Artikel 6 VO (EU) 2013/1333
Die Verordnung (EG) Nr. 826/2008 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 35 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Mitteilungen gemäß Absatz 1 erfolgen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 792/2009.
- 2.
-
Anhang III Teil A wird wie folgt geändert:
- a)
- Buchstabe b Absatz 2 wird gestrichen.
- b)
-
Buchstabe c erhält folgende Fassung:
- c)
-
Von Oktober bis Mai eines jeden Wirtschaftsjahres übermitteln die Erzeugermitgliedstaaten spätestens am 15. Tag jedes Monats der Kommission Folgendes:
- i)
- eine monatliche Schätzung der seit Beginn des betreffenden Wirtschaftsjahrs bis einschließlich des Vormonats erzeugten Olivenölmengen;
- ii)
- eine Schätzung der Gesamterzeugung und des Inlandsverbrauchs von Olivenöl für das gesamte Wirtschaftsjahr sowie eine Schätzung der Bestände am Ende des Wirtschaftsjahres.
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