ANHANG VO (EU) 2013/1371

Die in Artikel 1 Absatz 2 genannte gültige Handelsrechnung muss eine Erklärung in folgender Form enthalten, die von einer dafür zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat, unterzeichnet wurde:

1.
Name und Funktion der zuständigen Person des Unternehmens, das die Handelsrechnung ausgestellt hat
2.
Folgende Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”
3.
Datum und Unterschrift

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.