Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2013/1325
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 9. Dezember 2013.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
A. Pabedinskienė
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