrag wird dem entsprechenden Treuhandkonto gutgeschrieben, wenn die Investitionen beendet oder anderweitig fällig sind. Auf dem Treuhandkonto verbleiben ausreichende Mittel, um die Gebühren oder Risiken im Zusammenhang mit dem Eigenkapitalinstrument bis zum Ende der Laufzeit zu decken.- 10.
- Berichterstattung
Die Verfahren für die jährliche Berichterstattung über die Durchführung des Eigenkapitalinstruments werden von der Kommission und der betrauten Einrichtung in der Vereinbarung im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 festgelegt. Außerdem erstattet die Kommission mit Unterstützung der betrauten Einrichtungen jährlich bis 2023 dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Durchführung gemäß Artikel 140 Absatz 8 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 Bericht.- 11.
- Überwachung, Kontrolle und Bewertung
Die Kommission überwacht die Durchführung des Eigenkapitalinstruments – gegebenenfalls auch durch Kontrollen vor Ort – und führt Überprüfungen und Kontrollen in Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 durch.- 12.
- Unterstützende Maßnahmen
Die Durchführung des Eigenkapitalinstruments kann durch eine Reihe flankierender Maßnahmen unterstützt werden. Hierzu kann unter anderem Folgendes gehören: technische und finanzielle Unterstützung, Maßnahmen zur Sensibilisierung der Kapitalgeber und Programme mit Anreizen für private Investoren.TEIL IV
Die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a genannten Haushaltsmittel mit Ausnahme der den programmunterstützenden Maßnahmen zugewiesenen Mittel werden wie folgt auf die spezifischen Verkehrsziele gemäß Artikel 4 Absatz 2 aufgeteilt:- a)
- Beseitigung von Engpässen, Ausbau der Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs, Überbrückung fehlender Bindeglieder und – insbesondere – Verbesserung grenzübergreifender Abschnitte – 80 %;
- b)
- Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, im Hinblick auf die Vorbereitung auf die erwarteten künftigen Verkehrsströme sowie auf die Ermöglichung der Verringerung der CO2-Emissionen bei sämtlichen Verkehrsträgern durch den Übergang zu innovativen CO2-armen und energieeffizienten Verkehrstechnologien, bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit – 5 %;
- c)
- Optimierung der Integration und Anbindungen der Verkehrsträger und Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastrukturen und unter Berücksichtigung der Obergrenze bei bordseitigen Komponenten des SESAR Systems, von RIS, VTMIS und IVS für den Straßenverkehrssektor gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer vi – 15 %.
TEIL V:
Bei der Festlegung der Vergabekriterien gemäß Artikel 17 Absatz 5 sind mindestens die folgenden allgemeinen Vorgaben zu berücksichtigen:- a)
- Ausgereiftheit der Aktion im Rahmen der Projektentwicklung;
- b)
- Solidität des vorgeschlagenen Durchführungsplans;
- c)
- gegebenenfalls stimulierende Wirkung der Unterstützung durch die Union auf öffentliche und private Investitionen;
- d)
- die Notwendigkeit, finanzielle Hürden wie unzureichende Marktfinanzierung zu überwinden;
- e)
- gegebenenfalls Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft, das Klima und die Umwelt sowie Barrierefreiheit;
- f)
- gegebenenfalls grenzüberschreitende Dimension.
TEIL VI
FINANZIERUNGSPRIORITÄTEN IM VERKEHRSBEREICH FÜR DIE MEHRJÄHRIGEN UND JÄHRLICHEN ARBEITSPROGRAMME
- 1.
- Finanzierungsprioritäten für mehrjährige Arbeitsprogramme
- 1.1.
- Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Schließung von Lücken, der Beseitigung von Engpässen, der Verbesserung der Interoperabilität im Schienenverkehr und insbesondere der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte:
- i)
- vorermittelte Vorhaben auf den Korridoren des Kernnetzes (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- ii)
- vorermittelte Vorhaben auf anderen Abschnitten des Kernnetzes (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- iii)
- Interoperabilität im Schienenverkehr,
- iv)
- Einführung des ERTMS.
- 1.2.
- Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, in Vorbereitung der erwarteten künftigen Verkehrsströme und zur Ermöglichung der Dekarbonisierung aller Verkehrsträger durch die Umstellung auf innovative, CO2-arme und energieeffiziente Verkehrstechnologien, bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit:
- i)
- Einführung von neuen Technologien und Innovationen bei allen Verkehrsträgern, mit dem Schwerpunkt auf Dekarbonisierung, Sicherheit und innovativen Technologien zur Förderung von Nachhaltigkeit, Betrieb, Management, Zugänglichkeit, Multimodalität und Effizienz des Netzes,
- ii)
- sichere Infrastrukturen, einschließlich sicherer Parkplätze im Kernstraßennetz.
- 1.3.
- Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und der Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastruktur:
- i)
- einheitlicher europäischer Luftraum — SESAR,
- ii)
- Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services),
- iii)
- intelligente Verkehrsdienste im Straßenverkehrssektor,
- iv)
- Überwachungs- und Informationssysteme für den Schiffsverkehr,
- v)
- Meeresautobahnen,
- vi)
- Aktionen zur Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturen an Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich an städtischen Knotenpunkten,
- vii)
- Verbindungen zu multimodalen Logistikplattformen und (weitere) Entwicklung solcher Plattformen.
- 1.4.
- Programmunterstützende Aktionen
- 2.
- Finanzierungsprioritäten für jährliche Arbeitsprogramme
- 2.1.
- Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Beseitigung von Engpässen, der Verbesserung der Interoperabilität im Schienenverkehr, der Schließung von Lücken und insbesondere der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte:
- i)
- Schienen-, Binnenschifffahrts- und Straßenvorhaben im Kernnetz, einschließlich Verbindungen zu Binnen- und Seehäfen und Flughäfen sowie Entwicklung von Häfen,
- ii)
- Projekte im Gesamtnetz (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- iii)
- Projekte zur Anbindung des transeuropäischen Verkehrsnetzes an die Infrastrukturnetze der Nachbarländer, insbesondere im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abschnitten (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen).
- 2.2.
- Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, in Vorbereitung der erwarteten künftigen Verkehrsströme und zur Ermöglichung der Dekarbonisierung aller Verkehrsträger durch die Umstellung auf innovative, CO2-arme und energieeffiziente Verkehrstechnologien bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit:
- i)
- Einführung von neuen Technologien und Innovationen, die nicht unter das mehrjährige Arbeitsprogramm fallen,
- ii)
- Güterverkehrsdienste,
- iii)
- Aktionen zur Verringerung des Güterschienenverkehrslärms, auch durch Nachrüstung vorhandenen Rollmaterials.
- 2.3.
- Finanzierungsprioritäten für das Ziel der Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und der Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastruktur:
- i)
- Telematikanwendungen, die nicht unter das mehrjährige Arbeitsprogramm fallen,
- ii)
- Aktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Verkehrsinfrastrukturen für behinderte Menschen,
- iii)
- Aktionen zur Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturen an Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich an städtischen Knotenpunkten,
- iv)
- Verbindungen zu multimodalen Logistikplattformen und (weitere) Entwicklung solcher Plattformen.
- 2.4.
- CEF-Finanzierungsinstrumente
- i)
- Beitrag zu den in Artikel 14 und Teil III des Anhangs der CEF-Verordnung genannten Finanzierungsinstrumenten,
- ii)
- programmunterstützende Aktionen für innovative Finanzierungsinstrumente.
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