Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/1325

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2013.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. Pabedinskienė

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